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BLL: Lebensmittelwirtschaft sieht sich bei der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes unangemessen benachteiligt

Geschrieben am 09-11-2011

Berlin (ots) - Die Lebensmittelwirtschaft unterstützt das Ziel
einer sachgerechten Verbraucherinformation und belegt dies durch eine
Vielzahl täglicher Direktkontakte mit Verbrauchern durch persönliche
Ansprache, Telefon, E-Mail oder über das Internet. Anlässlich der
heutigen Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum
Verbraucherinformationsgesetz warnt der Bund für Lebensmittelrecht
und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) aber vor einer Existenzgefährdung
betroffener Unternehmen. Zugleich befürchtet der Spitzenverband der
deutschen Lebensmittelwirtschaft eine Beeinträchtigung der
Wettbewerbsfähigkeit durch zu weitgehende gesetzliche
Informationsrechte.

BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau betont: "Im
Verbraucherinformationsgesetz geht es nicht um die Abwehr von akuten
Gesundheitsgefahren für Verbraucher, bei der schnelles Handeln
zwingend erforderlich ist. Vielmehr geht es um Informationsbegehren
ohne zeitlichen Handlungsdruck. Da frühzeitige, ungesicherte
Informationsoffenlegung oder Fehlinterpretationen für die Betroffenen
unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben können, kommt in
diesen Fällen den verfassungsmäßig verbürgten Rechten der Unternehmen
eine höhere Bedeutung zu. Das Image von Unternehmen oder Marken darf
daher nicht in ungerechtfertigter Weise beschädigt werden!" Deshalb
bleibe auch künftig die Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs
von Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen
Schutzinteressen der Firmen unverzichtbar.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt demgegenüber das Ziel eines
angemessenen Interessenausgleichs zugunsten einer einseitigen
Belastung der Wirtschaft auf. So sollen Anhörungs- und
Äußerungsrechte sowie Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen
Unternehmen dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung geopfert werden.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von erheblicher Bedeutung für
den Wert eines Unternehmens sind und daher verfassungsrechtlich
besonderen Schutz genießen, sollen in ihrem Schutzumfang in
unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden. Außerdem sollen im
Falle eines Verdachts des Vorliegens bestimmter Rechtsverstöße (z. B.
bei Grenzwertüberschreitungen) noch während des laufenden Verfahrens
ohne Anhörung des Betroffenen Namen veröffentlicht werden. Dies soll
automatisch, also ohne eine behördliche Interessensabwägung im
Einzelfall, erfolgen. Angesicht der drohenden wirtschaftlichen Folgen
für die betroffenen Unternehmen und der fehlenden Eilbedürftigkeit
erscheint dieses Vorgehen rechtlich bedenklich.

Die Lebensmittelwirtschaft sieht daher in den genannten Punkten
dringenden Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Dr. Marcus Girnau
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229
E-Mail: mgirnau@bll.de, Internet: www.bll.de


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