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Kein Persilschein für Korruption bei Ärzten

Geschrieben am 25-06-2012

Berlin (ots) - Der Große Senat für Strafsachen beim
Bundesgerichtshof hat entschieden: Niedergelassene Kassenärzte, die
von einem pharmazeutischen Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für
die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen,
machen sich nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar. Es sei
Aufgabe des Gesetzgebers durch Schaffung entsprechender
Straftatbestände, eine effektive strafrechtliche Ahndung bestimmter
Verhaltensweisen zu sanktionieren.

"Diese Entscheidung ist kein Persilschein für korruptives
Verhalten", betont Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer des AKG
e.V.. Er weist mit Nachdruck darauf hin, dass die dem
Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Verhaltensweisen - insbesondere
auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - zu missbilligen sind. Es
könnten z. B. berufsrechtliche Konsequenzen in Erwägung gezogen
werden. "Jetzt ist die Selbstverwaltung besonders gefordert, um
Fehlverhalten zu vermeiden und gegebenenfalls entschieden zu
sanktionieren" sagt Bleicken. Der AKG, der als eine der
Selbstkontrolleinrichtungen der pharmazeutischen Industrie fungiert
ist eine wichtige Säule für eine gesetzeskonforme und lautere
Zusammenarbeit der Industrie mit den medizinischen Fachkreisen. Die
Mitgliedsfirmen unterwerfen sich alle einem strengen Verhaltenskodex,
der bei Strafandrohung jegliche Form der Bestechung oder der
Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit Verordnungsleistungen
verbietet.

Das Vertrauen des Patienten in eine unbeeinflusste Therapie ist
eine entscheidende Grundlage in unserem Solidarsystem. Die lautere
und faire Zusammenarbeit von Industrie und Ärzteschaft muss dieses
Vertrauen stützen. Es ist insbesondere auch dem Informationsaustausch
dieser "Leistungserbringer" zu verdanken, dass das Gesundheitswesen
stetig weiter entwickelt werden kann.

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die
mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im
Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die
Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem
praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste
Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen
Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein
transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit
der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das
Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die
Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von
vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.



Pressekontakt:
Kai Christian Bleicken

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.
Friedrichstraße 147
10117 Berlin
Telefon 030/300 19 09 - 30
Fax 030/300 19 09 - 33
Internet www.ak-gesundheitswesen.de


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