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Voßhoff/Winkelmeier-Becker: Wir schaffen Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauern bei Gerichten

Geschrieben am 29-09-2011

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen
Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz über den Rechtsschutz
bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige
Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir helfen Bürgern, die oft über zu lange Verfahren klagen. Mit
dem heutigen Beschluss verankern wir im Gesetz einen neuen
Rechtsbehelf, der rechtssuchenden Bürgern zur Verfügung steht, wenn
sich ein Gerichtsprozess grundlos zu lange hinzieht. In diesem Fall
kann der Verfahrensbeteiligte zunächst eine Verzögerungsrüge erheben
und dadurch bei dem mit der Sache befassten Gericht auf eine
Beschleunigung dringen. Sorgt das Gericht dann dennoch nicht für
Abhilfe, steht dem Bürger in der Regel eine finanzielle Entschädigung
zu.

Für uns ist klar: Die Justiz in Deutschland leistet insgesamt
hervorragende Arbeit und ist ein positiver Standortfaktor für
Wirtschaft und Investitionen in unserem Land. Ungeachtet dessen hat
es in der Vergangenheit in Einzelfällen unakzeptabel lang gedauert,
bis eine abschließende Entscheidung getroffen wurde. Solche Fälle
widersprechen dem Grundgesetz und der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Mit dem heutigen Gesetz erfüllen wir daher
auch eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR).

Wir schließen damit eine Lücke im deutschen Staatshaftungsrecht.
Die christlich-liberale Koalition wird sich darüber hinaus auch eine
Reform des veralteten und unsystematischen Staatshaftungsrechts
insgesamt vornehmen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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