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Augen auf beim Neubau / dena zeigt, was Bauherren vor dem Spatenstich beachten sollten

Geschrieben am 29-08-2012

Berlin (ots) - Wer sich für den Neubau eines Hauses entscheidet,
sollte gleich zu Beginn der Planungen die Energieeffizienz im Auge
behalten. In Zeiten hoher Gas- und Ölpreise bieten Neubauten mit
geringem Energiebedarf viele Vorteile: So ist man unabhängiger von
den Entwicklungen der Energiepreise. Dank komfortabler Technik,
angenehmer Raumwärme und einem gesunden Raumklima verfügen
energieeffiziente Häuser auch über großen Wohnkomfort und einen hohen
Wohnwert.

"Gerade bei Neubauten ist es sinnvoll, hocheffizient zu bauen. Die
Techniken sind ausgereift und der Mehraufwand im Vergleich zu einem
Standardbau gering. Bauherren, die besonders energetisch bauen,
erhalten zudem Unterstützung vom Staat", erklärt Stephan Kohler,
Vorsitzender der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH
(dena). Zugleich müssen Bauherren bestimmte gesetzliche
Mindestanforderungen bei Neubauten beachten. Die dena zeigt auf,
welche Vorgaben der Gesetzgeber macht.

Verpflichtungen, die man kennen sollte

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Gesetzgeber
vor, wie viel Energie ein Neubau maximal für Heizung und Warmwasser
benötigen darf. Ziel ist ein möglichst niedriger Energieverbrauch in
Gebäuden. Die EnEV lässt dem Bauherrn viel Spielraum, wie er die
Anforderungen erreicht. So können Gebäudehülle und Anlagentechnik
gemeinsam bei der Berechnung des künftigen Energiebedarfs
berücksichtigt werden.

Ebenso muss ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien
gedeckt werden. Das schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) vor. Dabei können die künftigen Hausbesitzer selbst
entscheiden, in welcher Form die erneuerbaren Energien genutzt
werden. Sie müssen lediglich darauf achten, dass ein bestimmter
Prozentsatz der Wärme mit dem jeweiligen Energieträger erzeugt wird.
Bei Solarenergie sind es zum Beispiel 15 Prozent, bei Holz oder
Holzpellets 50 Prozent. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen kann
oder möchte, muss den Wärmebedarf beispielsweise durch höhere
Dämmstärken zusätzlich verringern.

Zum Abschluss der Bauarbeiten müssen Hauseigentümer die Qualität
ihres Hauses mit einem Energieausweis nachweisen. Der Energieausweis
informiert über die energetische Qualität des Hauses. Dieses Dokument
gehört ebenso zum Haus wie der Bauantrag oder der Grundbuchauszug.

Unterstützung durch den Staat

Für Häuser mit geringem Energiebedarf hat die KfW den Begriff
Effizienzhaus eingeführt. Alle aktuellen Neubauten müssen mindestens
den Effizienzhaus-Standard 100 vorweisen. Die KfW fördert den Bau von
Häusern, die deutlich besser sind als dieser Standard. So werden
Hausherren, die KfW-Effizienzhäuser 70, 55 und 40 bauen, mit Darlehen
oder Zuschüssen unterstützt. Je niedriger die Zahl, desto geringer
der Energieverbrauch. So benötigt ein neu gebautes "Effizienzhaus 55"
beispielsweise nur 55 Prozent der Energie, die der Gesetzgeber als
Maximum für Neubauten vorschreibt.

Expertenhilfe

Je besser der geplante energetische Standard des Hauses ist, desto
höher sind die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden
Arbeiten. Außerdem muss für die Förderung der Effizienzstandard von
einem Sachverständigen bestätigt werden. Beim Neubau von
Effizienzhäusern 40 und 55 ist die Förderung zusätzlich daran
gebunden, dass eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch
einen Sachverständigen verbindlich durchgeführt wird. Unter
www.energie-effizienz-experten.de finden Interessierte bundesweit
Fachleute, die in diesen Förderprogrammen aktiv sind.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Christina Rocker,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-608, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
rocker@dena.de, Internet: www.dena.de


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