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Bundesapothekerkammer: Nacht- und Notdienst muss besser honoriert werden

Geschrieben am 23-01-2013

Berlin (ots) - Deutschlands Apotheker fordern die Bundesregierung
auf, endlich ihre Zusage einzulösen und einen finanziellen Ausgleich
für die Zusatzbelastungen durch die zahlreichen Nacht- und Notdienste
herbeizuführen. "Die Koalition hat uns die Notdienstpauschale für
2013 fest zugesagt - und die Apotheker warten dringend auf einen
Umsetzungsvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Laut einem
Zeitungsbericht macht das konsultierte Bundesinnenministerium
Bedenken gegen die Art des Aufbringens der notwendigen Finanzmittel
geltend. "Wir vertrauen darauf, dass die Bundesregierung einen Weg
findet, diese Bedenken auszuräumen. Für die praktische Umsetzung
stehen die Landesapothekerkammern bereit."

"Partei- und länderübergreifend ist der Notdienst der Apotheken
als wichtige Gemeinwohlpflicht anerkannt und seine Unterfinanzierung
unbestritten", sagt Kiefer. "Gerade die Regierungen der Flächenländer
- ob schwarz-gelb oder rot-grün - brauchen und wollen eine
zukunftsweisende Versorgung ihrer Bevölkerung auch fernab der großen
Städte." Für den Jahresbeginn 2013 hatte die Regierungskoalition eine
Pauschalvergütung pro Dienst zugesagt, die insbesondere die häufig
diensthabenden Apotheken auf dem Lande stärken soll. "Die
Landesapothekerkammern sorgen für eine gleichmäßige, bürger- und
patientennahe Dienstverteilung in der Fläche - und werden die
Notdienstpauschale ebenso gerecht von Rügen bis zum Berchtesgadener
Land verteilen. Die Hoffnung der Apotheker auf die Stärkung der wenig
lukrativen Versorgungsstandorte auf dem Land darf nicht enttäuscht
werden."

Die Regierungskoalition hatte im Herbst 2012 beschlossen,
zusätzliche 120 Millionen Euro pro Jahr für die Apothekennotdienste
ab dem Jahresbeginn 2013 zu Verfügung zu stellen. Die 21.000
Apotheken leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste. Jede
Nacht sowie jeden Sonn- und Feiertag sind in Deutschland etwa 1.400
Apotheken dienstbereit. Bislang darf jede Apotheke 2,50 Euro pro
Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch auch in
Summe kein Gehalt eines Apothekers für 24 Stunden finanzieren.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


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