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Kauder: Wir müssen die Künstler schützen

Geschrieben am 11-05-2012

Berlin (ots) - Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Volker Kauder hat sich zum Spannungsverhältnis zwischen Wahrung des
Urheberschutzes und der Freiheit des Internets geäußert. Der am
heutigen Freitag in Spiegel-Online veröffentlichte Beitrag hat
folgenden Wortlaut:

"Ich kann Schriftsteller und Musiker gut verstehen, die momentan
so vehement den Schutz ihres geistigen Eigentums auch im Internet
einfordern. Die Präsidentin der Deutschen Filmakademie, Iris Berben,
hat kürzlich formuliert: "Ohne Urheberschutz geht im Kino das Licht
aus." Diesem Satz können wir nur zustimmen.

Jeder Musiktitel, jedes Gedicht, jeder Film ist ein Werk, dem
Respekt entgegenzubringen ist. Das gilt auch für die Artikel von
Journalisten oder die Bilder von Fotoreportern. Dieser Respekt
beinhaltet, dass derjenige voll über das verfügen können muss, was er
geschaffen hat. Derjenige, der ein Werk nutzen will, muss
grundsätzlich dem Urheber dafür etwas zahlen. Diese Prinzipien müssen
weiter gelten.

Das Internet sollte aber nicht als Gegenspieler der Kultur
angesehen werden. Das Internet ist ein Wissensmotor. Über das
Internet wird Kultur verbreitet. Die Urheber werden sicher einräumen,
dass das Internet die Popularität von Künstlern in besonderer Weise
fördern kann - und zwar auch ohne riesige Werbeetats.

Ich selbst bin in den sozialen Netzwerken nicht aktiv. Ich habe
immer noch Vorbehalte gegen diese Art der Kommunikation. Aber das ist
ein anderes Thema. Wenn ich im Internet unterwegs bin, dann als
Rezipient. Ich nutze mein iPad, um mich auf dem Laufenden zu halten.
Mit Begeisterung lese ich die Online-Ausgaben verschiedener
Zeitungen. Als Politiker bin ich über meine Homepage auch im Netz
präsent.

Ich respektiere auch die, die über das Internet miteinander
kommunizieren, andere an ihren Ideen teilhaben lassen wollen, ja
selbstverständlich auch die, die andere mal auf das eine oder andere
Musikstück oder einen Film hinweisen wollen, es "teilen". Auch das
gehört zur Freiheit.

Internet und Schutz des geistigen Eigentums müssen ausgesöhnt
werden Die bisherige Diskussion über den Schutz des geistigen
Eigentums und die Freiheit des Internets war zu sehr von einem
Schwarz oder Weiß gekennzeichnet. Beide Werte - die Wahrung des
geistigen Eigentums und die Freiheit der Kommunikation im Internet -
sind wichtig. Sie müssen zu einem Ausgleich gebracht werden. Das
Internet und der Schutz des geistigen Eigentums müssen ausgesöhnt
werden.

Dieser Ausgleich ist zunächst Aufgabe der Gerichte. Das ist nichts
Neues. So ist es auch im Presserecht. Erst kürzlich hat das
Landgericht Hamburg über die Pflichten von YouTube entschieden. Es
hat ein salomonisches Urteil gefällt, das sowohl die Freiheit des
Internet respektiert als auch den Urhebern von Musik gerecht wird.
YouTube muss danach von sich aus nicht alle Inhalte auf
Urheberrechtsverletzungen prüfen. Es muss aber beanstandete Videos
schnell aus dem Angebot nehmen - und der Anbieter muss vor allem
dafür sorgen, dass sie nicht wieder eingestellt werden. Das ist ein
echter Interessenausgleich.

Die Pflichten eines Anbieters wie YouTube sind damit klargestellt.
Der Google-Konzern verdient eine Menge Geld mit seinem Angebot. Es
ist kommerziell. Umso mehr kann von einem so großen Unternehmen
verlangt werden, dass es mit dafür sorgt, die Rechte der Urheber zu
wahren.

Die Politik muss genau beobachten, wie sich dieses
Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Internet weiter
entwickelt. In diesem Sinne diskutieren wir auch in unserer Fraktion
seit längerem über die Chancen und den rechtlichen Rahmen für das
Internet. Ich räume ein, dass auch bei uns unterschiedliche Meinungen
aufeinanderprallen. Ich bin mir aber sicher, dass wir zu einer
einheitlichen Linie kommen werden.

Schockstarre der anderen Parteien und Fraktionen Schaue ich auf
die anderen Parteien und Fraktionen, so scheinen sie mir von einer
Art Schockstarre befallen zu sein. Sie ist ausgelöst durch das
Emporkommen der Piratenpartei, deren Markenzeichen die angeblich so
schöne grenzenlose Freiheit des Internets ist. Keine der anderen
Parteien scheint sich im Augenblick zu trauen, verantwortungsvoll
über den beschriebenen Ausgleich der Interessen zu sprechen.
Couragierte Politik muss dies aber tun.

Wenn von den Piraten etwa gefordert wird, jede Form von
Musiktauschbörsen zu legalisieren, muss dem widersprochen werden.
Nicht alles, was technisch geht, muss deshalb automatisch erlaubt
sein. Wenn die Tauschbörsen einen kommerziellen Charakter haben, muss
derjenige, der diese nutzt, das Urheberrecht ohne Wenn und Aber
beachten. Anzeichen für eine kommerzielle Nutzung ist für mich stets,
wenn das Angebot werbefinanziert ist. Es kann nicht sein, dass der
Diebstahl einer CD im Supermarkt bestraft wird, das Herunterladen von
Musik ohne Gegenleistung jedoch keine Folgen haben soll. Jede andere
Lösung würde das Urheberrecht einseitig auf Kosten der Musiker
entwerten.

Die Nutzer können mittlerweile auf andere Angebote ausweichen,
wenn sie nicht unmittelbar die Musiktitel in den digitalen
Warenhäusern kaufen wollen. Es etablieren sich gerade auch in
Deutschland Anbieter, die gegen ein verhältnismäßig geringes Entgelt
Zugriff auf große Musikdatenbanken ermöglichen.

Nachdenken über die Reichweite der digitalen Privatkopie Im Sinne
des Ausgleichs zwischen den Interessen sollte in nächster Zeit über
die Reichweite der digitalen Privatkopie nachgedacht werden. Das
geltende Recht gestattet schon heute digitale Privatkopien.
Allerdings darf das Original nicht kopiergeschützt sein.

Die Nutzer sind schon nach bisheriger Rechtslage in keiner so
schlechten Position, wie manchmal dargestellt wird - zumal sich
digitale Medien anders als Bücher um ein Vielfaches leichter
reproduzieren lassen. Die Missbrauchsgefahr ist enorm. Auf der
anderen Seite darf der Umgang mit Werken auch nicht überreglementiert
werden. Dies würde der Verbreitung von Kultur schaden. Die Urheber
gehen ja auch nicht leer aus. Denn als einer Art Gegenleistung zum
legalen Kopieren wird bekanntlich eine Abgabe auf Speichermedien
erhoben, die wiederum den Urhebern zugutekommt. Es wird nun die Frage
diskutiert, ob das Recht der digitalen Kopie nicht auch auf
kopiergeschützte Medien erweitert werden sollte. Die Mehrheit der
Nutzer würde dies sicher begrüßen. Ich rate allerdings zu Vorsicht.
Eine Korrektur des rechtlichen Kopierschutzes wäre ein gravierender
Eingriff in das geistige Eigentum, der sehr wohl überlegt sein muss.
Ob eine weitergehende Abgabe ein angemessener Ausgleich wäre, ist aus
meiner Sicht zweifelhaft. Zunächst sollte auf alle Fälle beobachtet
werden, ob nicht die Musikanbieter von sich aus die Erlaubnis zum
Kopieren ausweiten, um etwa die Weitergabe von Titeln in der Familie
zu ermöglichen.

Wir sind erst am Anfang der Diskussion um die Ausgestaltung des
rechtlichen Rahmens für das Internet. Der Ausgleich mit dem
Urheberrecht ist nur ein Aspekt. Ähnlich wichtig ist die Sicherung
der Persönlichkeitsrechte. Eins ist klar: Die Politik muss sich der
Themen noch stärker annehmen. Das Internet verändert die Welt. Wir
sollten dafür sorgen, dass das Internet ein echter Fortschritt
bleibt."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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