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Rheinische Post: Besser "lebenslang"

Geschrieben am 22-09-2011

Düsseldorf (ots) - Artikel 102 des Grundgesetzes sagt es mit vier
Wörtern: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Leider fehlt ein
entsprechender Satz in der Verfassung der USA. So lange das so ist
und so lange in zahlreichen der 50 US-Bundesstaaten die Todesstrafe
nicht nur verhängt, sondern auch - siehe vorletzte Nacht in Georgia -
vollzogen wird, so lange taugt "God's own country" nicht als
Führungsmacht der Freien Welt. Es gleicht einer moralischen
Selbstamputation, dass das große, auch großartige Amerika, das sonst
jeden Schritt in die Moderne an erster Stelle wagt, beim Thema
Todesstrafe rückständig bleibt. Ein Staat, der auf sich und seine
Rechtsstaatlichkeit hält, darf nicht töten, es sei denn durch seine
Polizei in Notwehr-Lagen oder in einem Verteidigungskrieg.
Vorbildlich ist das Beispiel des US-Bundesstaates Illinois, in dem
2003 sämtliche Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen
umgewandelt wurden. Vorausgegangen waren Fälle, bei denen sich die
Unschuld von Hinrichtungs-Kandidaten herausgestellt hatte. Ob die
Zweifel an der Schuld des totgespritzten Troy Davis berechtigt waren,
wissen wir nicht. Was wir wissen, ist: Man hätte auch seine Strafe in
lebenslang ändern sollen - allerdings nicht in ein stark verkürztes
"lebenslang" deutscher Art.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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