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Keine überzogenen Roamingpreise für mobiles Internet ab dem 1. Juli / Auch Anrufe und SMS werden Sonntag günstiger

Geschrieben am 28-06-2012

Brüssel / Berlin (ots) - Verbraucher müssen von Sonntag an
deutlich weniger zahlen, wenn sie auf Auslandsreisen in EU-Staaten
über eine Mobilfunkverbindung auf das Internet zugreifen, um etwa
Karten abzurufen, Videos oder Fotos hochzuladen, soziale Netze zu
besuchen oder E-Mails zu versenden. Dafür sorgt eine neue
EU-Verordnung, die erstmals Preisobergrenzen für das Datenroaming
(das Herunterladen von Daten aus dem Internet über eine
Mobilfunkverbindung im Ausland) vorsieht. Auch für Anrufe und SMS
sehen die neuen Bestimmungen niedrigere Preisobergrenzen vor.

Die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie
Kroes erklärte dazu: "Mit den Preisobergrenzen für den Datenverkehr
werden die Roamingpreise endlich den Bedürfnissen der
Smartphone-Generation angepasst. Die Roaming-Abzocke in der EU dürfte
damit endgültig beendet sein. Ich freue mich, dass die Europäische
Union so dafür sorgt, dass ihren Bürgern künftig jedes Jahr mehr Geld
in der Tasche bleibt."

Ab dem 1. Juli 2012 betragen die neuen Höchstpreise für
Mobilfunknutzer
- 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (zzgl.
MwSt.)
- 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf (zzgl.
MwSt.)
- 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.)
- 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder
Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte)
(zzgl. MwSt.).

Datendownloads kosteten bei vielen Netzbetreibern im Juli 2009
noch mehr als 4 Euro pro Megabyte. Mit der jetzigen Preissenkung
ergeben sich für einen typischen Geschäftsreisenden bei Reisen
innerhalb der EU Einsparungen von über 1000 Euro pro Jahr. Eine
Familie, die ihren Jahresurlaub in einem anderen EU-Land verbringt,
dürfte mindestens 200 Euro sparen. Nach weiteren Preissenkungen
werden Datendownloads ab 2014 nur noch 20 Cents pro Megabyte (zzgl.
MwSt.) kosten, was gegenüber den heutigen Preisen vieler Anbieter
eine Einsparung von 90 Prozent bedeutet.

Den Betreibern steht es natürlich frei, noch niedrigere Preise
anzubieten. Die Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise und dienen
dem Schutz der Verbraucher. Der Wettbewerb dürfte sie noch weiter
drücken.

Ab dem 1. Juli 2012 erhalten Reisende zudem außerhalb der EU per
SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald sie für
Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 Euro oder eine andere
vereinbarte Schwelle erreichen. Um die Datenroamingdienste weiter
nutzen zu können, müssen sie dann ausdrücklich bestätigen, dass sie
diesen Betrag überschreiten wollen. Dadurch wird das derzeit
innerhalb der EU geltende Warnsystem ausgeweitet.

Die am 1. Juli in Kraft tretenden Vorschriften stehen am Anfang
einer Reihe von Maßnahmen zur schrittweisen Senkung der
Preisobergrenzen. Ziel ist ein neues System mit größeren
Auswahlmöglichkeiten, einem verstärkten Wettbewerb und noch
niedrigeren Roamingpreisen. Die Verbraucher sollen letztlich die
Möglichkeit erhalten, vor einer Reise einen separaten Roamingvertrag
abzuschließen oder sich - ähnlich wie bei der Wahl eines WLAN - am
Zielort einen Provider zu suchen. Diese Möglichkeit wird ab dem 1.
Juli 2014 bestehen.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Carsten Lietz, Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz

www.eu-kommission.de


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