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Badische Neueste Nachrichten: Neuregelung ist überfällig

Geschrieben am 21-08-2012

Karlsruhe (ots) - Es gibt auch noch gute Nachrichten für Christian
Wulff, der im Februar nach nur 20 Monaten im Amt des
Bundespräsidenten zurückgetreten ist. Während die Staatsanwaltschaft
Hannover weiter gegen ihn wegen des Verdachts der Vorteilnahme im Amt
ermittelt, darf er sich über eine satte Erhöhung seiner Altersbezüge
freuen. Der Ehrensold steigt um rund 18 000 Euro auf 217 000 Euro im
Jahr. Das ist viel Geld für einen erst 53-Jährigen, der nicht einmal
zwei Jahre amtierte, da diese Summe weit von den Rentenansprüchen
entfernt ist, auf die es "normale" Arbeiter und Angestellte nach
einem 40-jährigen aufreibenden Berufsleben bringen. Christian Wulff,
sein Nachfolger Joachim Gauck und die noch lebenden Alt-Präsidenten
profitieren dabei nicht nur von den üppigen Gehaltserhöhungen im
öffentlichen Dienst, die traditionell eins zu eins auf die Beamten
übertragen werden, sondern auch vom Beschluss des Bundeskabinetts,
nach zwölf Nullrunden die Bezüge der Kanzlerin, der Ministerinnen und
Minister sowie der Staatssekretäre analog zu den Beamtengehältern
anzuheben. Diese Erhöhung um insgesamt 5,7 Prozent in drei Schritten
bis August nächsten Jahres war überfällig, um die Kabinettsmitglieder
nicht dauerhaft von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln. Es
gehört zu den Selbstverständlichkeiten eines demokratischen
Gemeinwesens, seine gewählten Repräsentanten ordentlich zu entlohnen.
Es gibt so manchen Geschäftsführer einer Krankenkasse oder eines
großen mittelständischen Unternehmens, der längst ein Vielfaches der
Kanzlerin verdient, von den Spitzenverdienern in den Dax-Konzernen
oder den Stars des Fußballs ganz zu schweigen. Die Ehrensold-Regelung
ist Ausdruck des Respekts und der Anerkennung für die geleistete
Arbeit an der Spitze des Staates. Den Ehrensold gab es in der Regel
am Ende einer langen Karriere. Bei Christian Wulff ist dies anders.
Dennoch verbietet sich eine Sonderbehandlung, eine "Lex Wulff" hätte
vor dem Verfassungsgericht wohl kaum Bestand. Gleichwohl ruft der
Fall nach einer grundlegenden Reform der Ehrensold-Regelung. Was
spricht dagegen, die Höhe der Bezüge an die Zeit im Amt zu koppeln?
Mit einer simplen Konsequenz: Den vollen Ehrensold gibt es nur für
die volle Amtszeit.



Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de


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