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Grindel/von Stetten: Koalition stärkt das Ehrenamt

Geschrieben am 24-10-2012

Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
Entwurf eines Gemeinnützigkeitsstärkungsgesetzes beschlossen. Mit dem
Entwurf werden wichtige Maßnahmen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg
gebracht. Hierzu erklären der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sportausschuss, Reinhard Grindel, und
der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Finanzausschuss, Christian Freiherr von Stetten:

"Das Ehrenamt liegt der Koalition am Herzen. Bürgerschaftliches
Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Millionen
Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen
Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ein. Viele Bereiche des
öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen
nicht denkbar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das
Gemeinwesen und trägt dazu bei, die Herausforderungen der Gegenwart
zu bewältigen.

Dies verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Die Politik
ist daher aufgerufen, die Anreize für das bürgerschaftliche
Engagement zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Aus
diesem Grunde haben die Finanz-, Sport- und Rechtspolitiker der
Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts initiiert,
welches heute im Bundeskabinett beschlossen wurde.

Wir setzen dabei auf Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen
Bereichen. Es handelt sich um ein attraktives Paket zu allen Fragen,
die ehrenamtlich tätige Bürger berühren: Zum steuerlichen Bereich
genauso wie zum Zivilrecht.

Ein wichtiger Punkt ist die Anhebung der Pauschalen im
Steuerrecht: Übungsleiter wie etwa Sporttrainer oder Erzieher können
künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und
sozialversicherungsfrei erhalten. Aber auch andere ehrenamtlich
Tätige wie Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte
Ehrenamtspauschale von 720 Euro begünstigt. Bei bürgerschaftlichem
Engagement ist aber auch an die vielen Vereine und Stiftungen zu
denken, in denen sich Ehrenamtliche organisieren. Der Gesetzentwurf
sieht deutliche Verbesserungen vor. So wird z. B. die Frist,
innerhalb derer steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel
verwenden müssen, um ein Jahr verlängert. Die Rücklagenbildung wird
künftig deutlich flexibler gestaltet. Wir schaffen mehr
Rechtssicherheit: Vereine erhalten zukünftig eine verbindliche
Bescheinigung, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die
Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.

Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für etwaige
Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Der
Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich
tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen vor.

Wir wollen auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche haben. Hierfür
setzt sich die bürgerliche Koalition ein. Die Gesetzesinitiative soll
in diesem Sinne ein klares Signal an die Ehrenamtlichen sein, dass
ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird."

Hintergrund:

Die Initiative geht auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Finanz-,
Sport- und Rechtspolitikern der Koalitionsfraktionen zurück. Hierbei
fand eine enge Abstimmung mit der Bundesregierung statt, die auch die
Ausformulierung des Gesetzentwurfs übernommen hat.

Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:

- Im Einkommensteuerrecht werden die Übungsleiterpauschale von
2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500
Euro auf 720 Euro erhöht.
- Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen
Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von
35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Ziel ist, die eher am
Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu
entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht,
die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem
steuerfreien Bereich zuzuordnen.
- Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche
Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der
Abgabenordnung entspricht.
- In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein
weiteres Jahr ausgedehnt, um den Druck der Organisationen, die
ideellen Mittel zeitnah einzusetzen, zu senken.
- Vorgesehen ist eine erleichterte Zuführung der ideellen Mittel
in eine freie Rücklage und die Einführung einer
Wiederbeschaffungsrücklage. Hierdurch wird die
Leistungsfähigkeit der steuerbegünstigten Körperschaften
nachhaltig gesichert.
- Der Entwurf erweitert die besonderen Haftungsregelungen für
Vorstandsmitglieder nach § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) auf Mitglieder anderer Organe sowie auf besondere
Vertreter von Vereinen und Stiftungen. Auch für
Vereinsmitglieder werden besondere Haftungsvorschriften
geschaffen, die an § 31a BGB angelehnt sind. Somit sind die
Regelungen in der Abgabenordnung und im BGB gleichlaufend.

Die Steuermindereinnahmen für den Fiskus liegen bei 110 Millionen
Euro jährlich. Geplant ist eine sog. Doppeleinbringung: Der
Gesetzentwurf soll sowohl durch die Bundesregierung, als auch durch -
unter Federführung des Finanzausschusses - die Koalitionsfraktionen
in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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