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Biogasrat e.V. stellt umfassendes Konzept für den Wärmemarkt vor: Kombination aus finanziellen Anreizen und Pflicht zur Heizungserneuerung

Geschrieben am 23-05-2012

Berlin (ots) - "Die Ökologisierung des Wärmemarktes muss sofort
angepackt werden, wenn Deutschland seine energiepolitischen Ziele nur
annähernd erreichen will", fordert Reinhard Schultz, Geschäftsführer
des Biogasrat e.V. "Wir setzen darauf, dass der neue Umweltminister
Peter Altmaier in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts-
und dem Städtebauminister diese Aufgabe beherzt anpackt. Dabei müssen
finanzielle Anreize zur Heizungsmodernisierung mit gleichzeitiger
Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien Hand in Hand gehen und nach
deren Auslaufen durch die Verpflichtung zum Austausch veralteter
Heizungsanlagen abgelöst werden."

Der Biogasrat e.V., der Verband der führenden Unternehmen der
Biogaswirtschaft, hat in Zusammenarbeit mit dem deutschen Heizungsbau
und der Wohnungswirtschaft ein systemübergreifendes Konzept zur
Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes und zur Nutzung Erneuerbarer
Energien zur Abdeckung des Wärmebedarfs von Wohngebäuden in
Deutschland erarbeitet. Grundlage ist die Systemstudie "Ökologische
und ökonomische Optimierung des Wärmemarktes unter Berücksichtigung
des Endenergiebedarfs und von Biogas/Biomethan", die der Biogasrat
e.V. gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Institut für Wohnungswesen,
Stadt- und Regionalentwicklung InWIS, Bochum, dem Leipziger Institut
für Energie GmbH IE Leipzig, dem Institut für Umwelttechnik und
Energiewirtschaft an der Technischen Universität Hamburg-Harburg und
dem Lehrstuhl für Energiewirtschaft EWL, Universität Duisburg-Essen
in den vergangenen acht Monaten erarbeitet hat. Die Arbeit ist die
bislang umfassendste Systemstudie zum Wärmemarkt, die jemals
erarbeitet wurde.

Die Struktur des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes soll
weiterentwickelt werden und den Gebäudebestand einbeziehen

Der Biogasrat e.V. schlägt für die Weiterentwicklung des EEWärmeG
eine kombinierte Strategie aus befristeter und degressiver Förderung
und späteren Modernisierungs- und Nutzungspflichten vor. Der
Vorschlag umfasst drei zeitlich versetzte Handlungsebenen, die
aufeinander aufbauen und sich im Rahmen der EEWärmeG-Struktur
umsetzen lassen.

Die Kernpunkte sind dabei:

1. Anreizprogramm ab 01.01.2013 bis 31.12.2019 - Förderung
effizienter Heizungstechnik mit Nutzung von Erneuerbaren Energien im
Fall der vorfristigen Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen

- Einführung eines Fördermodells, das den Einsatz effizienter
Heizungstechnik unter gleichzeitiger Nutzung erneuerbarer
Energien über Abschreibungsregelungen bzw. Zuschussregelung
anreizt und durch eine moderate degressive Ausgestaltung
zusätzlichen Handlungsdruck erzeugt bzw. die
Investitionsbereitschaft erhöht.

Vorschlag Sonder-AFA auf die Investitionssumme:

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
AFA 5 Jahre 20% von 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40%
Zuschuss 5 jährliche Raten auf 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20%

- Technikoffene Förderung unter den Vorgaben des bestehenden
EEWärmeG und Zulassung von Biomethan als Beimischprodukt in Höhe
von mindestens 15% unter Mindestanforderungen für die
Brennwerttechnik als Erfüllungsoption. Der Austausch von
Etagenheizungen auf Brennwerttechnik mit den relativ hohen
Kosten für die Abgastechnik wird ausdrücklich einbezogen.

- Anpassung der EnEV (Primärenergiefaktor auf 0,3).

2. Verpflichtende Erneuerung von Wärmeerzeugern ab 2017 -
Einführung eines Mindeststandards und Nutzungspflicht für Erneuerbare
Energien

Für alle Wärmeerzeuger gilt hinsichtlich des Wirkungsgrades die
Mindestanforderung 97% (Brennwert). Ausgetauscht werden müssen
Anlagen, die diesen Standard nicht erfüllen und älter sind als 20
Jahre innerhalb von 3 Jahren.

3. Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien bei
der Wärmeerzeugung ab 2020

Für Heizungsanlagen, die ab dem 01.01.2020 errichtet werden, gilt
die Verpflichtung, Erneuerbare Energien einzusetzen (technikoffen,
Vorgaben des bestehenden EEWärmeG und Zulassung von Biomethan als
Beimischprodukt in Höhe von mindestens 15 % unter Mindestanforderung
Brennwerttechnik als Erfüllungsoption). Mögliche Ausnahme: Ggf.
Sonderregelung für Wohnungsunternehmen, die sich durch eigene
verbindliche und zu evaluierende Wärmekonzepte den gesetzlichen
Verpflichtungen entziehen können.

4. Keine Einschränkung bei den Einsatzstoffen

Die Anerkennung von Biomethan als Brennstoff in Heizungsanlagen
soll sich an der Zulassung von Biokraftstoffen orientieren.Herkunfts-
und Nachhaltigkeitsnachweis sind Voraussetzung. Eine Vorgabe für die
Zusammensetzung der Einsatzstoffe soll es nicht geben. Der Import von
Einsatzstoffen oder Biomethan soll zulässig sein. Dadurch wird der
Druck auf Ackerflächen gemindert, eine unnötige
"Teller-Tank-Diskussion" vermieden,eine kostengünstige und
ökologische Beschaffung erleichtert und von vornherein eine
europäische Perspektive aufgezeigt.

Eine wesentliche Forderung des Biogasrat e.V. im Zuge der
anstehenden EEWärmeG-Novelle zielt auf die Ausweitung des Gesetzes
auf den Gebäudebestand. "Wir alle wissen, dass der Gebäudebestand
erhebliche CO2-Emissionen verursacht. Der Einsatz Erneuerbarer
Energien kann die CO2-Bilanz von Wohngebäuden erheblich verbessern
und muss daher auch für den Gebäudebestand verpflichtend geregelt
sein", so Schultz. Wohnungseigentümer sollten jedoch frei entscheiden
können, welche Energieträger und Technologien sie einsetzen wollen.
Die besten Effekte seien jedoch durch eine Kombination von
energetischen Sanierungsmaßnahmen mit Effizienzgewinnen und dem
Einsatz Erneuerbarer Energien zu erreichen, ist sich Reinhard Schultz
sicher.

Mit großem Nachdruck setzt sich der Biogasrat e.V. im Rahmen der
Gesetzesnovelle dafür ein, dass Biomethan als Beimischprodukt in
hochmoderner Brennwerttechnik eingesetzt werden darf, um die
Verpflichtung, Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand zur
Wärmeerzeugung zu nutzen, zu erfüllen. "Diese anhaltende
Diskriminierung eines erneuerbaren Energieträgers ist weder
nachzuvollziehen noch gerechtfertigt", kritisiert Schultz. So weist
die aktuelle Studie klar nach,dass der Einsatz einer 15%
-Biomethanbeimischung in einer hochmodernen Brennwertherme
hinsichtlich Energieeffizienz und Treibhausgasvermeidung nahe an den
Daten für Biomethan-KWK liegt. Dies gelte insbesondere bei einer
effizienten Erzeugung von Biomethan entsprechend dem Stand der
Technik und gerade auch bei der Einbeziehung von Reststoffen und
biogenen Abfällen.

"Angesichts der aufgezeigten KWK-Potenziale zur Wohnraumbeheizung,
die zwar längst nicht ausgeschöpft aber doch begrenzt sind, geben
Energieeffizienz und Treibhausgasminderung keine Begründung, um
Biomethan als Erneuerbare Energie auszuschließen, wie es das
bestehende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz noch vorgibt. Auch die
Flächenpotenziale in Deutschland reichen ohne Nutzungskonkurrenzen
mit Lebensmittelerzeugung und Naturschutz aus, um neben der
KWK-Verstromung auch den Wärmemarkt durch Brennwerttechnik mit
Biomethan zu bedienen", erklärt Schultz. So könnte durch eine
Nutzungspflicht und Beimischungsquoten - einschließlich Biomethan -
die zunehmende Zahl an Gasheizungen künftig zu einem Großteil durch
Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.

Großen Nachholbedarf sieht der Biogasrat e.V. auch bei der
energetischen Gebäudesanierung. "Die Sanierungsrate für Wohnungen ist
in den letzten Jahren ständig gesunken, trotz mancher finanzieller
Anreize. Ursache hierfür ist die unterschiedliche Entwicklung des
Wohnungsmarktes aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung,
Zu-und Abwanderungen und nicht zuletzt der Vorgabe, dass nur ein
Bündel aus mehreren Maßnahmen gefördert wird, um dem Ziel der
Vollsanierung möglichst nahe zu kommen", stellt Schultz klar und
fordert ein Umsteuern hin zu einer Förderung auch finanziell
überschaubarer Einzelmaßnahmen insbesondere des Austausches
veralteter Heizungsanlagen.

"Unser Maßnahmenpaket verknüpft den Einsatz Erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt mit der Steigerung der Energieeffizienz und könnte im
Fall der politischen Umsetzung einen wesentlichen Beitrag leisten,
die Zielsetzungen der Bundesregierung bis zum Jahr 2050
wirtschaftlich vertretbar und sozialverträglich zu erfüllen", so der
Geschäftsführer des Biogasrat e.V., Reinhard Schultz.

Die Studie inkl. der vollständigen Handlungsempfehlungen ist für
die Presse frei verfügbar und kann über die Geschäftsstelle des
Biogasrat e.V. bezogen werden. Die Handlungsempfehlungen stehen zum
Download bereit unter http://www.biogasrat.de im Bereich Downloads/
Studien.



Pressekontakt:
Biogasrat e.V.
Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Email: geschaeftsstelle@biogasrat.de
Tel: +49 30 201 431 33


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