(Registrieren)

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Student soll trotz vorzeitigem Abschluss weiter zahlen Lebenserfahrung per Urteil LENNART KRAUSE

Geschrieben am 18-07-2012

Bielefeld (ots) - Das Gericht hat im Fall des Dortmunder
Turbostudenten richtig entschieden. Wer einen Vertrag abschließt,
muss diesen erfüllen. Auch wenn er dank exzellenter Leistungen
weniger als die Hälfte der Regelstudienzeit bis zum Abschluss
benötigt hat. Marcel Pohl hat sich bewusst für eine private
Universität entschieden. Der junge Mann wusste, dass die Ausbildung
an so einer Uni teuer ist. Dafür versprechen die Privaten perfekt
ausgestattete Seminarräume, kleine Kurse und gute Kontakte. Zudem
gelten sie als gut vernetzt. All dies hat Marcel Pohl genutzt. Er
hätte sein Studium nie so schnell abschließen können, hätte er nicht
Seminare in verschiedenen Zweigstellen seiner Uni belegt. Er hat also
Leistungen empfangen, aber auch Leistung gebracht. Es ist eben wie
bei einem Autokredit. Läuft dieser über fünf Jahre, muss der
Kreditnehmer den Komplettbetrag bezahlen, auch wenn er das Auto nach
zwei Jahren nicht mehr fährt. Zudem gilt die Regel: Wenn einer, dann
alle. Für die Uni in Dortmund hätte ein anderes Urteil bedeutet, dass
es keine Planungssicherheit mehr gebe, da auch andere Studenten ihr
Geld zurückfordern würden. Zudem kann es einem 22-jährigen
Masterabsolventen nicht schaden, etwas Lebenserfahrung zu bekommen.
Denn: jede Entscheidung hat Konsequenzen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

407411

weitere Artikel:
  • Schwäbische Zeitung: Demokratie muss sich wehren - Kommentar Leutkirch (ots) - Spätestens das Bekanntwerden der NSU-Mordserie zwingt die Verfassungsschützer zum Umdenken: Die größte Gefahr für den Staat lauert nicht zwingend dort, wo jeweils im Vorjahr die meisten Straftaten gezählt wurden. Wer wegen der Statistik nur nach rechts oder nur nach links schaut, verliert die aus dem Auge, die nicht gesehen werden wollen. Dabei sind krude Gedankengebäude immer gefährlich - egal ob ideologisch braun, rot oder grün angepinselt. So wenig die verschiedenen Verfassungsfeinde miteinander zu tun haben mehr...

  • Schwäbische Zeitung: Das Arbeitsverbot muss weg - Leitartikel Leutkirch (ots) - Da sind auf der einen Seite Menschen, die in einem Asylverfahren stecken oder aus unterschiedlichen Gründen in Deutschland geduldet sind. Sie leben - subjektiv - als Menschen zweiter Klasse, sind von staatlichen Almosen abhängig und zum Nichtstun verdammt, kurz: Außenseiter der Gesellschaft. Und da ist auf der anderen Seite die Mehrheitsgesellschaft. Deren Wahrnehmung sieht häufig so aus: Es lungern - zugespitzt formuliert - Schmarotzer rum. Die arbeiten nicht, die werden noch frech, obwohl der Staat sie durchfüttert, mehr...

  • Rheinische Post: Schleckers Fall Düsseldorf (ots) - Ein Kommentar von Georg Winters: Auch für Anton Schlecker gelten selbstverständlich die Gesetze des Rechtsstaates: Solange ihm keine Straftat nachgewiesen wurde, ist Schlecker unschuldig. Doch allein die Formulierung "begründeter Anfangsverdacht", der Einsatz von etwa 160 Fahndern und die großflächige Razzia sind ein Indiz dafür, dass die Staatsanwaltschaft mehr in der Hand hat als ein paar lose Vermutungen. Für Anton Schlecker und seine Familie wird es eng. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hätte der Patriarch mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Blamage mit Ansage Karlsruhe rügt Asylbewerber-Hilfen als zu gering Cottbus (ots) - Schon vor zwei Jahren beim Karlsruher Urteil über die Hartz-IV-Praxis hatte sich die Bundesregierung gründlich blamiert. Damals warfen die Verfassungsrichter der Politik vor, das Existenzminimum für Bedürftige "ins Blaue" hinein geschätzt zu haben. Der aktuelle Richterspruch über die Leistungen für Asylbewerber geht noch deutlich darüber hinaus. Nicht nur die Art und Weise des Zustandekommens der Hilfen gibt den Juristen Rätsel auf. Sie stufen die Höhe auch als "evident unzureichend" ein. Vernichtender hätte das Fazit mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Vorbild BND Zur Reform des Verfassungsschutzes Cottbus (ots) - Ein ehemaliger Innen-Staatssekretär erinnert sich noch: Einmal pro Woche wurde ihm eine streng geheime Mappe mit Neuigkeiten aus seinem Landesamt für Verfassungsschutz gebracht und nach zwei Stunden persönlich von einem Beamten wieder abgeholt. Der Staatssekretär war immer schnell mit der Lektüre fertig. Das meiste kannte er schon. Es war die Auswertung von Zeitungsartikeln. Wer sich umhört, gewinnt ganz ohne konspiratives Vorgehen ein irritierendes Bild vom Verfassungsschutz: Schlecht kontrolliert von Öffentlichkeit mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht