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Stichtag 1. Juli 2012: Neue Regeln bei der Hauptuntersuchung für Autos / TÜV Rheinland: Genauer Mängelbericht hilft Autofahrern / Probefahrt in Untersuchung vorgeschrieben (BILD)

Geschrieben am 28-06-2012

Köln (ots) -

Jedes Jahr rollen bei TÜV Rheinland bundesweit rund 2,6 Millionen
Kraftfahrzeuge zur Hauptuntersuchung. Jetzt gelten ab 1. Juli 2012
einige Neuerungen für die Hauptuntersuchung (HU) von Autos: Für alle
Autos gibt es nach der Untersuchung als erweiterten Service einen
neuen, genaueren Prüfbericht, in dem jeder einzelne Mangel als
erheblicher oder leichter Mangel aufgeführt ist. Das war bislang
nicht so. Erforderliche und fällige Reparaturen können somit leichter
vorgenommen werden. Zudem wird die Prüfung um eine kurze Probefahrt
erweitert. Die Gebühren bleiben dabei stabil.

Darüber hinaus wird für neue Fahrzeuge, die erstmalig ab 1. Juli
2012 in den Verkehr kommen, künftig die Überprüfung der
elektronischen Sicherheitssysteme im Rahmen der HU verstärkt in den
Mittelpunkt rücken. "Die Prüfer kontrollieren, ob elektronisch
geregelte Sicherheitssysteme und umweltrelevante
Fahrzeugeinrichtungen einwandfrei funktionieren - wie zum Beispiel
die Airbags", sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Ein weiteres Novum: Zu Beginn der HU wird eine kurze Probefahrt
mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h vorgeschrieben. Diese
kurze Fahrt vervollständigt die bisherige "statische Prüfung".
Wichtige Untersuchungspunkte werden schon bei dieser Fahrt abgedeckt,
beispielsweise die Aktivierung und Prüfung der elektronischen
Steuerungen einzelner Fahrzeugeinrichtungen.

Außerdem wurde von allen Prüforganisationen ein einheitlicher Text
für die Mängelbeschreibung vereinbart, der sehr detailliert und
leicht verständlich ist. Steffen Mißbach von TÜV Rheinland: "Unsere
Experten an den 130 Servicestationen bundesweit erläutern diesen
Prüfbericht den Kunden nochmals. Das hilft jedem Autofahrer,
notwendige Reparaturen sinnvoll zu planen."

Weiterer Änderungspunkt bei den Neuregelungen der HU: Die
Rückdatierung wird abgeschafft. Das heißt: Künftig wird eine Plakette
für einen Pkw grundsätzlich 24 Monate gültig sein, auch wenn die
Prüffrist um mehr als 2 Monate überzogen wurde. Dies betrifft rund
acht Prozent der Fahrzeuge, die bei TÜV Rheinland geprüft werden. Ist
die Prüffrist um mehr als zwei Monate überzogen (und nur dann), hat
der Gesetzgeber eine neue Gebühr eingeführt, die um 20 Prozent höher
als die der normalen HU liegt. Beim Pkw macht das einen Zuschlag aus,
der zwischen fünf und acht Euro liegt. Die erhöhte Gebühr für die
Ergänzungsprüfung wird nach Angaben der Bundesregierung erhoben, weil
Prüforganisationen bei solchen Fahrzeugen verpflichtend eine
Ergänzungsprüfung durchführen müssen. Der Grund dafür ist die
zunehmende Anzahl der Mängel, je länger die Prüftermine auseinander
liegen. Aber Achtung, denn wie bisher gilt: Die HU darf nicht
überzogen werden. Sanktionen und Bußgelder für eine Fristüberziehung
bleiben gleich: Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern kostet
eine Überziehung von zwei bis vier Monaten derzeit 15 Euro. Bei mehr
als acht Monaten kassiert der Sünder zwei Punkte in Flensburg und
muss 40 Euro zahlen.

In Deutschland betreibt TÜV Rheinland über 130 Servicestationen in
Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
sowie im Saarland und führt 2,6 Millionen Hauptuntersuchungen
jährlich durch. Standorte und weitere Informationen sowie
Online-Terminierung unter www.tuv.com/hu im Internet.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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