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Versorgungsstrukturgesetz ohne Schmerzmedizin zementiert Versorgungsmangel (mit Bild)

Geschrieben am 06-10-2011

Oberursel/Mannheim/Göppingen (ots) -

Ziel des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der
gesetzlichen Krankenkasse, das gerade von Bundestag und Bundesrat
beraten wird, ist die Sicherung einer flächendeckenden medizinischen
Versorgung und Steigerung der Versorgungsqualität. "Dieses Ziel kann
nur erreicht werden, wenn die qualitätsgesicherte Schmerzmedizin
endlich in die medizinische Lehre und Versorgung integriert wird",
schreibt Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen, Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V., in einem Brief an
alle Bundestagsabgeordneten. "Mit ihren körperlichen, seelischen und
sozialen Folgen gehört die chronische Schmerzkrankheit zu den
komplexen und schwer zu behandelnden Erkrankungen, die nur in
interdisziplinärer Zusammenarbeit effektiv diagnostiziert und
behandelt werden können und ein multimodales Vorgehen erfordern",
betont der Schmerzmediziner im Vorfeld des Deutschen
Schmerzkongresses, der heute in Mannheim beginnt. "Damit muss die
Schmerzkrankheit nach der Definition des Gesetzgebers im Rahmen der
ambulanten spezialärztlichen Versorgung behandelt werden."

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) soll durch ein Bündel
verschiedener Maßnahmen den drohenden Ärztemangel in Deutschland
verhindern und eine wohnortnahe und flächendeckende medizinische
Versorgung sicherstellen. »Vergessen wurden bei diesem Gesetz jedoch
wieder einmal die 15 Millionen Schmerzpatienten in Deutschland,
obwohl die Versorgungsprobleme im Bereich der Schmerztherapie schon
lange bekannt sind«, kritisiert Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe,
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.

Zweifelsohne gehört die chronische Schmerzkrankheit zu jenen
komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen wie Krebs, Aids,
schweren Herzleiden oder neurologischen Krankheiten, die dem Willen
des Gesetzgebers zufolge einer spezialärztlichen Versorgung bedürfen.
An diese Versorgung wird das Gesetz hohe Anforderungen stellen. Die
Schmerzmedizin, deren Qualität durch entsprechende Vereinbarungen
schon seit Jahren gesichert wird, erfüllt diese Anforderungen schon
heute: Die Schmerztherapeuten verfügen über besondere medizinische
Kenntnisse und Erfahrungen, arbeiten in interdisziplinären Teams und
erfüllen in ihren Praxen und Zentren besonders hohe Anforderungen an
die Strukturqualität.

»Die höchsten Kosten im Bereich der gesamten ambulanten und
stationären Medizin entstehen durch die unnötige Chronifizierung von
Schmerzen«, erklärt Dr. Müller-Schwefe. »Alleine Rückenschmerzen
belasten die Sozialsysteme jährlich mit 48,5 Milliarden Euro, wobei
über 70 Prozent durch Frühberentung und Arbeitsunfähigkeit
entstehen.« Eine Effizienzsteigerung der Diagnostik und Therapie in
der Schmerzmedizin kann diese Kosten massiv reduzieren und
gleichzeitig für mehr Lebensqualität sorgen. Die Deutsche
Gesellschaft für Schmerztherapie empfiehlt deshalb, die ambulante
multimodale, qualitätsgesicherte Schmerztherapie in die ambulante
spezialärztliche Versorgung aufzunehmen, da diese
sektorenübergreifende Form der Medizin anders trotz aller
wissenschaftlichen Fortschritte nicht zu etablieren sein wird und
damit der bestehenden Versorgungsmangel zementiert wird.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) ist mit über
4.000 Mitgliedern die deutschland- und europaweit größte
schmerzmedizinische Fachgesellschaft.



Pressekontakt:
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Barbara Ritzert
ProScience Communications GmbH
Andechser Weg 17 · 82343 Pöcking
Fon 08157 93 97-0 · Fax 08157 93 97-97
ritzert@proscience-com.de


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