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Western Wind verschickt ergänzenden Vorstandsbericht und spricht gegenüber seinen Aktionären keine Empfehlung bezüglich der Annahme oder Ablehnung des Brookfield-Angebots aus

Geschrieben am 22-01-2013

- TSX.V-Kürzel: "WND"

- OTCQX-Kürzel: "WNDEF"

- Ausgegebene und sich im Umlauf befindende Aktien: 70.462.806

Vancouver, British Columbia (ots/PRNewswire) - Western Wind Energy
Corp. (das "Unternehmen" oder "Western Wind") (OTCQX - "WNDEF") gibt
bekannt, dass es als Reaktion auf das Angebot (das "Angebot") von WWE
Equity Holdings Inc. (der "Anbieter"), eine indirekte
Tochtergesellschaft von Brookfield Renewable Energy Partners L.P.
("Brookfield Renewable"), einen ergänzenden Vorstandsbericht (der
"ergänzende Vorstandsbericht") verschickt habe. Das Angebot an
Aktionäre von Western Wind betrifft den Kauf aller ausgegebenen und
sich im Umlauf befindenden Aktien von Western Wind (die "Aktien") zum
Barwert von 2,50 USD pro Aktie und unterliegt den allgemeinen
Geschäftsbedingungen aus dem Bericht des Anbieters vom 26. November
2012 (der "Anbieterbericht").

Der ergänzende Vorstandsbericht enthält KEINERLEI EMPFEHLUNG des
Vorstands von Western Wind (der "Vorstand") bezüglich der Frage, ob
Aktionäre von Western Wind (die "Aktionäre") das Angebot annehmen
oder ablehnen sollten. Aktionäre sollten sich daher genau mit den
Informationen im ergänzenden Vorstandsbericht vertraut machen und in
dieser Frage unabhängig entscheiden. Wenn sich Aktionäre nicht sicher
sind, wie sie auf das Angebot reagieren sollen, sollten sie sich an
ihren Wertpapierhändler, Makler, Anwalt oder andere sachkundige
Berater wenden.

Gründe für die fehlende Handlungsempfehlung

Nach sorgfältiger Abwägung der mit dem Angebot in Zusammenhang
stehenden Chancen und Risiken sah sich der Sonderausschuss des
Vorstands (der "Sonderausschuss") nicht dazu in der Lage, Aktionären
bezüglich der Annahme oder Ablehnung des Angebots eine Empfehlung
auszusprechen. Letztlich kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die
persönlichen Umstände, die Risikobereitschaft und die
Ungewissheitstoleranz eines jeden Aktionärs für die Entscheidung
ausschlaggebend sind.

Am 30. Juli 2012 meldete das Unternehmen, dass es nach einem
Käufer für das Unternehmen und alle dazugehörigen Vermögenswerte
Ausschau hält, woraufhin der Vorstand den Sonderausschuss einberief.
Am 10. August 2012 meldete das Unternehmen, dass es Rothschild
(Canada) Inc. ("Rothschild") als Finanzberater mit der Verwaltung und
Strukturierung eines umfassenden und effizienten Auktionsverfahrens
beauftragt habe. PI Financial Corp. wurde als stellvertretender
Berater engagiert.

Am 31. Juli 2012 meldete Savitr Capital, LLC, dass das Unternehmen
beabsichtige, fünf neue Direktoren zur Wahl in den Vorstand
vorzuschlagen. Während der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am
25. September 2012 wurden alle fünf nominierten Kandidaten der
Geschäftsleitung schließlich in den Vorstand gewählt. Das Unternehmen
ist jedoch der Ansicht, dass es aufgrund der Anfechtung von
Einverständniserklärungen und der daraus entstandenen Ablenkung bei
der planmäßigen Durchführung des Auktionsverfahrens zu einer
Verzögerung von mindestens acht Wochen gekommen ist.

Nach der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 25. September
2012 widmete sich der Vorstand wieder dem Auktionsverfahren. Seitdem
ist das Auktionsverfahren plangemäß vorangeschritten. Gespräche
zwischen Vorstand und potenziellen Käufern sind ebenfalls Gegenstand
des Prozesses. Zum Veröffentlichungszeitpunkt des ergänzenden
Vorstandsberichts lag jedoch kein verbindliches Angebot vor. Mehrere
von Rothschild kontaktierte Parteien haben
Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet und
Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt. Das Unternehmen erhielt erste
Interessenbekundungen, in denen teilweise von einem Firmenwert die
Rede war, der das Angebot des Anbieters deutlich übersteigt. Sieben
Parteien sind nach wie vor Teil des Verfahrens und haben weiterhin
Zugang zum Datenraum. Einige dieser Parteien haben ihr Interesse an
einzelnen Vermögenswerten bekundet, andere wiederum tragen sich mit
dem Gedanken, das gesamte Unternehmen zu akquirieren. Ferner
verhandelt das Unternehmen mit einer kleinen Zahl zugelassener
Parteien weiter über Geheimhaltungsvereinbarungen zwecks Zugang zum
Datenraum. Sollten sie am Auktionsverfahren teilnehmen, werden sich
diese Parteien voraussichtlich mehrere Wochen lang nicht zum Wert des
Unternehmens äußern dürfen.

Dementsprechend ist das Angebot zum Veröffentlichungszeitpunkt des
ergänzenden Vorstandsberichts das einzige Angebot über den Kauf aller
ausstehenden Aktien, das Aktionäre annehmen können. Ein Angebot zu
besseren finanziellen Konditionen kann jedoch noch vor Ablauf des
Angebots folgen. Aktionäre, für die die mit dieser Möglichkeit zum
Barverkauf ihrer Aktien einhergehende Sicherheit zum gegenwärtigen
Zeitpunkt interessant ist, könnten die Annahme des vorliegenden
Angebots vorziehen. Der Vorstand weist jedoch darauf hin, dass es
sich bei dem Betriebsvermögen des Unternehmens um Infrastrukturaktiva
zur Stromerzeugung handelt, die langfristigen
Strombezugsvereinbarungen unterliegen. Folglich ist nicht davon
auszugehen, dass sich der Wert dieser Vermögenswerte durch die
Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung des Angebots ändern wird.

Andererseits ist Western Wind ein unabhängiger Erzeuger von
erneuerbaren Energien, der in den Bundesstaaten Kalifornien und
Arizona Wind- und Solaranlagen mit einer Nennkapazität von 165
Megawatt besitzt und betreibt. Überdies verfügt Western Wind auch
über erhebliche Vermögenswerte zur Entwicklung von Solar- und
Windenergie in den Vereinigten Staaten. Siehe "Western Wind". Am 2.
Januar 2013 meldete Western Wind Fortschritte bei den finanziellen
Vereinbarungen zum Abschluss des Yabucoa-Projekts in Puerto Rico,
wodurch ein Mehrwert für Aktionäre entsteht. Darüber hinaus gewährte
der Kongress der Vereinigten Staaten im Zuge des jüngst beschlossenen
Pakets zur "Fiskalklippe" verlängerte Steuergutschriften für
Windkraft auf Bundesebene. In den letzten Monaten des Jahres 2012
verursachte die unsichere Zukunft der Steuergutschriften für
Windkraft rückläufige Bewertungen von Unternehmen aus der
Windkraftindustrie. Anteilseigner, die ihre Aktien jetzt auf dem
offenen Markt oder im Zuge des Angebots verkaufen, verzichten auf die
Chance, von den möglicherweise beträchtlichen Wertschöpfungen des
Yabucoa-Projekts zu profitieren. Dies gilt auch für die übrigen
Projekte von Western Wind sowie für alle Vorteile aus den
verlängerten Steuergutschriften für Windkraft auf Bundesebene.

Nach Ansicht des Sonderausschusses hängt die Entscheidung der
Aktionäre, ob sie das Angebot annehmen oder ablehnen sollen, von den
individuellen Umständen, der Risikobereitschaft und den
Renditevorstellungen jedes Aktionärs ab. Deshalb hat der
Sonderausschuss beschlossen, dass der Vorstand Aktionären keine
sinnvolle Empfehlung aussprechen kann und sich aus diesem Grund
intensiv darum bemühen sollte, Aktionären alle relevanten
Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie unabhängig
entscheiden können.

Der Vorstand hat die Schlussfolgerungen des Sonderausschusses
angenommen und beschlossen, Aktionären keine Empfehlung bezüglich der
Annahme oder Ablehnung des Angebots auszusprechen.

Nachstehend sind die wichtigsten Beweggründe des Sonderausschusses
und des Vorstandes zusammengefasst, die zu der Entscheidung geführt
haben, KEINE EMPFEHLUNG bezüglich der Annahme oder Ablehnung des
Angebots auszusprechen:


-- Obwohl das Angebot zum Veröffentlichungszeitpunkt des ergänzenden
Vorstandsberichts das einzige Angebot über den Kauf aller ausstehenden
Aktien ist, das Aktionäre annehmen können, kann noch vor Ablauf dieses
Angebots ein Angebot zu besseren finanziellen Konditionen folgen.
-- Darüber hinaus bestehen weitere bedeutende Risiken und Unwägbarkeiten
bezüglich des Angebots, die weiter unten detaillierter beschrieben
werden. Siehe "Risiken bezüglich des Angebots".


Risiken bezüglich des Angebots

Das Angebot unterliegt einer Vielzahl verschiedener Risiken und
Unwägbarkeiten. Hierzu zählen ohne jegliche Einschränkung folgende:


1. Western Wind hat Mitarbeitern der Börsenaufsichtsbehörde von Ontario
Unterlagen bezüglich der Fähigkeit des Anbieters vorgelegt, sich von
den Voraussetzungen einer formellen Bewertung in Bezug auf das Angebot
befreien zu lassen. Der Sonderausschuss vertritt die Überzeugung, dass
eine formelle Bewertung für alle Aktionäre vorteilhaft wäre, da sie
ihnen die Möglichkeit bieten würde, den vom Anbieter ausgerufenen Preis
mit dem von einer unabhängigen Bewertungsstelle festgestellten üblichen
Verkehrswert der Aktien abzugleichen.
2. Das Angebot hängt stark vom Vorteil des Anbieters ab. Es bestehen
zahlreiche weitere Bedingungen, die keiner Signifikanzschwelle oder
sonstigen objektiven Kriterien unterliegen, dem Anbieter aber eine Reihe
weiterer Gründe einräumen, das Angebot nicht weiterzuverfolgen.
3. Das Angebot unterliegt der Bedingung, dass 50 % aller ausstehenden und im
Besitz von unabhängigen Anteilseignern (siehe Definition im
Anbieterbericht) befindlichen Aktien entsprechend des Angebots auf
gültigem Wege hinterlegt werden müssen und vor Ablauf des Angebots
nicht zurückgezogen werden dürfen. Der Anbieter kann jedoch auf diese
Minimalvoraussetzung des Übernahmeangebots verzichten und alle zum
Verkauf angebotenen Aktien selbst dann übernehmen, wenn diese
Minimalvoraussetzung des Übernahmeangebots nicht erfüllt wird. Sollte
der Anbieter keinen Mehrheitsanteil erhalten, könnte die Fähigkeit des
Unternehmens zur Fortsetzung der Geschäfte durch schlechte
Zusammenarbeit mit Brookfield Renewable beeinträchtigt sein.
4. Durch die Übernahme der Aktien entsprechend des Angebots durch den
Anbieter wird sich die Zahl der Aktionäre und auch die Zahl der Aktien,
mit denen andernfalls öffentlich gehandelt werden könnte, reduzieren.
Daraus ergeben sich nachteilige Konsequenzen bezüglich der Liquidität
und des Marktwerts der sich im Besitz der Öffentlichkeit befindenden
Aktien.
5. Im Zuge des Angebots kann der Anbieter wirksam Kontrolle über das
Unternehmen übernehmen, ohne zum Kauf der ausstehenden Aktien
verpflichtet zu sein, die nicht Gegenstand der Angebotsausschreibung
waren. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein Zwangsmittel, da ein
Aktionär sich dazu gezwungen sehen könnte, Aktien infolge des Angebots
zum Kauf anzubieten, obwohl der betreffende Aktionär den ausgerufenen
Preis für unzureichend hält, um dem Risiko aus dem Weg zu gehen, als
Aktionär über eine Minderheitsbeteiligung mit deutlich reduzierter
Liquidität und zu einem reduzierten Preis zu verfügen, der einem
Minderheitsabschlag gleichkommt.
6. Im Anbieterbericht hat der Anbieter darauf verwiesen, sich mit
Alternativen zu beschäftigen, sollte es nicht zum Vollzug der
Übernahmetransaktion kommen. Dies könnte den Kauf von Aktien auf dem
freien Markt, im Rahmen privat ausgehandelter Transaktionen, im Rahmen
eines weiteren Übernahmeangebots für Western Wind oder auf sonstigem
Wege betreffen. Möglicherweise kommt es auch zu keinen weiteren
Bemühungen zum Kauf zusätzlicher Aktien. Weitere Zukäufe aller Art
liegen im Ermessen des Anbieters und können zu einem Preis erfolgen, der
über oder unter dem im Angebot festgesetzten Preis liegt oder diesem
genau entspricht.


Der vorstehende Text ist lediglich eine Zusammenfassung der
Informationen und Faktoren, mit denen sich Sonderausschuss und
Vorstand auseinandergesetzt haben. Diese Zusammenfassung erhebt
keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Aktionäre sollten den
gesamten ergänzenden Vorstandsbericht sorgfältig lesen, da er weitere
Einzelheiten über wichtige Informationen, Faktoren und Analysen
enthält, mit denen sich Sonderausschuss und Vorstand
auseinandergesetzt haben.

INFORMATIONEN ZUR WESTERN WIND ENERGY CORP.

Western Wind ist ein vertikal integrierter Erzeuger von
erneuerbaren Energien, der in den Bundesstaaten Kalifornien und
Arizona Wind- und Solaranlagen mit einer Nennkapazität von netto 165
MW besitzt und betreibt. Darüber hinaus verfügt Western Wind über
erhebliche Vermögenswerte zur Entwicklung von Solar- und Windenergie
in den USA. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Vancouver, BC, und
betreibt Niederlassungen in Scottsdale, Arizona, und Tehachapi,
Kalifornien. Aktien von Western Wind werden an der TSX Venture
Exchange mit dem Kürzel "WND" und in den Vereinigten Staaten an der
OTCQX mit dem Kürzel "WNDEF" gehandelt.

Das Unternehmen besitzt und betreibt drei Windkraftwerke in
Kalifornien und ein vollständig integriertes Wind- und Solarkraftwerk
in Arizona. Die drei in Betrieb befindlichen Windkraftwerke in
Kalifornien sind die 120-MW-Windstar-Anlage, die
4,5-MW-Windridge-Anlage in Tehachapi und die
30-MW-Mesa-Windkraftanlage bei Palm Springs. Bei der Anlage in
Arizona handelt es sich um die firmeneigene Kingman-Anlage, ein
integriertes Solar- und Windkraftwerk mit 10,5 MW. Ferner entwickelt
das Unternehmen Wind- und Solarprojekte in Kalifornien, Arizona und
Puerto Rico.

IM NAMEN DES VORSTANDS

"GEZEICHNET"

Jeffrey J. Ciachurski Präsident & Chief Executive Officer

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister
(entsprechend der Begriffsdefinition in den Richtlinien der TSX
Venture Exchange) sind für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser
Veröffentlichung verantwortlich.

WARHNIWEIS BEZÜGLICH VORAUSSCHAUENDER INFORMATIONEN

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können
vorausschauende Informationen im Sinne gültiger kanadischer
Wertpapiergesetze enthalten. Diese Aussagen, bei denen es sich
naturgemäß um Prognosen handelt, beziehen sich auf zukünftige
Ereignisse. Mit Ausnahme von Aussagen, die auf historischen Fakten
beruhen, können Aussagen jeglicher Art vorausschauende Aussagen sein
oder vorausschauende Informationen enthalten. Vorausschauende
Aussagen sind häufig - aber nicht immer - durch die Verwendung von
Begriffen wie "können", "werden", "prognostizieren", "vorhersagen",
"potenziell", "planen", "fortführen", "schätzen", "erwarten",
"abzielen", "beabsichtigen", "könnte", "möge", "versuchen",
"vorwegnehmen", "sollte", "glauben" oder durch Variationen solcher
Begriffe gekennzeichnet. Vorausschauende Informationen können sich
auf zukünftige Aussichten der Geschäftsleitung sowie auf erwartete
Ereignisse oder Ergebnisse beziehen und unter Umständen Aussagen und
Informationen über zukünftige Pläne und Absichten des Unternehmens
enthalten.

Vorausschauende Informationen beruhen auf bestimmten Faktoren und
Annahmen, unter anderem in Bezug auf die Verhandlungen des
Unternehmens mit möglichen Käufern und auf die Ergebnisse der
Due-Diligence-Prüfung von möglichen Käufern. Hinzu kommt die
Fähigkeit des Unternehmens, Geheimhaltungsvereinbarungen mit
interessierten Parteien abzuschließen; die Verfügbarkeit eines
Angebots zu besseren finanziellen Konditionen; die zukünftige
Wachstumsentwicklung, Betriebsergebnisse, Leistung,
Geschäftsaussichten und Chancen des Unternehmens sowie das
Wirtschaftsumfeld, in dem es operativ tätig ist. Zahlreiche Faktoren
können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse erheblich von den
Prognosen in vorausschauenden Aussagen abweichen. Hierzu zählen ohne
jegliche Einschränkung: ergriffene Maßnahmen des Anbieters oder von
Brookfield Renewable; ergriffene Maßnahmen der Aktionäre von Western
Wind bezüglich des Angebots; die möglichen Auswirkungen des Angebots
auf die Geschäfte des Unternehmens; das Ergebnis des zuvor vom
Unternehmen angekündigten Verkaufsprozesses; die Fähigkeit des
Unternehmens, Geheimhaltungsvereinbarungen mit interessierten
Parteien abzuschließen; und die Verfügbarkeit von wertsteigernden
Alternativen zum Angebot selbst. Weitere Risiken und Unwägbarkeiten
sind in der betriebswirtschaftlichen Erörterung und Auswertung des
Unternehmens für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 sowie in den
weiteren laufenden Bekanntmachungen des Unternehmens enthalten, die
unter www.sedar.com [http://www.sedar.com/] abrufbar sind.

Vorausschauende Aussagen und Informationen unterliegen bekannten
und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten und sonstigen Faktoren, die
dazu führen können, dass tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse
erheblich von den vorweggenommenen abweichen. Vorausschauende
Informationen unterliegen vielen verschiedenen bekannten und
unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten und sonstigen Faktoren, die dazu
führen können, dass tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse von den
Angaben in vorausschauenden Aussagen abweichen. Hierzu zählen ohne
jegliche Einschränkung: die Fortschritte im Verkaufsprozess von
Western Wind; die Frage, ob das Unternehmen sich mit den
interessierten Parteien auf die Bedingungen von
Geheimhaltungsvereinbarungen einigen kann; die Ergebnisse der
Due-Diligence-Prüfungen von interessierten Parteien; und -
vorbehaltlich des Eingangs einer Interessenbekundung - auch die
Frage, ob ein Angebot zu besseren finanziellen Konditionen bei
Western Wind eingeht, ob das Unternehmen die Verhandlungen über
dessen anstehenden Verkauf erfolgreich abschließen kann und ob die
Bedingungen vorgeschlagener Transaktionen erfüllt werden können, was
auch den unternehmensseitigen Erhalt aller erforderlichen
Genehmigungen betrifft.

Der Vorstand vertritt die Ansicht, dass die in den
vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung enthaltenen
Erwartungen begründet sind. Dennoch besteht keinerlei Garantie, dass
sie sich als zutreffend erweisen werden. Tatsächliche Ergebnisse und
zukünftige Ereignisse können erheblich von Prognosen abweichen. Aus
diesem Grund sollte man sich nicht über Gebühr auf vorausschauende
Aussagen verlassen. Die im vorliegenden Dokument enthaltenen
vorausschauenden Aussagen beziehen sich ausschließlich auf das
Veröffentlichungsdatum dieser Pressemitteilung. Western Wind lehnt
jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung vorausschauender Aussagen
jedweder Art ausdrücklich ab, sofern dies nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist.

Für weitere Informationen:

Ansprechpartner Investor Relations:

Lawrence Casse AlphaEdge

Tel.: +1-416-992-7227 E-Mail:
alphaedgeinc@gmail.com[mailto:alphaedgeinc@gmail.com]


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