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RNZ: So vorgestellt - Ein Kommentar zu 60 Jahre Verfassungsgericht

Geschrieben am 27-09-2011

Heidelberg (ots) - Das schönste Kompliment an das
Verfassungsgericht ist schon fast 60 Jahre alt - und war eine Rüge:
"Dat ham wir uns so nich vorjestellt", soll Kanzler Adenauer 1952
über die penetrante Unabhängigkeit der Richter gegrummelt haben.
Doch, wäre anzufügen: Genau so war das gedacht. Die junge
Bundesrepublik hatte sich das wohl mächtigste Verfassungsgericht der
Welt gegeben. Nach der Erfahrung von zwölf Jahren Barbarei brauchte
es eine mächtige Instanz, um künftige Regierungen ohne Wenn und Aber
an Recht und Gesetz zu binden. Es ist kein Zufall, dass sich viele
Staaten der Welt in Phasen der Demokratisierung sehr genau das
Grundgesetz zu Gemüte führen. Sie interessiert nicht die
konkurrierende Gesetzgebung oder der Länderfinanzausgleich, sondern
die herausragende Stellung der Menschenrechte und ihrer obersten
Hüter. Nun werden zum Jubiläum kritische Stimmen nicht fehlen. Sie
sehen bis heute in der Karlsruher Unabhängigkeit den Willen, selbst
Politik zu machen. Doch der Vorwurf geht oft fehl. Auch wenn das
Gericht mindestens ein Grundrecht erfand, das bis heute nicht in der
Verfassung steht (jenes auf "informationelle Selbstbestimmung"). Auch
wenn manches Urteil sehr enge Vorgaben macht, wie ein Gesetz
auszusehen hätte. Voraus geht stets das Versäumnis in Parlament und
Regierung, selbst adäquat zu handeln. So wurden die Wächter der
Verfassung auch ihre eifrigsten Modernisierer.



Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0


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