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BSB-Newsletter / Verbraucherrat Bautechnik / Wartung technischer Anlagen im Einfamilienhaus

Geschrieben am 04-07-2012

Berlin (ots) - Etwa die Hälfte aller Heizungsanlagen ist
fehlerhaft einreguliert und nur ein Drittel aller Neuanlagen wird
regelmäßig gewartet. Durch einen tropfenden Wasserhahn gehen bis zu
17 Liter Trinkwasser pro Tag verloren. Eine halbe Million Kubikmeter
Abwasser sickert in Deutschland durch defekte Kanalrohre auf
Privatgrundstücken ins Erdreich. Es gibt gute Gründe,
Wartungsverträge für haustechnische Anlagen abzuschließen.

Das Problem: Durch Unwissenheit und Kostengründe wird Wartung
vernachlässigt

Sowohl Kostengründe als auch Unwissenheit können dazu führen, die
Wartung technischer Anlagen zu vernachlässigen. Aber bereits die
Energieeinsparverordnung 2002 forderte, Heizungs- und
Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sachgerecht zu
bedienen, zu warten und instand zu halten. Gehen von einer
haustechnischen Anlage aufgrund fehlender Wartung Gefahren für Mensch
und Umwelt aus, kann das ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen
haben.

Worauf kommt es an?

Die wichtigsten Wartungsaufgaben im Einfamilienhaus entfallen auf
die drei haustechnischen Gewerke Heizungs-, Lüftungs- und
Sanitärtechnik. Diese technischen Systeme unterliegen Alterung und
Verschleiß. Sie weisen kritische Punkte auf, die sorgfältig zu
kontrollieren sind. Eine Wartung sollte in regelmäßigen Abständen
erfolgen.

Darauf ist zu achten: Heizungsinspektion jährlich, Solartechnik
einbeziehen

Im Heizungssystem vollzieht sich ein natürlicher Alterungsprozess
durch Korrosions-und Kalkablagerungen. Verbunden mit Lufteinschlüssen
entstehen Engstellen im Rohrnetz. Ein Teil der Fußbodenheizung ist
kühler, Heizkörper werden nicht richtig warm, die Kesseltemperatur
muss höher gedreht und eine stärkere Pumpe eingebaut werden. Die
Dauerleistung einer in kalten Jahren bis zu 1800 Stunden laufenden
Heizung bleibt nicht ohne Folgen. Eine jährliche Inspektion durch
einen Fachbetrieb sollte deshalb Pflicht sein. Zur allgemeinen
Wartung einer Anlage mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel
zählen u.a. die Überprüfung des CO2-Gehalts im Abgas, das Einstellen
der Taktung zwischen Ein- und Ausschalten des Brenners, das Reinigen
der Heiz- und Wärmetauscherflächen im Kessel, das Austauschen von
Verschleißteilen, das Prüfen von Pumpeneinstellung und Betriebsdruck
im Rohrnetz, von Nachtabsenkung und witterungsgeführter
Vorlauftemperatur.

Zur regelmäßigen Wartung von solarthermischen Anlagen gehört das
Überprüfen des pH-Werts des Glykolgehalts und des Betriebsdrucks. Auf
Luftgeräusche in der Pumpe ist zu achten, auf das Öffnen und
Schließen der Schwerkraftbremse und die Anlagenregelung mit Vor- und
Rücklauftemperaturen.

Wichtig: Wohnraumlüftung alle zwei Jahre warten lassen

Kontrollierte Wohnraumlüftung in einem Niedrigenergiehaus mit
dichter Gebäudehülle sorgt für dauerhafte Lufterneuerung auch nachts
und bei Abwesenheit der Bewohner. Das ist vor allem für die
kritischen Stellen wie Schlafzimmerlüftung und Badezimmerentfeuchtung
wichtig. Unvermeidbare Gerüche aus Küche, Bad und WC werden direkt
abgesaugt, Schadstoffkonzentrationen der Raumluft reduziert,
Emissionen aus Möbeln, Klebstoffen und Haushaltschemikalien
kontrolliert aus den Räumen befördert.

Die Wartung ist mindestens alle zwei Jahre durchzuführen. Dazu
gehört die Reinigung des Abluftkanals, der Abluftventile und des
Wärmetauschers, das Kontrollieren der Betriebsgeräusche und des
Kondensatablaufs, das Befüllen des Kondensat-Siphons. Filter sollten
alle drei bis sechs Monate gewechselt werden.

Achtung: Trinkwasseranlagen und Abwasserleitungen gleichermaßen
prüfen

Beim Trinkwasser als das am strengsten kontrollierte Lebensmittel
mindert eine Hausinstallation, die nicht den anerkannten Regeln der
Technik und demnach nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, die
hohe Qualität. Zudem fordern gesetzliche Bestimmungen vom Eigentümer
das ordnungsgemäße Errichten und Erhalten der Trinkwasseranlage.
Deshalb sollte ein SHK-Innungsfachbetrieb einmal jährlich prüfen, ob
Sicherungseinrichtungen, Speicher-Wassererwärmer, Filter und
Rohrleitungen in Ordnung sind. Dabei werden auch Ursachen für
Wasserverfärbungen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen
aufgedeckt.

Sobald Wasser im Abfluss verschwindet, sieht man es nicht mehr.
Dennoch müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass das Abwasser über
intakte Rohrleitungen vom Grundstück fließt. Die Überprüfung eines
verstopfungsfreien Betriebs ohne Geruchsbelästigung und die
Untersuchung von Ablauf-, Fließ- und Pumpgeräuschen gehören ebenso
zur Wartung wie die Inspektion von Reinigungs- und
Rückstauverschlüssen, Hebeanlagen, Schächten und Belüftungsventilen.
Tipp von Jens-Uwe Nieß, Freier Sachverständiger für Haus- und
Sanitärtechnik und Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V.:
Regelmäßige Wartung der haustechnischen Anlagen insgesamt erspart
Kosten, Ärger und schafft positive Effekte. Wer beispielsweise seine
Heizungsanlage jährlich warten lässt, kann bis zu 20 Prozent Energie
einsparen und muss keine lästigen Betriebsgeräusche ertragen. Positiv
schlagen eine längere Lebensdauer der Komponenten, weniger
Transportverluste und ein besserer Wirkungsgrad zu Buche. Auch
gesetzliche Bestimmungen wie etwa das Wasserhaushaltsgesetz sind
leichter einzuhalten. In einigen Bundesländern beispielsweise muss
der Grundstückseigentümer bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung aller
vorhandenen Grundleitungen vorweisen.



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel.: 030/3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de


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