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"Innovationen sind nur möglich, wenn man das geistige Eigentum schützt" / "Urheber ohne Rechte?" Gemeinsame Veranstaltung der BLM und des US-Generalkonsulats in München

Geschrieben am 20-07-2012

München (ots) - In der Schaffung günstiger Plattformen und neuer
Geschäftsmodelle durch die Content-Industrie liegen die größten
Chancen, das Urheberrecht auch in der digitalen Welt zu sichern. Auf
diese Kernaussage konnten sich die Diskutanten der gemeinsamen
Veranstaltung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
und des US-Generalkonsulats in München am gestrigen Abend zum Thema
"Urheber ohne Recht? - Das Urheberrecht im Spannungsfeld zwischen
Netz, Politik und Industrie" halbwegs einigen. Moderiert wurde die
Diskussion von Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Kreile.

BLM-Präsident Schneider betonte in seinem Grußwort die
transatlantische Bedeutung des Themas und die Tatsache, dass mit der
Diskussion um das Urheberrecht eine im Detail äußerst komplizierte
juristische Spezialmaterie in aller Munde sei und die Gesellschaft
wie selten zuvor spalte. Auch wenn die Meinungen zu diesem Thema weit
auseinander gingen, müsse es das Ziel sein, rasch einen fairen
Ausgleich der Interessen zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu
finden, gerade weil das Internet auf dem Weg sei, zur wichtigsten
Plattform für immaterielle Güter zu werden.

Auch US-Generalkonsul Conrad Tribble wies in seinem Grußwort
darauf hin, dass das Thema Urheberrecht zu den wichtigsten Themen der
Zeit gehöre. Aus seiner Sicht hätten Kunst und Content einen Wert,
der geschützt werden müsse. "Wir werden unsere gesellschaftliche
Innovationskraft verlieren, wenn wir unsere Ideen nicht mehr schützen
können", so Tribble. Die Diskussion um das Urheberrecht werde in
Deutschland noch intensiver geführt als in den USA.

Im Anschluss an die beiden Grußworte der Veranstalter boten der
Fachanwalt für Urheberrecht, Dr. Stefan Ventroni, und die
US-amerikanische Anwältin D`Lesli Davis einen kurzen Überblick über
den Stand der rechtlichen Diskussionen in Deutschland und den USA.
Ventroni stellte drei verschiedene Lösungsansätze vor, die derzeit in
Deutschland diskutiert werden: die Einführung von Internetsperren,
das Gegenmodell einer Kulturflatrate und das "Warnhinweismodell".
Ventroni machte deutlich, dass Internetsperren keine angemessene
Lösung darstellen. Sie sind aus verfassungs- und europarechtlichen
Gründen problematisch, technisch nur schwierig zu realisieren und
werden mittlerweile von allen im Bundestag vertretenen Parteien als
Lösungsmöglichkeit abgelehnt. Eine Kulturflatrate wird von den Grünen
propagiert. Dadurch sollen beispielweise Tauschbörsen legalisiert
werden, die betroffenen Rechteinhaber erhalten Pauschalbeträge. In
der Diskus¬sion bezeichnete Ventroni dieses Modell als nicht
praktikabel, weil er Zweifel daran habe, dass die Verteilung bei
einem solchen Modell funktioniere. Das Warnhinweismodell, laut
Ventroni ein "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell", soll dafür sorgen,
dass ein Nutzer bei Verstößen eine bestimmte Anzahl von Warnhinweisen
erhält, bevor rechtlich gegen ihn vorgegangen wird.

D`Lesli Davis betonte in ihrem Vortrag, dass es im amerikanischen
Recht, z.B. im "Digital Millenium Copyright Act" vor allem darum
gehe, die Service Provider nicht für das Fehlverhalten ihrer Nutzer
verantwortlich zu machen. Dabei bewerten amerikanische Gerichte
allerdings ähnliche Fälle zum Teil sehr unterschiedlich. In den USA
existiere darüber hinaus aber auch ein sog. "fair use"-Ansatz, wonach
Eingriffe gegen das Urheberrecht zulässig sind, die keinen Schaden
anrichten oder die zu verbieten unverhältnismäßig wäre. Auf der
anderen Seite, so Davis, würde die USA versuchen, Urheberrechte ihrer
Unternehmen über die Landesgrenzen hinaus zu schützen, wie etwa der
Fall "megaupload" zeige. Derzeit läuft ein Auslieferungsverfahren
gegen den Gründer der illegalen Film- und Musikplattform Kim Schmitz
in Neuseeland.

Für Markus Beckedahl, Betreiber der Plattform netzpolitik.org,
sind Warnhinweismodelle nicht akzeptabel. Er sieht darin eine
problematische Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, eine hohe
Dunkelziffer an unrechtmäßigen Beschuldigungen und einen Eingriff in
das Fernmeldegeheimnis. Das Beispiel Frankreich zeige außerdem, so
Beckedahl, dass legale Geschäftsmodelle damit nicht gestärkt werden.
Aus Sicht Beckedahls gibt es vor allem im Musikbereich bereits heute
Modelle, die die Nutzer akzeptieren könnten. Er sieht entsprechende
Modelle derzeit allerdings nicht bei Filmen und Büchern. Gerade im
Filmgeschäft müssten die großen Produktionsfirmen bereit sein, ihre
Verwertungsmodelle zu ändern und Filme deutlich schneller weltweit
verfügbar machen. Davis machte klar, dass es bei den Majors erste
Ansätze in diese Richtung gebe. Kritisiert wurde allerdings sowohl
auf dem Podium als auch im Publikum die Auffassung Beckedahls, dass
die Tatsache, dass neue Filme aus den USA in Deutschland nicht sofort
verfügbar seien, zu illegalen Downloads berechtige. "Wir reden hier
von Diebstahl", so eine Wortmeldung aus dem Publikum. Ebenfalls auf
Kritik stieß die Auffassung Beckedahls, dass man in der Diskussion
zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterscheiden müsse. Bei
den aktuellen technischen Möglichkeiten, könne dieser Unterschied
nicht mehr gemacht werden, so die mehrheitliche Auffassung auf dem
Podium und im Publikum.

Viele Punkte konnten in der spannenden Diskussion nur kurz
angerissen werden, so etwa die umstrittenen Abmahngebühren, die Rolle
der Verwertungsgesellschaften oder die Frage einer fairen Entlohnung
von Künstlern.

Weitgehend einig war man sich abschließend auf dem Podium, dass
die Zukunft in neuen Plattformen und Geschäftsmodellen liege, bei
denen die Wünsche der Verbraucher berücksichtigt würden. Flatrate-
und Subskriptionsmodelle, bei denen Inhalte zu vernünftigen Preisen
angeboten werden, würden am ehesten dafür sorgen, dass das
Urheberrecht auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden kann.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de



Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de


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