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Mandavi Group AG: Abgabefrist für Steuererklärung beachten / Bis 31. Mai erwarten die Finanzämter die Steuererklärung für 2011 - Steueroptimierung sollte Teil der Finanzstrategie sein.

Geschrieben am 30-04-2012

Stuttgart (ots) - Gerade im Frühling können sich viele Menschen
Schöneres vorstellen, als Formulare zu wälzen und Belege für den
Fiskus zu sammeln. Doch der Aufwand wird in den meisten Fällen mit
Rückzahlungen belohnt, etwa für Ausgaben wie Riester-Rente,
Kinderbetreuung, Fortbildung oder lange Fahrten zur Arbeit. Die
Steuererklärung für das Jahr 2011 muss dem Finanzamt bis
einschließlich 31. Mai vorliegen. "Wer den Abgabetermin nicht
einhalten kann, kann beim Finanzamt einen schriftlichen
Verlängerungsantrag einreichen. Wichtig ist dabei eine gute
Begründung, wie etwa längere Krankheit oder ausstehende Unterlagen",
sagt Andrea Wolf von der Mandavi Group AG in Stuttgart, spezialisiert
auf Finanzvorsorge und Steueroptimierung. Meist gewährt das Finanzamt
problemlos eine Fristverlängerung bis 30. September. Sofern
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die Steuererklärung
anfertigen, verlängert sich die Frist automatisch und ohne Antrag bis
zum 31. Dezember. In begründeten Einzelfällen und bei entsprechendem
Antrag des Steuerberaters kann das Finanzamt die Abgabefrist auf Ende
Februar 2013 festsetzen.

Allerdings ist nicht jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine
Steuererklärung abzugeben. Der Fiskus macht sie beispielsweise zur
Pflicht, wenn Angestellte außer ihrem regulären Gehalt Nebeneinkünfte
von mehr als 410 Euro hatten, wenn beide Ehepartner angestellt sind
und einer von beiden die Steuerklasse V oder VI gewählt hat oder wenn
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. "In den meisten
Fällen lohnt sich die Steuererklärung auch für jene, die nicht dazu
verpflichtet sind", weiß Andrea Wolf von der Mandavi Group AG. Für
eine freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Das
heißt, bis Jahresende 2012 kann die Erklärung für 2008, 2009, 2010
und 2011 eingereicht werden.

Ob Pflicht oder nicht, von einer Neuerung profitieren viele
Steuerzahler: Der Pauschbetrag für Werbungskosten wurde für 2011 von
920 auf 1.000 Euro erhöht. Das senkt nicht nur die Steuerlast,
sondern vereinfacht auch die Steuererklärung, weil Werbungskosten
unter 1.000 Euro nicht belegt werden müssen. "Gerade weil das
deutsche Steuersystem sehr komplex ist, kann der Rat von Experten
viel bewirken. Wir empfehlen ein ganzheitliches Finanzkonzept, das
steuerliche Aspekte ebenso berücksichtigt wie zum Beispiel die
Altersvorsorge. Auf lange Sicht sind so die meisten finanziellen
Vorteile zu erreichen", sagt Andrea Wolf. Mehr Informationen finden
sich auf: www.mandavi-group.com.

Über die Mandavi Group AG

Die Mandavi Group AG mit Hauptsitz in Stuttgart ist ein
Finanzdienstleister für ganzheitliche steueroptimierte Vermögens- und
Altersvorsorgelösungen. Zu den Kernkompetenzen der Mandavi Group
zählen eine umfassende Beratung bei integrierten Vermögens- und
Altersvorsorgelösungen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Lebenssituation und individueller steuerlicher Aspekte.



Pressekontakt:
Pressekontakt:
Mandavi Group AG
Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Telefon: +49 (711) 28055-0
Fax: +49 (711) 28055-113
E-Mail: info@mandavi-group.com
Internet: www.mandavi-group.com


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