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Uhl: Praxisgebühr auch bei Bundesbeamten abschaffen

Geschrieben am 09-11-2012

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in Umsetzung
der Beschlüsse des Koalitionsausschusses die Abschaffung der
Praxisgebühr beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

"Die heute beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr muss nun
wirkungsgleich auf die Beamten und Richter des Bundes übertragen
werden. Weiterhin muss der Gleichlauf zwischen Krankenversicherung
und Beihilfe gewährleistet sein. Nicht nur neue Belastungen und
Leistungskürzungen, sondern auch vorteilhafte Regelungen müssen eins
zu eins auf die Beamten und Richter übertragen werden. Dies ist
sachgerecht und sorgt auch im Bereich der Beihilfe für weniger
Bürokratie."

Hintergrund:

Die Anpassung der entsprechenden Beihilferegelungen im Bereich der
Bundesbeamten und Bundesrichter erfolgt durch eine Änderung der
Bundesbeihilfeverordnung.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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