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Klima- oder gesundheitsschädliche Kältemittel: Mensch und Umwelt weiter Versuchskaninchen für die Autoindustrie

Geschrieben am 15-02-2012

Berlin (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung

Die Autoindustrie setzt in Klimaanlagen weiterhin auf Klimakiller
und gefährliche Chemiecocktails und umgeht EU-Vorgaben -
Berufsverband der Feuerwehren beklagt ungeklärte Sicherheitsrisiken
beim Kältemittel 1234yf für Rettungskräfte und Insassen bei Unfällen
- DUH fordert von Autoherstellern und Behörden Verzicht auf die
gefährliche Chemikalie 1234yf und die kurzfristige Einführung
natürlicher Kältemittel

Die seit Januar 2011 EU-weit vorgeschriebene Einführung eines
umweltfreundlichen Kältemittels für Klimaanlagen neuer Pkw-Modelle
findet auch im zweiten Jahr des Verbots klimaschädlicher Mittel nicht
statt. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
in einer Umfrage unter Automobilherstellern (siehe Tabelle). Nur
wenige Modelle von überwiegend ausländischen Herstellern verzichten
auf den bisherigen Klimakiller R 134a. Diese sind jedoch mit der im
Falle eines Fahrzeugbrandes lebensgefährlichen Chemikalie 1234yf
befüllt. Angesichts der damit für den Autofahrer verbundenen Gefahren
haben die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Berufsverband
Feuerwehr e.V. heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin
Alarm geschlagen und vor der Verwendung des neuen chemischen
Kältemittels gewarnt.

Der Berufsverband Feuerwehr e.V. fordert, nach dem Motto "die
Maxime Sicherheit geht vor Geschäft" zu verfahren. Die von seinem
Verband vertretenen 28.000 hauptberuflichen Feuerwehrleute hätten
immer noch den Eindruck, dass die Sicherheitsbedenken
heruntergespielt werden. "Wir verlangen die Veröffentlichung von
Testreihen und Sicherheitsanalysen sowie neue Versuche unter
realistischen Bedingungen", erklärte Andreas Thöne, Vorstand des
Berufsverband Feuerwehr e.V. "1234yf wird als Drop-In-Kältemittel
angepriesen. Ob die Fahrzeughersteller aber die Auflage erfüllt
haben, entsprechende sicherheitstechnische Änderungen am Motorraum
vorzunehmen, um die Gefahren nach einem Unfall zu mindern, ist völlig
unklar." Sollte im Brandfall nach Unfällen Fluorwasserstoff (HF) in
nennenswerter Konzentration in die Umgebung geraten, sei Hilfe für
Unfallopfer nur durch Rettungspersonal in speziellen Schutzanzügen
möglich. Thöne regte an, die mit dem Kältemittel 1234yf befüllten Pkw
mit einem entsprechenden Gefahrenkennzeichen auszustatten.

Nach Beobachtung der DUH verzögern die Automobilhersteller seit
Jahren die auch von der EU-Kommission geforderte Umstellung auf ein
weniger klimaschädliches Kältemittel. Die Autohersteller haben sich
für den von Honeywell und DuPont entwickelten Chemiecocktail 1234yf
als Ersatz für R134a entschieden, obwohl Autoklimaanlagen mit dem
natürlichen Kältemittel CO2 bereits bis zur Serienreife entwickelt
sind. Doch mehr als ein Jahr nach der verpflichtenden Einführung
klimaschonender Kältemittel steht das bislang einzige chemische
Ersatzprodukt 1234yf, aus dem im Brandfall in hoher Konzentration
giftiger Fluorwasserstoff (HF) entsteht, nicht in ausreichenden
Mengen zur Verfügung. Grund ist ein in China gegen die dort in der
Herstellung befindliche 1234yf-Produktionsstätte verhängter Baustopp.
Er soll zurückgehen auf fehlende Entsorgungsnachweise für giftige und
umweltgefährdende Zwischenprodukte, die bei der Herstellung anfallen.

"Wer den bisherigen Klimakiller R134a mit dem im Brandfall akut
lebensbedrohenden Chemiecocktail 1234yf ersetzen will, treibt den
Teufel mit dem Beelzebub aus", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch. "Gerade die deutschen Autobauer haben vor Jahren versprochen,
zukünftig auf chemische Kältemittel zu verzichten und fristgerecht
alle neuen Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln zu befüllen. Wir
fordern VDA-Präsident Matthias Wissmann dazu auf, Wort zu halten."

Darüber hinaus kritisierte Resch, auf welcher Grundlage derzeit
Typzulassungen für Fahrzeuge erteilt und damit EU-Klimaschutzvorgaben
umgangen werden. Nach offizieller Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts
(KBA) gibt es für Ausnahmeregelungen keine Rechtsgrundlage. Dennoch
erhielt die Mercedes-B-Klasse 2011 eine neue Typzulassung und muss
nach EU-Vorgaben mit einem neuen Kältemittel befüllt sein.
"Automobilhersteller und Genehmigungsbehörden setzen sich
stillschweigend über EU-Recht hinweg und lassen zu, dass selbst neue
Pkw-Modelle weiterhin mit R134a befüllt werden. Das ist ein Skandal",
sagt Resch. "Wenn es um deutsche Pkw-Nobelmarken geht, leben wir
rechtlich offenbar in einer Bananenrepublik."

Der DUH-Geschäftsführer wirft den Autoherstellern vor, mit ihrer
Fixierung auf die neue Chemikalie 1234yf bewusst auf Zeit zu spielen.
Damit hätten sie auch klare Entscheidungen der EU-Kommission
ignoriert, die mehrmals erklärt hatte, dass sie bei der Umsetzung der
Vorgaben keine Verzögerungen über den 1. Januar 2011 zulassen werde.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist als zuständige Behörde für den
Fall der Verletzung der EU-weiten Regelungen für Sanktionsmaßnahmen
zuständig. "Wir verlangen von der Bundesregierung und den
verantwortlichen Behörden, dass sie EU-Recht in Deutschland
durchsetzen und einen auf der Hand liegenden Rechtsbruch nicht
stillschweigend dulden", sagte Resch. Die Autoindustrie dürfe ihre
Kunden nicht als Versuchskaninchen missbrauchen. Stattdessen sollte
sie die Sicherheit der Autofahrer vor ihre eigenen Profitinteressen
stellen und auf das natürliche Kältemittel CO2 setzen. Eine
Auflistung der Pkw-Modelle, die 2012 mit dem Kältemittel 1234yf
befüllt sein werden, sowie weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.autoklimaanlage.info/de/presse/artikel/d52cd6373a826f00
0197fa51bdd1f1c4/pm.html

oder hier:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2789

Hintergrund:

Die von dem chemischen Kältemittel 1234yf ausgehende Gefahr wird
unterschiedlich bewertet. Aus Sicht der DUH geht es von Seiten der
Befürworter vor allem darum, die Risiken zu verschleiern. In einem
Gutachten des TÜV-Rheinland wird der Chemikalie zwar Unbedenklichkeit
bescheinigt. Wie die Gutachterorganisation zu ihrer Einstufung kommt,
ist jedoch völlig unklar, da die Grundlagen für diese Erkenntnisse
verschwiegen werden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA)
verweist in seinen Veröffentlichungen, die 1234yf als ungefährlich
einstufen, auf eine entsprechende Erklärung des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV), der die freiwilligen Feuerwehren vertritt.
Dieser Verband wiederum begründet seine Einschätzung mit der des VDA.
Beide beziehen sich auf TÜV-Publikationen, deren Grundlagen seit
Monaten auch auf Nachfragen von Medien unter Verschluss gehalten
werden.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de

Eva Lauer, Projektleiterin PRO KLIMA bei der Deutschen Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-76, E-Mail:
lauer@duh.de

Andreas Thöne, Bundesvorstand Berufsverband Feuerwehr e.V.,
Sportallee 41, 22335 Hamburg, Tel.: 0177 7584232, E-Mail:
laenderbeauftragter@bv-feuerwehr.eu

Daniel Eckold, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de


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