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Mietrechtsänderung: Bundesregierung droht erneut Chancen für mehr Klimaschutz zu verspielen

Geschrieben am 17-01-2012

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Mietrechtsänderungen als
"bedeutungslos für die Klimaschutzziele der Regierung" -
Gesetzentwurf enthält keine effektiven Anreize für Vermieter,
Wohnungen zügig und qualitativ hochwertig energetisch zu sanieren -
Energetischer Standard von Mietwohnungen soll bei Vergleichsmieten
auch in Zukunft keine Rolle spielen - Vorlage reizt eher
Luxussanierungen an und verändert Mietrecht zu Lasten der Mieter -
Politische Blockade bei steuerlichen Anreizen zur Gebäudesanierung
endlich überwinden

Einmal mehr bestätigt die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit
ihrem Gesetzentwurf zur energetischen Modernisierung von
Mietwohnungen ihre Konzeptionslosigkeit im Klimaschutz. Die Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) kritisiert in ihrer heute veröffentlichten
Stellungnahme insbesondere, dass der von Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Referentenentwurf
zur Mietrechtsänderung auf effektive Anreize verzichtet, die
Vermieter zu einer zügigen und qualitativ hochwertigen energetischen
Sanierung von Mietwohnungen veranlassen könnten. So soll insbesondere
der energetische Standard von vermietetem Wohnraum bei der Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete weiterhin keine Rolle spielen.

"Es gibt in der deutschen Gesellschaft eine regelrechte
Volksbewegung für mehr Klimaschutz. Doch die Regierung, die diese
Volksbewegung mit ihrer Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima
mit ausgelöst hat, tut viel zu wenig dafür, dass sie erfolgreich
vorankommt", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nicht zum
ersten Mal entstehe der Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger
besser verstanden hätten, was die von der Regierung propagierte
Energiewende tatsächlich erfordere, als die Bundesregierung selbst.
Resch erinnerte daran, dass von den 18 Millionen Gebäuden in
Deutschland fast 13 Millionen vor 1979 gebaut wurden und damit vor
Erlass der ersten Wärmeschutzverordnung. Rund 70 Prozent der Gebäude,
die vor 1979 gebaut wurden, verfügen über keinerlei Wärmedämmung, bei
weiteren 20 Prozent ist sie unzureichend. Nur rund 10 Prozent der
Altbauten in Deutschland haben eine Dämmung, die aktuellen
Anforderungen genügt. Resch forderte die Bundesregierung auf, die
Mietrechtsänderung auf das in ihrem eigenen Energiekonzept
propagierte Ziel einer Verdoppelung der Sanierungsrate des
Gebäudebestands von ein auf zwei Prozent pro Jahr auszurichten. "Wenn
der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, wird er für die
Klimaschutzziele der Bundesregierung weitgehend bedeutungslos
bleiben. Es wäre wieder ein verpasste Chance."

Die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Rechtsanwältin
Cornelia Ziehm erinnerte daran, dass die Bundesregierung die
Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit von Mietwohnungen
bei der Ermittlung der Vergleichsmieten in ihrem im Herbst 2010
verabschiedeten Energiekonzept noch in Aussicht gestellt hatte. "Eine
Reaktorkatastrophe und eine Energiewende später steht diese
Bundesregierung energie- und klimapolitisch auf der Bremse, wo
Beschleunigung angesagt ist." Ziehm befürchtet, dass der
Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Form "statt Fortschritten bei
der energetischen Gebäudesanierung eher vermieterfreundliche
Luxussanierungen anreizt und das Mietrecht insgesamt zu Lasten der
Mieter verschiebt". So solle in Zukunft die vorübergehende Minderung
der Miete während einer energetischen Sanierung ausgeschlossen sein,
obwohl in keiner Weise belegt ist, dass die bislang unter bestimmten
Voraussetzungen bestehende Mietminderungsmöglichkeit ein Hemmnis für
die energetische Sanierung dargestellt hat. Außerdem soll der Mieter
beispielsweise eine Maßnahme zur Einsparung von nicht erneuerbarer
Primärenergie auch dann dulden, wenn diese nicht zur Verringerung
seiner Heiz- und Warmwasserkosten führt.

Als eine Möglichkeit, Mietwohnungssanierungen gezielt in Richtung
energetische Sanierung zu lenken, schlägt die DUH vor, die derzeit
geltende und von der DUH grundsätzlich begrüßte Möglichkeit zur
Mieterhöhung um maximal elf Prozent, künftig auf energetische
Sanierungsmaßnahmen zu beschränken und für alle anderen
Modernisierungen (etwa Luxussanierungen) auf zum Beispiel sechs
Prozent zu begrenzen. Ziehm: "Für die Akzeptanz der Energiewende wäre
es fatal, wenn die energetische Sanierung im Gebäudebereich im
Ergebnis bei Millionen Mietern als verdeckte Maßnahme zur
Beschneidung ihrer Rechte ankäme". Vielmehr komme es jetzt darauf an,
dass Kosten und Nutzen bei der energetischen Sanierung zwischen
Mietern und Vermietern gerecht verteilt würden.

Außerdem müsse die seit über einem halben Jahr andauernde
politische Blockade zwischen Bund und Ländern bei der steuerlichen
Förderung energetischer Gebäudesanierungen schnell beendet werden.
Ein Gesetzvorschlag liegt zwar mittlerweile im Vermittlungsausschuss,
wird aber dort offensichtlich nicht mit Nachdruck weiter verfolgt.

Der Gebäudebereich ist in Deutschland für 40 Prozent des
nationalen Energieverbrauchs und für etwa ein Drittel der
CO2-Emissionen verantwortlich. Gleichzeitig kann in keinem anderen
Sektor so viel Energie so kostengünstig eingespart werden. Nach
Überzeugung der DUH können die Klimaziele der Bundesregierung nicht
erreicht werden, wenn es beim Gebäudebestand in den nächsten Jahren
nicht zu einer erheblichen Beschleunigung der energetischen
Sanierungsrate kommt.

Die Stellungnahme der DUH zum Referentenentwurf des
Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz über die energetische
Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte
Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz -
MietRÄndG) finden Sie hier:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2765



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0160 94182496; Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0, E-Mail:
rosenkranz@duh.de


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