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Endlich: Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien! / Bundesregierung setzt bpa-Forderung um: Arbeitsbeschränkung für Pflegefachkräfte entfällt

Geschrieben am 04-01-2012

Berlin (ots) - Die aktuell vorgelegte Statistik der Bundesagentur
für Arbeit belegt den enormen Fachkräftemangel in der Altenpflege.
Auf diesen Pflegefachkräftemangel weist der Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste (bpa) bereits seit langem kontinuierlich
hin und fordert neben den Maßnahmen im Inland eine Lockerung der
Arbeitserlaubnisvorschriften für ausländische Pflegefachkräfte.

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Beschränkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische
Pflegefachkräfte hat sich der bpa vehement gegen einen erneuten
"Arbeitnehmerausschluss" dieser dringend benötigten Fach-kräfte
gewandt. Zum 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber diesem Anliegen
Rechnung getragen und eine wichtige Neuregelung in Kraft gesetzt.

Die einschlägige Verordnung wurde dahingehend geändert, dass die
sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit ab sofort ohne Vorrangprüfung für z.B.
Krankenschwestern/-pfleger aus Bulgarien und Rumänien greift, weil
diese Beschäftigungen eine qualifizierte Berufsausbildung
voraussetzen. Außerdem dürfen nun auch die Angehörigen der Fachkräfte
in Deutschland eine Arbeit aufnehmen.

"Damit wird eine wesentliche Forderung des bpa zumindest innerhalb
Europas erfüllt und eine große bürokratische Hürde auch für die
Pflegefachkräfte in der EU beseitigt", sagt bpa-Präsident Bernd
Meurer. "Allerdings kommt der Schritt sehr spät, alle anderen
EU-Staaten haben auf den Fachkräftemangel teils bereits vor fünf
Jahren reagiert und ihren Arbeitsmarkt für alle EU-Fachkräfte
geöffnet."

Im Anschluss muss noch die berufliche Anerkennung erfolgen. Das
vom bpa hinsichtlich der Anerkennung von ausländischen
Berufsabschlüssen für Pflegefachkräfte unterstützte neue Gesetz wird
am 1. April 2012 in Kraft treten und die Integration und Anerkennung
dieser Mitarbeiter ebenfalls verbessern helfen.

"Der bpa ist erfreut, dass sich die Politik endlich des Problems
des Fachkräftemangels in Deutschland bewusst wird und die
Zuwanderungsregelungen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien
lockert", so Meurer. "Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige
Richtung."

Der bpa-Präsident weiter: "Der Fachkräftemangel in der deutschen
Pflegewirtschaft lässt sich allerdings auch durch Fachkräfte aus den
neuen EU-Staaten nicht umfassend beheben. Neben der eigenen
verstärkten Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung brauchen wir auch
die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten.
Hierzu ist es dringend erforderlich, entsprechende
Vermittlungsabsprachen mit den ausländischen Arbeitsverwaltungen zu
schließen und die Vorrangprüfung auch für Fachkräfte aus diesen
Ländern abzuschaffen", so der bpa-Präsident.

"Damit die Herausforderungen der Pflege und Betreuung der
zunehmend älteren Bevölkerung nicht in einer Katastrophe enden,
müssen wir klarstellen, dass die Zuwanderung von Pflegefachkräften
willkommen geheißen wird."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca.
16.500 Ausbildungsplätze.



Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60


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