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Energieeffizienz darf nicht Stiefkind der Energiewende bleiben - jetzt endlich handeln

Geschrieben am 22-05-2012

Berlin (ots) - Vor dem Bund-Länder-Treffen zum Stand der
Energiewende fordert die Deutsche Umwelthilfe, die Hängepartie bei
der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu beenden -
Kompromisspapier des neuen Umweltministers Peter Altmaier liegt in
der Schublade - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: Nach
Röttgen-Rauswurf steht Altmaiers Feuertaufe als Umweltminister bevor

Vor dem Energiewende-Gipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel und
den Regierungschefs der Länder am morgigen Mittwoch (23. Mai 2012)
hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) Bund und Länder
aufgefordert, sich endlich auf ein wirksames Gesetz zur Förderung der
energetischen Gebäudesanierung zu einigen. Das Vorhaben liegt seit
fast genau einem Jahr unerledigt auf dem Tisch und produziert seither
bei zigtausenden zu Sanierungsmaßnahmen bereiten Hausbesitzern einen
beispiellosen Stillstand.

"Wenn es unter den vielen Ungereimtheiten bei der Umsetzung der
Energiewende einen herausragenden Fall von Politikversagen gibt, dann
ist es die endlose Hängepartie um das Gesetz zur steuerlichen
Förderung der Gebäudesanierung im Wohnbereich", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bundeskanzlerin Merkel
forderte er auf, die Runde im Kanzleramt am Mittwoch nicht
aufzulösen, bevor sie sich auf ein gemeinsames Fördermodell
verständigt hat. Andernfalls blieben die für Klimaschutz und
Energiewende unverzichtbaren Fortschritte auf dem Feld der
Energieeffizienz erneut monatelang unerledigt liegen. Resch setzt in
diesem Zusammenhang große Hoffnung auf den neuen Umweltminister Peter
Altmaier (CDU).

In seiner bisherigen Funktion als Parlamentarischer
Geschäftsführer der Unionsfraktion hatte Altmaier eine informelle
Arbeitsgruppe zum Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern
geleitet und bereits am 7. März mehrere Varianten eines
Alternativmodells zur steuerlichen Förderung vorgelegt. Alle
Varianten suchen die wegen der mit dem Programm verbundenen
Steuermindereinnahmen vergrätzten Länder über eine wirksame Deckelung
des Betrags auf 1,5 Milliarden Euro zu beruhigen. "Für Altmaier wäre
die Einigung nach einem Jahr der allseitigen Blockade eine gelungene
Feuertaufe im neuen Amt. Wenn Angela Merkel den Nachfolger und sich
selbst nach dem rüden Rauswurf des Vorgängers nicht gleich wieder
beschädigen will, muss sie bei der morgigen Sitzung den Durchbruch
schaffen", forderte Resch. Außerdem könne Merkel die Erhöhung der
energetischen Sanierungsrate in Deutschland auch als Signal für
sinnvolle Wirtschaftsimpulse im Zusammenhang mit den Diskussionen zur
Lösung der EU-Schuldenkrise interpretieren.

Unabhängig von der Ausgestaltung der steuerlichen Förderung sei
entscheidend, dass "sich der seit über einem Jahr aufgelaufene
Sanierungsstau im Bereich der energetischen Gebäudesanierung auflösen
kann", sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH,
Cornelia Ziehm. Es sei längst durch Gutachten nachgewiesen, dass bei
einer steuerlich angereizten Erhöhung der Sanierungsrate im
Wohnungsbestand neben dem Klima per Saldo auch der Staat über
zusätzliche Einnahmen bei der Mehrwert-, der Einkommens- und der
Körperschaftssteuer profitiere.

Das in dem auch schon zweieinhalb Monate alten Altmaier-Papier
favorisierte "Alternativmodell der steuerlichen Förderung" sieht vor,
dass Gesamtmaßnahmen dann gefördert werden sollen, wenn am Ende der
so genannte KfW-Effizienzstandard 85(1) erreicht wird. Darüber
hinaus sollen aber auch "anspruchsvolle Einzelmaßnahmen" - zum
Beispiel im Bereich Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und
Außentüren, Lüftungs- und Heizungssystemen - förderfähig sein, wenn
die Summe aller Einzelmaßnahmen auf den KfW-Effizienzstandard 55(1)
hinausliefen. Um die volle Jahreswirkung der Steuermindereinnahmen
auf die geplanten 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen, sieht das
Kompromisspapier eine Deckelung der steuerlichen Absetzbarkeit je
Wohneinheit von 30.000 Euro bei Gesamtmaßnahmen und von 7.500 Euro
bei Einzelmaßnahmen vor. Außerdem werden in dem Papier der
informellen Arbeitsgruppe zwei weitere Varianten dieses Modells
diskutiert.

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit war der einzige
aus dem Gesetzespaket zur Energiewende, der im Sommer 2011 wegen des
Widerstands der Länder zurückgestellt wurde. Es dauerte bis Ende
Oktober 2011 bis die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss
anrief, der Ende 2011 zweimal ergebnislos tagte. Seither ist
öffentlich kein Fortschritt zu erkennen. Auch die Zeit, die seit der
Kompromissvorlage der informellen Arbeitsgruppe um Peter Altmaier
vergangen ist, wirft nach Überzeugung der DUH Fragen auf. "Wenn es
morgen im Kanzleramt erneut zu keiner Einigung kommt, stellt sich die
Frage, ob die Politik sich intern auf eine Art Haushaltssanierung
durch die kalte Küche zu Lasten von Klimaschutz und Energiewende
verständigt hat", erklärte Resch. Der DUH-Bundesgeschäftsführer
erinnerte daran, dass die Bundesregierung auch auf anderen Baustellen
der Energieeffizienz die Arbeit faktisch eingestellt habe oder
Fortschritte geradezu blockiere - etwa bei der von
EU-Energiekommissar Günther Oettinger vorgelegten
Energieeffizienzrichtlinie oder beim Festhalten an dem
anachronistischen "Dienstwagenprivileg".

Hintergrundpapiere finden Sie unter:
http://duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2855

(1) Die Förderstufe Energiestandard KfW-Effizienzhaus 85 bedeutet,
dass in der Wohneinheit nach der Sanierung maximal 85 % des in der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zugelassenen
Primärenergiebedarfs anfallen dürfen; Der Energiestandard
KfW-Effizienzhaus 55 bedeutet entsprechend eine Begrenzung auf
maximal 55 % des Primärenergiebedarfs nach EnEV 2009.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 0160 94182496, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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