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BERLINER MORGENPOST: Eine brutale Tat, ein richtiges Urteil - Leitartikel

Geschrieben am 20-09-2011

Berlin (ots) - Diese Bilder vergisst man nicht: Ein junger Mann
schlägt einem anderen in einer U-Bahn-Station ins Gesicht. Der stürzt
zu Boden. Dann hebt der Täter den Fuß, holt aus, um dem Opfer auf den
Kopf zu treten. Mehrmals, immer wieder. Wer diese Videosequenz der
BVG-Überwachungskameras gesehen hat, fragt sich noch heute, was in
dem jungen Mann - Torben P. aus Berlin -, der da zutrat, vorgegangen
ist. War er einfach nur betrunken? Kann das eine solche Menschen
verachtende Brutalität gegen einen Fremden erklären? Oder wollte
Torben& P. nicht einfach töten? Dieser Torben P., ein Gymnasiast aus
Berlin, ist jetzt von der Jugendkammer des Landgerichts zu zwei
Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ohne Bewährung. Das
Urteil erging wegen versuchten Totschlags und gefährlicher
Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft
gefordert, das Gericht blieb also 14 Monate darunter. Die
Verteidigung, die eine Bewährungsstrafe verlangt hatte, kündigte nun
Revision an, so lange bleibt Torben P. auf freiem Fuß. Und weil über
die Revision erst Ende des Jahres entschieden wird, kann der
18-Jährige noch mehrere Monate außerhalb eines Gefängnisses
verbringen. Möglicherweise wird er schon bald auf ein katholisches
Gymnasium in Berlin gehen, obwohl gerade an solchen Schulen die
Plätze knapp sind, es für andere Familien Wartelisten gibt. Ist all
das gerecht? Warum muss Torben P. für eine solche Tat nicht sofort
ins Gefängnis?, fragen sich jetzt viele Berliner. Haben die Richter
etwa milder geurteilt, weil es sich um einen deutschstämmigen
Gymnasiasten handelt? Hat die katholische Kirche deshalb das Angebot
gemacht, den Jugendlichen aufzunehmen? Die Fragen sind berechtigt,
gerade wenn man die brutale Tat noch so deutlich vor Augen hat. Doch
wir leben in einem Rechtsstaat, in dem es Haftverschonung gibt, wenn
keine Fluchtgefahr besteht, wenn der Täter zuvor noch nie strafbar
geworden ist. Es ist ein hohes Gut des Rechtsstaats, dass man nach
einem Urteil Revision einlegen kann. Das gilt nicht nur für die
Verteidigung. In vielen anderen Fällen geht auch die
Staatsanwaltschaft diesen Weg. Und: Fast drei Jahre Haft sind eine
lange Zeit - erst recht für einen 18-Jährigen. Vor Gericht hatte eine
Gutachterin, die Torben P. psychologisch untersucht hatte, auch
ausgeführt, dass er wegen seiner familiären Situation - beide Eltern
sind sehr krank - schwer depressiv gewesen sei. Er sei kein
"typischer Gewalttäter", so die Gutachterin. Auch wenn es
schwerfällt, das zu verstehen: Es ist gut, dass ein Gericht Gutachter
zurate zieht und auf diese auch hört. Torben P. hat eine zweite
Chance verdient, ein Recht auf Resozialisierung. Die katholische
Kirche geht deshalb mit ihrem Angebot, ihn an einer ihrer Schulen
aufzunehmen, den richtigen Weg. Vorausgesetzt natürlich, die
katholische Schule hat auch ein pädagogisches Konzept, wie sich
Torben P. und seine Mitschüler mit dem Thema Gewalt und vor allem
auch mit dem Opfer auseinandersetzen werden. Ihn nur in der Schule
aufzunehmen und ihm zu vergeben, wird nicht ausreichen.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST

Chef vom Dienst

Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de


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