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Rumänien: Mehrheit legitimiert keinen Rechtsbruch

Geschrieben am 27-07-2012

Berlin (ots) - Zum bevorstehenden Referendum über die
Amtsenthebung des rumänischen Staatspräsidenten erklären der
Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung und Präsident des
Europäischen Parlaments a.D., Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP, der
Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Elmar
Brok MdEP, und die rumänische Justizministerin a.D., Monica Luisa
Macovei MdEP:

Die Entwicklungen der letzten Wochen in Rumänien geben Anlass zu
tiefster Sorge. Der vom Parlament ins Amt gewählte Ministerpräsident
Victor Ponta hat innerhalb seiner rund zweimonatigen Amtszeit
Reformen und Fortschritte der letzten fünf Jahre zunichte gemacht.
Der Angriff der regierenden Mehrheit auf Institutionen und Verfahren
der Demokratie ist beispiellos. Vor allem die Beschneidung der
Befugnisse des Verfassungsgerichts ist in höchstem Maße
verfassungswidrig.

Fakt ist: Es geht hier nicht mehr nur um einen politischen
Machtkampf, sondern um die Verletzung grundlegender europäischer
Rechtsprinzipien. Eine parlamentarische Mehrheit kann und darf keinen
Rechtsbruch legitimieren. Die Notverordnung der Regierung, mit der
das Recht des Verfassungsgerichts abgeschafft wurde,
Parlamentsbeschlüsse und damit auch die Absetzung des Präsidenten auf
ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, widerspricht der rumänischen
Verfassung. Wer meint, die Politik müsse die Kontrolle über die
Justiz übernehmen, der hat Europa nicht verstanden.

Die Abhaltung des Referendums am kommenden Sonntag in Rumänien
wird diesen Rechtsbruch auch nicht heilen können. Hinzu kommt: Vieles
deutet darauf hin, dass selbst die Durchführung des Referendums nicht
gängigen rechtsstaatlichen und transparenten Standards entsprechen
wird.

So werden "fliegende" Wahllokale eingesetzt in Hotels, Cafés und
Restaurants, was eine ordentliche Kontrolle der Abläufe erschwert. Im
Gegensatz zu den Präsidentschaftswahlen im Jahre 2009 ist eine
Videoüberwachung in den Wahllokalen abgelehnt worden. Die neue
Software, mit der Wahlbetrug in Form von mehrfacher Stimmabgabe
aufgedeckt werden kann, wird nicht eingesetzt. Die Art der
Wahldokumentation wird es nicht möglich machen, die Zahl der
abgegebenen Stimmen mit der Anzahl der tatsächlichen Wähler
abzugleichen. Einem "Wahltourismus" wird damit Tür und Tor geöffnet.

Die Ereignisse in Rumänien haben die Europäische Union tief
erschüttert. Rumänien steht nun unter besonderer Beobachtung der
Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments. Wenn
elementare Rechtsprinzipien der EU weiter missachtet werden, dann
muss möglicherweise auch über die Anwendung von Artikel 7 des
Vertrages von Lissabon nachgedacht werden.



Pressekontakt:
Matthias Barner | Pressesprecher | Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. |
Telefon: 030/26996 - 3222 | mailto:KAS-Pressestelle@kas.de |
http://www.kas.de


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