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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Fußball-Urteil/Schmerzensgeld

Geschrieben am 27-11-2012

Frankfurt/Oder (ots) - Das Urteil bedeutet natürlich nicht, dass
gefoulte Spieler wegen jeder Kleinigkeit zum Gericht laufen können,
um dann abzukassieren. Jeder Amateurkicker weiß, dass seine Sportart
mit Gefahren behaftet ist, dass Regelverstöße vorkommen, ja
gewissermaßen zum Spiel gehören, dass es zu Verletzungen kommt. Doch
bei aller Gefahr, die er bewusst in Kauf nimmt, darf sowohl der Profi
als auch der Freizeitspieler darauf vertrauen, dass sich seine Gegner
grundsätzlich an die Regeln halten. Die ständige Rechtsprechung
richtet sich an die DFB-Regel Nummer 12, die ein grobes Foul
definiert. Gerade im Profifußball ist es allerdings enorm schwer,
einem foulenden Spieler Verletzungsvorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachzuweisen. Deswegen gibt es hier nur sehr wenige Klagen,
vielleicht auch weil jedem Profi bewusst ist, dass schon nächste
Woche die Rollen umgekehrt verteilt sein könnten.



Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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