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WAZ: Rot-Grün will Kanal-TÜV ohne Ausnahmen Pflicht für Hausbesitzer zur Erstprüfung aller Abwasserrohre bis spätestens 2026 - Sozialklausel geplant

Geschrieben am 17-09-2012

Essen (ots) - Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen sollen in
Zukunft grundsätzlich zur regelmäßigen Überprüfung der Abwasserrohre
auf ihren Privatgrundstücken verpflichtet werden. Das sieht nach
Informationen der WAZ-Mediengruppe eine Verständigung über den
umstrittenen "Kanal-TÜV" vor, den die Landtagsfraktionen von SPD und
Grünen am 25. September beschließen wollen. Als Stichtag für die
"Erstprüfpflicht" ist der 1. Januar 2026 im Gespräch. Bis dahin
sollen alle privaten Abwasserkanäle unabhängig vom Alter der
Immobilien und vom Wasserverbrauch der Bewohner mindestens einmal
durchleuchtet worden sein, um eine Verschmutzung des Grundwassers
durch undichte Stellen zu verhindern. Der nächste Kanal-TÜV wäre dann
erst 20 Jahre später wieder fällig. In Wasserschutzgebieten sollen
kürzere Fristen festgelegt werden. Da die fachmännische Untersuchung
der Abwasserrohre je nach Grundstücksgröße mehr als 800 Euro kosten
kann, soll es nach dem Willen von Rot-Grün eine "Sozialklausel"
geben, die einkommensschwächeren Hausbesitzern den Zugang zu
Förderprogrammen des Landes eröffnet. Den Plänen zufolge wird es
insgesamt eine "Bringschuld der Bürger" zur selbstständig
veranlassten Kanal-Untersuchung geben und keinen behördlichen
Prüfkalender der Kommunen. Rechtliche Bedenken gegen die
Dichtheitsprüfung sind inzwischen ausgeräumt. Bundesumweltminister
Peter Altmaier (CDU) hat in einem Schreiben an Landesumweltminister
Johannes Remmel (Grüne), das unserer Zeitung vorliegt, ausdrücklich
auf die Regelungskompetenz der Landesregierung beim Kanal-TÜV
hingewiesen. Die Frage nach einer bundesweit einheitlichen Verordnung
müsse er dagegen "für die absehbare Zeit mit 'Nein' beantworten",
schreibt Altmaier. Vom Tisch ist damit die von CDU und FDP geforderte
Verdachtsprüfung, die nur bei der begründeten Annahme von
Umweltschäden greifen würde. Auch die Anfang des Jahres noch von
Umweltminister Remmel in Aussicht gestellten Ausnahmen für normale
Einfamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200
Kubikmeter pro Jahr wird es nach dem Willen der Regierungskoalition
nicht mehr geben. In NRW sind rund 200000 Kilometer privater
Abwasserkanäle verlegt. Im Jahr 1995 wurde im Landeswassergesetz
eigentlich schon eine flächendeckende Kanal-Prüfung bis spätestens
31. Dezember 2015 vorgeschrieben. Dies hat im vergangenen Jahr zu
einer hitzigen politischen Debatte über den umweltpolitischen Sinn
der kostspieligen Durchleuchtung von Abwasserrohren geführt.
Inzwischen haben sich landesweit mehr als 63 Bürgerinitiativen mit
geschätzt 300000 Aktivisten gegen den Kanal-TÜV gebildet.



Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de


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