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Zweite und dritte Lesung EnWG im Bundestag / VKU sieht Strompreisentwicklung mit großer Sorge

Geschrieben am 29-11-2012

Berlin (ots) - Heute hat der deutsche Bundestag in zweiter und
dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) angenommen. Es ging
vor allem um zwei Änderungen: Entschädigungsregelungen für eine
verzögerte oder gestörte Netzanbindung von Offshore-Windparks und
neue Regelungen zur Versorgungssicherheit (Winterreserve). Zur
Finanzierung der Entschädigungszahlungen soll eine weitere Umlage
(Offshore-Umlage) eingeführt werden (maximal 0,25 Cent pro
Kilowattstunde nach dem derzeitigen Entwurf), die den Verbrauchern
als Aufschlag auf die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden soll.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die
Strompreisentwicklung mit großer Sorge. VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck: "Die Politik muss sehr genau darauf Acht geben,
dass die vorgesehene Offshore-Umlage gegenüber den Endkunden
transparent vermittelt wird. Ohne eine ehrliche Kommunikation wissen
die Bürger nicht, was auf sie zukommt. Sie haben ein Recht zu wissen,
mit wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien und den dringend
notwendigen Netzausbau unterstützen."

Hier müsse die Politik mehr tun, meint Reck. "Es reicht nicht,
Privilegien zu beschließen, sich dann aber bei der Erklärung
notwendiger Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies allein
den Energieversorgern zu überlassen." Für die Energieversorger
bestünde das Problem, dass sie mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit
(je nach Vertrag) brauchen, um die Umlage fristgerecht an den
Endverbraucher weiterzugeben. Dies wird zusätzlich erschwert, wenn
die Umlage rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Reck:
"Ausnahmen und Sonderbelastungen verteuern das System für die
privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleine und
mittlere Unternehmen. Das geht zu Lasten der Akzeptanz der
Energiewende. Ein solches Projekt wie die Energiewende muss auf sehr
breiten Schultern stehen und nicht auf Schultern, die immer schmaler
werden."

Die Regelung der Netzanschlussbedingungen für Offshore-Anlagen,
insbesondere die Klärung der Haftung für eine verzögerte oder
gestörte Netzanbindung verbessert die Rechts- und
Investitionssicherheit, "was in diesem besonders kapitalintensiven
Segment besonders notwendig ist", so der VKU-Hauptgeschäftsführer. In
Zeiten, in denen sich die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen
kontinuierlich ändern, würden Investitionen ansonsten nahezu
blockiert."

Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit werden die
Möglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber, auf Erzeugungsanlagen
zuzugreifen, erweitert. Darüber wird das Recht des
Kraftwerksbetreibers, seine Anlage stillzulegen, stark eingeschränkt
- bis hin zu einem Stilllegungsverbot für sogenannte systemrelevante
Kraftwerke. Dazu Reck: "Wir brauchen Versorgungssicherheit! Sie ist
Grundlage unseres wirtschaftlichen Handelns, weshalb wir möglichen
Gefährdungen entschieden gegensteuern müssen". Allerdings dürfe die
Versorgungssicherheit nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen
- zumal das Abschaltverbot für den jetzt kommenden Winter noch gar
nicht greifen kann. "Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die
Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt
weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken", kritisiert Reck. Bevor
die Politik jedoch Rahmenbedingungen für Kapazitätsmechanismen
festlege, sollte man zunächst über ein neues, integriertes
Marktdesign diskutieren, so Reck. "Wir brauchen wettbewerbliche
Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel gestrickter
regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt. Mit der
Diskussion über ein neues Marktdesign haben wir jetzt die einmalige
Chance dazu."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



Pressekontakt:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin

Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Pressereferentin: Elisabeth Mader
Fon +49 30 58580-227
Mobil +49 170 8580-227
Fax +49 30 58580-107
mader@vku.de
www.vku.de


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