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EANS-Adhoc: Weatherford bekommt von der SIX Swiss Exchange eine Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung ihres Halbjahresberichts genehmigt

Geschrieben am 26-09-2012

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

SIX Swiss Exchange

26.09.2012

GENF, 26. Sept. 2012 -- Weatherford International Ltd. (NYSE /
Euronext Paris / SIX: WFT) gibt mit Freude bekannt, dass die SIX
Swiss Exchange Ltd. ihrem Ansuchen um einen Aufschub der Frist zur
Veröffentlichung ihres Halbjahresberichts für die erste Hälfte 2012
(des "Zwischenberichts") vom 30. September 2012 auf 30. November 2012
stattgegeben hat. Weatherford kündigte am 24. Juli 2012 an, dass
aufgrund der bereits früher avisierten signifikanten und ungelösten
Schwächen bei den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung im
Zusammenhang mit den Ertragssteuern die Ergebnisse des zweiten
Quartals auf Vor- Steuer-Basis gemeldet wurden.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/19990308/WEATHERFORDLOGO)

Ende der Ad-hoc-Mitteilung ==========================================
====================================== Weatherford suchte formell um
eine Verlängerung der für 30. September angesetzten Frist für die
Einreichung des Zwischenberichts an, um Zeit für die Durchführung der
angekündigten zusätzlichen Steuerbuchführungsverfahren, die
Vollendung der Anpassung der Ergebnisse der Vorperioden und die
Veröffentlichung ihrer Finanzergebnisse des ersten Halbjahres 2012 zu
gewinnen.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Genehmigungsschreiben von SIX
betreffend die beantragte Fristverlängerung:

"I. Die Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des
Halbjahresberichts 2012 von Weatherford International Ltd. und die
Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation bis
spätestens 30. November 2012 wird unter folgenden Auflagen und
Bedingungen genehmigt:

a. SIX Swiss Exchange Ltd. behält sich das Recht vor, den Handel mit
den Effekten von Weatherford International Ltd. einzustellen, sollte
der Halbjahresbericht 2012 nicht bis 30. November 2012 veröffentlicht
sein.

b. Weatherford International Ltd. muss bis 25. September 2012 eine
Mitteilung gemäß den Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität (Art. 53
Kotierungsreglement in Verbindung mit der Richtlinie über Ad
hoc-Publizität) betreffend die gegenwärtige Entscheidung
veröffentlichen. Die Mitteilung muss den vollständigen Wortlaut von
Abschnitt I der gegenwärtigen Entscheidung und die Gründe für den
Aufschub des Zeitpunkts der Veröffentlichung des Halbjahresberichts
2012 enthalten.

c. Weatherford International Ltd. muss eine Mitteilung gemäß den
Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement
in Verbindung mit der Richtlinie über Ad hoc-Publizität) betreffend
die Finanzergebnisse des dritten Quartals 2012 veröffentlichen. Die
Pressemitteilung muss die gleichen Finanzdaten wie die am 24. Juli
2012 veröffentlichte Pressemitteilung über das zweite Quartal 2012
enthalten. Darüber hinaus muss diese obligatorische Mitteilung
folgende Finanzdaten in Bezug auf das erste Halbjahr 2012 umfassen:
die Erfolgsrechnung, einschließlich aller Posten gemäß dem Format der
US GAAP bis zum "Ergebnis vor Steuern" (darunter Kosten und Ausgaben
sowie sonstige Ausgaben); Vor-Steuer-Informationen über "sonstigen
Gesamterfolg" (z. B. Währungsumrechnungsdifferenzen): Informationen
über den Goodwill; Informationen über "Finanzinstrumente und
Derivate"; Angaben zu den "Segmentinformationen" und zu
"Streitigkeiten, Gerichtsverfahren und Eventualverbindlichkeiten".
Alternativ kann Weatherford die zusätzlichen Finanzdaten in Bezug auf
den am 30. September 2012 zu Ende gehenden 9-Monate-Zeitraum
vorlegen. Weatherford International Ltd. muss diese Mitteilung
veröffentlichen, sobald entsprechende Informationen verfügbar sind."

Der Aufschub folgt auf bereits früher angekündigte vereinbarte
Verlängerungen der Frist, innerhalb der Weatherford die endgültigen
Ergebnisse des zweiten Quartals ihren Anlegern und Anleihegläubigern
vorlegen sollte.

Wie bereits vom Unternehmen offengelegt, ist Weatherford bestrebt,
binnen der verlängerten, bis November laufenden Frist die Ergebnisse
der früheren Perioden anzupassen und die vollständigen Ergebnisse des
zweiten Quartals einzureichen, darunter die Einreichung des
Quartalsberichts auf dem Formblatt 10-Q für den am 30. Juni 2012 zu
Ende gehenden Zeitraum, sowie über das dritte Quartal Bericht zu
erstatten. Ob das Unternehmen sein Vorhaben in die Tat umsetzen kann
oder nicht, wird von den Ergebnissen zusätzlicher
Steuerbuchführungsverfahren und Verfahrensverbesserungen abhängen,
und Weatherford kann nicht garantieren, dass sie die Frist einhalten
wird können.

Weatherford International Ltd. macht ihren Jahresbericht auf dem
Formblatt 10- K, ihre Quartalsberichte auf dem Formblatt 10-Q, die
laufenden Berichte auf dem Formblatt 8-K sowie die gemäß Paragraf 16
des U.S. Securities Exchange Act von 1934 eingereichten Berichte und
Ergänzungen dieser Berichte, die der SEC vorgelegt bzw. zur Verfügung
gestellt wurden, kostenlos auf ihrer Website zugänglich. Die
Dokumente werden so schnell wie praktisch möglich bereitgestellt,
nachdem sie von Weatherford International Ltd. bei der SEC auf
elektronischem Weg eingereicht bzw. der Behörde vorgelegt wurden.
Diese Dokumente sind auf der Website von Weatherford International
Ltd. unter www.weatherford.com in der Rubrik "Investor Relations"
abrufbar. Die SEC betreibt zudem eine Website, die Berichte,
Vollmachtsanweisungen und weitere Informationen zu Emittenten
enthält, die ihre Unterlagen elektronisch bei der SEC einreichen.
Diese Angaben können in elektronischer Form auf der Homepage der SEC
unter http://www.sec.gov abgerufen werden.

Kostenlose Kopien der obigen Unterlagen können auch telefonisch oder
schriftlich unter folgender Adresse bestellt werden:

Weatherford International Ltd.
Investor Relations
4-6 Rue Jean-Francois Bartholoni
1204 Genf, Schweiz

Rückfragehinweis:
Ansprechpartner: John H. Briscoe +1.713.836.4610
Senior Vice President
und Chief Financial Officer

Karen David-Green +1.713.836.7430
Vice President - Anlegerpflege

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Weatherford International Ltd.
Rue Jean-Francois Bartholoni 4-6
CH-1204 Geneva
Telefon: +41.22.816.1500
FAX: +41.22.816.1599
Email: karen.david-green@weatherford.com
WWW: http://www.weatherford.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: CH0038838394
Indizes:
Börsen: Main Standard: SIX Swiss Exchange, Börse: New York, Euronext Paris
Sprache: Deutsch


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