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Greenpeace und Bundesärztekammer fordern Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht / Bundesgerichtshof entscheidet über kommerzielle Nutzung von Embryonen

Geschrieben am 21-11-2012

Berlin (ots) - 21. 11. 2012 - Embryonale Stammzellen dürfen auch
im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein. Das
bekräftigten Bundesärztekammer und Greenpeace vor der für kommende
Woche erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Am
27.11. soll in Karlsruhe über die Zulässigkeit von Patenten auf
embryonale Stammzellen entschieden werden. "Embryonale Stammzellen
dürfen niemals als kommerzielles Erzeugnis verwertet werden. Man
würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzen,
wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen verwenden.
Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht
zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen
Leben als solches", sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich
Montgomery.

Dabei gehe es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern darum,
rechtliche Grenzen zu setzen, um ethische Werte zu wahren. Nach wie
vor gebe es kein Verfahren mit dem embryonale Stammzellen gewonnen
werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des
Embryos zu zerstören. Ethisch vertretbar hingegen sei die Forschung
mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.

Hintergrund der kommende Woche in Karlsruhe stattfindenden
Verhandlung ist eine Klage von Greenpeace gegen ein Patent des
deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Bereits 2011 hatte der
Europäische Gerichtshof in Auslegung der Bio-Patentrichtlinie
entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn die
Anwendung des Verfahrens die vorgehende Zerstörung menschlicher
Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert.

Stammzellenforscher wollen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes kippen

"Die Anwälte des Patentinhabers versuchen im Verfahren das Urteil
des EUGH mit Scheinargumenten zu unterlaufen. Der BGH steht jetzt vor
der Aufgabe, das Urteil des EUGH so umzusetzen, dass keine
unzulässigen Schlupflöcher entstehen", sagt Christoph Then, Berater
von Greenpeace

Greenpeace hatte 2004 gegen das Patent von Oliver Brüstle geklagt,
um per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären zu lassen.
Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle
Nutzung menschlicher Embryonen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt
das Patent DE 19756864 gegen dieses Verbot, weil im Patent unter
anderem vorgeschlagen wird, menschliche Embryonen für die Herstellung
von Stammzellen erst zu klonen, um diesen dann die gewünschten
Stammzellen zu entnehmen.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Christoph Then,Tel.:
0151-54 638 040 oder an Pressesprecherin Mirja Schneemann, Tel.:
0151-8781 185. Fotos erhalten Sie unter Tel. 040-30 618 377.
Greenpeace-Pressestelle: Telefon 040-30618-340, Email
presse@greenpeace.de; Greenpeace im Internet: www.greenpeace.de, auf
Twitter: http://twitter.com/greenpeace_de, auf Facebook:
www.facebook.com/greenpeace.de


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