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Hahn Rechtsanwälte: BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG kündigt erneut Liquiditätsbedarf an - Verjährung beachten

Geschrieben am 02-11-2012

Bremen (ots) - Die Liquiditätslage der BVT Life Bond Fund GmbH &
Co. KG spitzt sich weiter zu. Seit April sei nur eine Police fällig
geworden, hatte die Fondsgesellschaft bereits vor zwei Monaten
mitgeteilt. Sofern keine weiteren Versicherungsfälle eintreten,
könnten daher die Prämien für die Policen nur noch bis Ende November
2012 bezahlt werden. Auch die per 31.12.2012 fälligen Darlehen
könnten für diesen Fall nicht mehr getilgt werden.

Bei der BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG handelt es sich um einen
Lebensversicherungsfonds, der in US-amerikanische Zweitmarktpolicen
investiert hat. Die Fälligkeit der Versicherungsleistungen ist daher
vom Todesfall der Versicherten abhängig. Wie sich alsbald
herausstellte, sind die Initiatoren bei der Kalkulation der Fonds mit
US-amerikanischen Policen von zu optimistischen Sterbeprognosen
ausgegangen. "Uns verwundert dies nicht, denn die für die Kalkulation
herangezogenen Sterbetafeln waren von vornherein für Bewertungszwecke
untauglich", erläutert Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn
Rechtsanwälte. Nach ihrer Auffassung lägen wesentliche
Schlüssigkeitsmängel des Konzeptes vor, so dass sich bereits unter
diesem Gesichtspunkt Schadensersatzansprüche begründen ließen.

Dr. Brockmann weist in diesem Zusammenhang auf die drohende
Verjährung von Schadensersatzansprüchen hin. Zu beachten ist
insbesondere die Zehnjahreshöchstfrist, die ab dem Zeitpunkt der
Zeichnung der Beteiligung gerechnet werden sollte. Wer also
beispielsweise eine Beteiligung an der BVT Life Bond Fund GmbH & Co.
KG am 16.12.2002 gezeichnet hat, muss verjährungshemmende Maßnahmen
bis zum 16.12.2012 ergreifen. Da hierfür eine Substantiierung der
jeweiligen Pflichtverletzungen erforderlich ist, empfiehlt es sich,
rechtzeitig einen Fachanwalt zu konsultieren.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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