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Jugendliche in der Grundsicherung: Mindestens 289 Euro pro Monat zur Verfügung

Geschrieben am 10-01-2013

Nürnberg (ots) - Hinweis zur aktuellen Berichterstattung der
"Saarbrücker Zeitung" und der "Frankfurter Rundschau" zum
Lebensunterhalt von unter 25jährigen Hartz-IV-Beziehern: Den
Jugendlichen bleiben nicht nur 135 Euro zum Leben pro Monat. Zu
diesem Betrag muss in den meisten Fällen das Kindergeld von
mindestens 184 Euro hinzugerechnet werden. Wer kein Kindergeld
erhält, erhält den vollen Hartz-IV-Regelsatz (14 bis 17jährige: 289
Euro, 18 bis 24jährige: 306 Euro).

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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