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Preise wie vor 24 Jahren

Geschrieben am 21-10-2011

Berlin (ots) - Die letzte Novelle der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) liegt genau 24 Jahre zurück. Die geplante GOZ-Novelle
der Bundesregierung lässt den zwischenzeitlichen Anstieg des
Preisniveaus und höhere Kosten der Zahnarztpraxen völlig
unberücksichtigt

Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals veröffentlicht. Fast
ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der Bundesregierung
eine GOZ-Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle Verbesserungen
vorgenommen worden - etwa beim Bürokratieabbau oder in Richtung mehr
Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und Versicherungsträger.
Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit auch immens weiter
entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere Qualität und damit
verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die geplante
GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet.

"Mehr Prävention, aufwändigere Technologien sowie hochwertigere
Füllungen und Zahnersatz stellen völlig neue Herausforderungen an
eine moderne Gebührenordnung, als es 1987 der Fall war. Nicht nur an
uns Zahnmediziner, sondern auch an eine umfassende Neubewertung der
Behandlungskosten. Diesem Anspruch wird der Entwurf der
Bundesregierung nicht gerecht. Einem zahnmedizinischen Realitätstest
2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand", stellt
BZÄK-Präsident Dr. Engel hierzu fest.

Besonders wird seitens der deutschen Zahnärzteschaft kritisiert,
dass der so genannte GOZ-Punktwert - wichtig für die Berechnung von
privatzahnärztlichen Leistungen - nach Plänen der Bundesregierung
nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben soll. In der GOZ von 1987
betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll der Zahnarzt
5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit nach 24
Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die
Währung.

Während der Punktwert seit 1987 eingefroren bleibt, sind die
Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel in Deutschland immens
gestiegen. Zusätzlich haben die Personal- und Sachkosten in den
Zahnarztpraxen Jahr für Jahr zugenommen. Beispiel Hygienekosten: Der
immer weiter verbesserte Infektionsschutz für die Patienten in
deutschen Zahnarztpraxen ist mit erheblichem finanziellem Mehraufwand
im Sach- und Personalbereich verbunden. Allein im Zeitraum 1996 bis
2006 sind diese Kosten in den Zahnarztpraxen statistisch nachweisbar
um über 80% gestiegen.

"Die Bundesregierung will uns mit dieser Novelle nach 24 Jahren
Hängepartie eine weitere Nullrunde verschreiben. Alles wurde
nachweislich teurer - nur die GOZ soll gleich bleiben. Die
betriebswirtschaftliche Realität der Zahnarztpraxen in Deutschland
bleibt so völlig unberücksichtigt - trotz expliziter Vorgaben aus dem
Zahnheilkundegesetz. Eine qualitativ hochwertige Behandlung für
Patientinnen und Patienten nach aktuellem wissenschaftlichem Stand
wird damit ad absurdum geführt", so Dr. Engel.

Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das
letzte Wort und kann diesen Entwurf in seinem Beratungen zur
GOZ-Novelle im November entsprechend korrigieren. "Die deutsche
Zahnärzteschaft wird jetzt gemeinsam mit Patientenvertretern und
weiteren Berufsverbänden auf erhebliche Nachbesserungen drängen. Für
eine zeitgemäße GOZ und eine zahnmedizinische Versorgung auf hohem
Niveau. Das schließt auch ganz klar eine leistungsgerechte Vergütung
unseres Berufsstandes über einen realistischen Punktwert ein", so
der BZÄK-Präsident abschließend.

Weitere Informationen

Unter http://ots.de/iS6Dt finden Sie zwei erläuternde Infografiken
zur Thematik: Ein Vergleich steigender Preise für Strom, Benzin und
Nahrungsmittel und einem konstanten GOZ-Punktwert seit 1988 sowie
eine Grafik zum Thema steigender Hygienekosten für Zahnarztpraxen.
Weitere aktuelle Positionen der BZÄK zur GOZ-Novelle finden Sie auch
unter http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements.html .



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse@bzaek.de


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