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Schwäbische Zeitung: Verbraucherschutz zum Weglaufen - Kommentar

Geschrieben am 09-02-2012

Leutkirch (ots) - Die Verbraucher reiben sich die Augen: Vor
Lebensmitteln, die nicht direkt krank machen, dürfen die Behörden
nach wie vor auch dann nicht öffentlich warnen, wenn die Qualität zum
Davonlaufen ist.

Der bayerische Großbäcker "Müller-Brot" führt seit Jahren vor, wie
ohnmächtig die Kontrolleure sind, wenn Schadenersatzklagen in
Millionenhöhe drohen. Kakerlaken, Mäusedreck und Schimmel - alles
lange Zeit kein Grund, den Kunden reinen Wein einzuschenken. Das
Schlimmste: All das hatten wir schon mal. Damals, als die
Ekelfleisch-Skandale bundesweit Schlagzeilen machten und Bayerns
ehemaliger Verbraucherminister Werner Schnappauf den Mut aufbrachte,
mit den Schmuddel-Händlern öffentlich ins Gericht zu gehen.

Der junge Politiker bekam Klagen an den Hals - und stand von da an
wohl auch auf der Abschussliste. Wer will, mag weiter glauben, dass
Schnappauf über den erlegten Bären "Bruno" stolperte. Gefährlicher
wurden ihm wohl seine Forderungen nach schärferen Gesetzen, die
Politikern nicht den Mund verbieten. Jetzt verlangt der aktuelle
Verbraucherminister vom Bund erneut solche Regeln. Passiert ist
nämlich nur wenig seit den alten Skandalen. Guten Appetit.



Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de


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