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"Der Finanzausschuss missachtet die Relevanz der Studienkosten für Ausbildungsmöglichkeit und -qualität"

Geschrieben am 28-10-2011

Frankfurt (ots) - Rainer Nonnengässer, Vorstand YOUNIQ AG, zur
Reaktion des Finanzausschusses auf das BFH-Urteil zu Studienkosten:

"Nachdem der Bundesfinanzhof im August mit seinem Urteil ein
deutliches Signal für mehr Anerkennung des Studiums als elementaren
Baustein des späteren Berufs gesetzt hat, sehen wir die Absage des
Finanzausschusses als Missachtung der Relevanz der Studienkosten für
eine adäquate Ausbildung. Denn nicht nur die Qualität einer
Ausbildung hängt maßgeblich von dem studentischen Budget ab, sondern
auch die Entscheidung für oder gegen ein Studium ist immer noch bei
vielen eine Kostenfrage.

Mit dieser Entscheidung werden die Bemühungen der Bundesregierung,
die Studienquote insgesamt zu erhöhen und vor allem jungen Menschen
aus Nicht-Akademiker Familien den Zugang zu einer Hochschulbildung zu
eröffnen, komplett unterlaufen. Insbesondere die Begründung des
Finanzausschusses, die erste Berufsausbildung und das Erststudium als
Erstausbildung seien der privaten Lebensführung zuzuordnen, erscheint
hierbei wie ein Schlag ins Gesicht und ist nicht haltbar für die nun
drohende weitere gerichtliche Auseinandersetzung, für die u.a. der
Bund der Steuerzahler und die Studentenwerken bereits ihre
Unterstützung angekündigt haben. Denn seit wann dient ein Erststudium
der persönlichen Bildung oder nicht der beruflichen Ausbildung?

Somit ist klar: Die Entscheidung des Finanzausschuss, das
BFH-Urteil zu umgehen und seinen Vorschlag noch im November in ein
Gesetz zu überführen, dient nicht dem Interesse der Studierenden,
sondern lediglich dem Geldbeutel des Ministeriums. Denn das
Trostpflaster, den Sonderausgaben-Höchstbetrag von 4.000 auf 6.000
Euro zu erhöhen, kostet am Ende nur 8 bis 9 Millionen Euro, statt 1,1
Milliarden. Nun ist es zwar löblich, das Geld des Steuerzahlers mit
Bedacht auszugeben, doch Weitblick scheint der Entscheidung, an der
Ausbildung der Jugend und damit der Arbeitnehmer und Steuerzahler von
morgen zu sparen, zu fehlen.

Hintergrund

Der Bundesfinanzhof hatte mit seinem Urteil vielen Berufsanfängern
Hoffnung gemacht: Ausbildungskosten sollten steuerlich absetzbar
sein. Demnach sollten Aufwendungen, sofern sie in einem direkten
Zusammenhang zur späteren Profession stehen, als Werbungskosten mit
dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden können. Neben
Studiengebühren und den Kosten für Lehrmittel hätte dies insbesondere
die Miete am Studienort - der mit Abstand größte Kostenfaktor für
Studenten - betroffen. Damit rückt für Studenten die Kostenfrage zu
Lasten von Lehr- und Lebensqualität wieder in den Fokus bei der
Planung ihres Studiums.

Die YOUNIQ AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein
börsennotierter Spezialist für Studentisches Wohnen. Unter dem Namen
YOUNIQ entwickelt, vertreibt und bewirtschaftet das Unternehmen
Konzeptimmobilien für Studenten, die im Auftrag von Endinvestoren
gemanagt werden bzw. zum Teil im Eigenbestand gehalten werden.
Weitere Informationen: www.youniq.de / www.youniq-group.de



Pressekontakt:
Business Network,
Bonita Winkelbauer
Telefon: +49 30 81 46 46 0 42
E-Mail: bwi@businessnetwork-berlin.com


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