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EU schützt ihre Bürger zu Tode

Geschrieben am 20-01-2013

München (ots) - Am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische
Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für
Tabakerzeugnisse. In diesem wurde erstmals die E-Zigarette - als
nikotinhaltiges Erzeugnis - behandelt. Normiert werden soll eine
Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine
Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je
Milliliter. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten als
Arzneimittel zugelassen werden.

Bei einer Höchstkonzentration von 4 Milligramm pro Milliliter
dürfte die frei verkäufliche Einheit also höchstens einen halben
Milliliter fassen.

Was heißt das für die Konsumenten von E-Zigaretten?

Aktuell verfügbare nikotinhaltige Liquids sind um einiges höher
dosiert. Die meisten Verbraucher wählen ein Liquid zwischen 10 und 16
mg/ml, welches ohne Mengenbeschränkung frei am Markt erhältlich ist.
Mit dieser und teils höherer Dosierung gelingt vielen Menschen der
Umstieg vom Tabakrauchen aufs E-Dampfen zumeist mühelos, teilweise
ohne je wieder eine Zigarette anzurühren.

Doch nicht nur das Liquid an sich wäre betroffen. Auch die
Gerätschaften werden in Mitleidenschaft gezogen. Eine der am Markt
beliebtesten E-Zigaretten fasst mindestens 0,8 ml, leistungsfähigere
Geräte sogar bis zu sechs Milliliter Liquid. Somit müsste jedenfalls
mehr als eine Einheit genutzt werden, um den vorgesehenen Betrieb
aufrecht zu erhalten - dies selbstverständlich von der Annahme
ausgehend, dass Liquid flüssig in 0,5 Milliliter Einheiten vertrieben
wird. Auch das erscheint fraglich, zumal die Tabakindustrie mit
vorgefertigten Kartuschen mit ebendieser Menge auf den Markt drängt.

Um es mit einem Satz vergleichend zu Kaffee zu veranschaulichen:
Das wäre so, als ob es nur noch 25-Gramm-Packungen koffeinreduzierten
Kaffee gäbe - Espresso wäre ganz verboten, normaler Kaffee
apothekenpflichtig.

Nüchtern betrachtet kommt dieser Vorschlag also einem Verbot des
Dampfens gleich. Der Verzicht auf Tabak bei gleichbleibendem Ritual
und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich
sein. Was bleibt ist ein völlig unbefriedigender Rest dessen, was
e-Zigarettenkonsumenten als eine wesentlich weniger schädliche
Alternative zum Tabakrauchen nutzen.

Die Einstufung von nikotinhaltigen Produkten in einer
Tabakrichtlinie entbehrt dabei einer fachlich korrekten Grundlage.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Pharmalobby mit ihren
Rauchentwöhnungsprodukten in der EU ihre Pfründe sichern will.

Für Tabakprodukte besteht im Arzneimittelgesetz eine Ausnahme. Nun
ordnet man nikotinhaltige Produkte in die Tabakrichtlinie als
verwandte Erzeugnisse ein, also müsste eigentlich auch die Ausnahme
gelten. Aber die Ausnahme gilt nur für eine bestimmte Konzentration
unter 4mg/ml. Und dies nennt man den Versuch einer Harmonisierung.

Die Interessengemeinschaft E-Dampfen (http://www.ig-ed.org) , der
erste deutschsprachige Verein zur Wahrung der Verbraucherinteressen
auf diesem Gebiet, fordert daher in einer aktuell laufenden
Online-Petition, Nikotin als Genußmittel anzuerkennen und ohne neue
Dosierungsbeschränkung weiter frei zu handeln.

In Europa nutzen circa 7 Millionen Menschen E-Zigaretten statt
Tabakwaren. Diese Menschen berichten übereinstimmend von einem
besseren Wohlbefinden als bei Tabakkonsum, auch jüngere
Untersuchungen beweisen, dass Elektrisches Rauchen den menschlichen
Körper um den bis zu 1400-fach niedrigeren Schadstoffwert im
Vergleich zum Tabakrauch belastet.

Vor diesen harten Fakten verschließen jedoch die
EU-Gesundheitsbehörden Ihre Augen. Dem Vernehmen nach geht es der EU
darum, die europäische Volksgesundheit stärken zu wollen - warum dann
allerdings reines Nikotin, dessen angebliches Sucht- und
Gefährdungspotential bisher nirgendwo schlüssig bewiesen wurde, in
einer Tabakproduktrichtlinie auftaucht sorgt für Wut und Enttäuschung
unter den "Dampfern", wie sie sich selbst nennen. Die meisten
befürchten, wieder zurück zum Tabakrauchen getrieben zu werden - mit
den bekannten Auswirkungen auf die Gesundheit.



Pressekontakt:
Markus Kämmerer, Pressesprecher Interessengemeinschaft E-Dampfen

1. Vorstand: Roland Schreiber
2. Vorsitzende: Gina Alt
Carl-Benz-Str.2a
78239 Rielasingen

presse@ig-ed.org
m.kaemmerer@ig-ed.org


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