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Deutsche AIDS-Hilfe zur Diskussion über HIV-Zwangstests in Sachsen-Anhalt

Geschrieben am 30-11-2012

Berlin (ots) - Zu missverständlichen Medienberichten über geplante
HIV-Zwangstests in Sachsen-Anhalt erklärt die Deutsche AIDS-Hilfe:

Anders als teilweise berichtet und vermutet, plant die
Landesregierung von Sachsen-Anhalt keine allgemeinen HIV-Zwangstests
für besonders stark von HIV betroffene Gruppen (in Medienberichten
teilweise "Risikogruppen" genannt).

Korrekt ist: Im "Gesetz über die Sicherheit und Ordnung" des
Bundeslandes soll die Möglichkeit festgeschrieben werden, unter
bestimmten Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen
Betroffener anzuordnen, wenn Personen einer möglichen
Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Konkret geht es dabei vor allem um
"Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer (...), wenn sie sich zum
Beispiel an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit
Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in
Berührung kommen (...)."

Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Dazu sagt
Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

"Ein solches Gesetz wäre völlig unverhältnismäßig, denn es würde
die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle
Selbstbestimmung verletzen. Aus guten Gründen dürfen in Deutschland
medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen durchgeführt
werden. Ohne Einverständnis ist ein HIV-Test nach geltendem Recht
Körperverletzung. Das geplante Gesetz in Sachsen-Anhalt ist zudem
fachlich unsinnig. Hier sollen aufgrund irrationaler Einschätzungen
Grundrechte außer Kraft gesetzt werden!"

Ein Infektionsrisiko entsteht in den geschilderten Situationen nur
extrem selten. HIV ist schwer übertragbar und wird durch
Bissverletzungen nie, durch Stichverletzungen nur in Ausnahmefällen
übertragen. Laut Robert Koch-Institut sind HIV-Übertragungen auf den
genannten Wegen "extrem selten".

Auch die Bundesregierung sieht die geplante Gesetzesänderung in
Sachsen-Anhalt als "unverhältnismäßig", da ein Verstoß gegen
Grundrechte entstehen würde. (http://ots.de/y3dyK)

Sollte tatsächlich einmal ein Risiko bestanden haben, gibt es
wirksame Sofortmaßnahmen gegen eine HIV-Infektion, die auch ohne
einen HIV-Test eingeleitet werden können (hierzu siehe
Pressemitteilung vom 16.7.2012: http://ots.de/6d673). Ein HIV-Test
liefert zudem erst nach drei Monaten ein sicheres Ergebnis.

Schatz weiter: "Ganze Menschengruppen wie schwule Männer,
Drogenkonsumenten pauschal als ,Risikogruppen' zu brandmarken
erinnert an die Hardliner-Rhetorik der 80er-Jahre, die wir in
Deutschland eigentlich zum Glück weit hinter uns gelassen haben. Sie
grenzt Menschen aus und ist Teil des Problems, nicht Teil der Lösung.
Diskriminierung tötet, unter anderem weil sie vom HIV-Test und einer
Therapie abhalten kann. Es ist besonders bedauerlich, dass solche
Berichte ausgerechnet am Vortag des Welt-Aids-Tages erscheinen, dem
Tag der Solidarität!"

Die "Mitteldeutsche Zeitung" hatte am Donnerstag geschrieben: "In
Sachsen-Anhalt sollten künftig ,Zwangstests auf Hepatitis und
HIV-Infektionen bei sogenannten Risikogruppen möglich sein. Dazu
werden gemeinhin Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und
Ausländer gezählt."

Andere Medien hatten diesen Bericht am Freitag aufgegriffen. Durch
weitere Verkürzung des Sachverhalts entstand dabei der irreführende
Eindruck, HIV-Zwangstests sollten bei den genannten Gruppen
prinzipiell durchgeführt werden, nicht nur in bestimmten Situationen.

Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 16.7.2012
(http://ots.de/6d673)

Bericht auf aidshilfe.de (mit Material): http://ots.de/y3dyK

www.aidshilfe.de



Pressekontakt:
Holger Wicht
Pressesprecher
Tel. 030 69 00 87 16
holger.wicht@dah.aidshilfe.de


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