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Gauweiler: Erstmals Vorgaben zur Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags

Geschrieben am 12-09-2012

Bonn (ots) - Bonn/Karlsruhe, 12. September 2012 - Kläger Peter
Gauweiler (CSU) im Sender PHOENIX zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM: "Das
Verfassungsgericht hat zum ersten Mal in seiner Geschichte dem
Bundespräsidenten Vorgaben gemacht, unter welchen Voraussetzungen er
überhaupt einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnen darf."



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Telefon: 0228 / 9584 190
Fax: 0228 / 9584 198
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