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TÜV Rheinland mit Tipps für ein sicheres Silversterfeuerwerk / Auf CE-Kennzeichnung und ID-Nummer achten / Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten / Vorsicht in Kombination mit Alkohol

Geschrieben am 26-12-2012

Köln (ots) - An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und
Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die
Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige
Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit
Alkohol. Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit
Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. "Wichtig ist es beim
Feuerwerk vor allem einen klaren Kopf zu bewahren und die
Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer Weiskirchen,
Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von
unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. Diese
sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer Kennnummer auszumachen.
Für den Handel in Deutschland freigegebene Böller und Raketen
verfügen zusätzlich über eine von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) verliehene
Identifikationsnummer. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet
ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3
und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben
und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen.
Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder
Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden.

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des
Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall
geschlossen halten. Raketen sind nicht nur im Freien, sondern auch
niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es frühzeitig
sämtliche brennbare Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen.
Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites
Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender
Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An
bestimmten Örtlichkeiten wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern-
oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden
und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu
örtlichen Verboten an.

Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für
Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets
darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden
von Feuerwerksprodukten zu untersagen. Für Kinder unter 12 Jahren ist
der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. Darauf sollten
Erwachsene und Elternteile an Silvester unbedingt achten, um Brände
und Unfälle zu vermeiden.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4230
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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