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Gesetzentwurf zu "E-Justice" - kein guter Tag für blinde und sehbehinderte Menschen?

Geschrieben am 21-09-2012

Marburg (ots) - Der Bundesrat berät in seiner heutigen Sitzung
unter Tagesordnungspunkt 17 einen Gesetzentwurf zum elektronischen
Rechtsverkehr bei den Gerichten. Der Vorsitzende des Deutschen
Vereins Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf e.V. (DVBS) ,
Uwe Boysen, lange Jahre Vorsitzender Richter einer Zivilkammer am LG
Bremen und selbst blind, erklärt hierzu:

Dieser Entwurf enthält keine Vorschriften zur Barrierefreiheit für
blinde und sehbehinderte Menschen. Wenn entsprechende Vorkehrungen
frühzeitig getroffen werden, so können auch wir als blinde und
sehbehinderte Juristinnen und Juristen problemlos mit elektronischer
Datenverarbeitung umgehen und so auch am elektronischen Rechtsverkehr
teilnehmen. Leider hat der Gesetzentwurf auf diese berechtigten
Belange keinerlei Rücksicht genommen. Die uns hierfür gegebenen
Begründungen schwankten zwischen der nachweislich falschen Angabe,
das Problem sei bereits in anderen Gesetzen ausreichend geregelt, bis
zu dem offenen Eingeständnis, Justizprogramme könnten auf absehbare
Zeit nicht barrierefrei gestaltet werden. Das überzeugt uns nicht:
Andere Regelungen zur Barrierefreiheit wie diejenigen im
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz oder den
Gleichstellungsgesetzen der Länder beziehen sich ausdrücklich nicht
auf die Justiz. Dass Programme nicht barrierefrei erstellbar seien,
halten wir für einen nicht hinnehmbaren Offenbarungseid der
Justizverwaltungen.

Bei aller Kritik sehen wir gleichwohl noch Chancen, dass den
Belangen blinder und sehbehinderter Menschen, die mit der Justiz
kommunizieren müssen, Rechnung getragen wird. Es gibt nämlich im
Bundesjustizministerium gleichfalls Entwürfe zur Ausweitung des
elektronischen Rechtsverkehrs, und hier ist uns vorsichtig
signalisiert worden, dass man sich die Aufnahme einer Vorschrift zur
Gewährleistung der Barrierefreiheit elektronischer Akten und
Dokumente durchaus vorstellen könne. Wir hoffen und rechnen hierfür
auch mit der Unterstützung einiger Bundesländer sowie der
juristischen Standesorganisationen und nicht zuletzt der Abgeordneten
des Deutschen Bundestages.



Pressekontakt:
DVBS Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und
Beruf e.V., Michael Herbst, Geschäftsführer, Frauenbergstr. 8, 35039
Marburg, Telefon: 06421 94 888 0, Mobil: 0176 304 50 171,
E-Mail: herbst@dvbs-online.de


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