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Regelsätze nicht verfassungskonform: Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts

Geschrieben am 25-04-2012

Berlin (ots) - Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband heute den Beschluss
des Berliner Sozialgerichtes, wonach die Regelsätze in Hartz IV
verfassungswidrig seien. Der Verband fordert die Bundesregierung auf,
umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze
vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom
Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird.

Der Verband sieht sich durch den Beschluss des Berliner
Sozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, wonach die Regelätze
in Hartz IV 2010 und 2011 trickreich und willkürlich kleingerechnet
worden seien, um keine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungen
vornehmen zu müssen. "Es ist ein Armutszeugnis für diese Politik,
sich von einem Gericht erneut den Vorwurf gefallen lassen zu müssen,
auf Kosten der Ärmsten gegen die Verfassung zu verstoßen" erklärte
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Es sei nun an der
Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen und
endlich Berechnungen anzustellen, die ohne statistische Tricks und
lebensfremde Abstriche für Ausgaben des täglichen Bedarfs auskommen.
Insbesondere der "statistische Schrotthaufen zur Berechnung der
Kinderregelsätze" sei dringend "abzuräumen", mahnt Schneider. "Alles
was die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte und
verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze für Erwachsene braucht,
steht mit unseren Gutachten längst zur Verfügung. Es geht hier allein
um den politischen Willen." Nach den Berechnungen des Verbandes würde
ein verfassungskonformer Regelsatz bei 420 Euro liegen.

Der Beschluss des Berliner Sozialgerichts ist der deutschlandweit
erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um
die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, pr@paritaet.org


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