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Bundesregierung prescht gegen Pkw-Lärmminderungspläne der EU vor

Geschrieben am 16-09-2011

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Noch vor der Veröffentlichung eines EU Vorschlages zur Minderung
von Fahrzeuggeräuschen fordert die Bundesregierung eine Erhöhung der
Lärmgrenzwerte statt einer Reduzierung - Regierung als Lobby für
Porsche und Co. - Reduktionsziel des eigenen nationalen
Verkehrslärmschutzpakets II wäre Makulatur

Mit einer frühzeitigen Intervention versucht die Bundesregierung,
Pläne der EU-Kommission zur Minderung der gesundheitsschädlichen
Lärmbelastung durch Pkw zu unterminieren. Der zwischen
Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium abgestimmte
Entwurf läuft faktisch sogar auf eine Erhöhung des geltenden
Grenzwerts der Lärmbelastung durch Pkw hinaus. Er steht damit auch im
klaren Widerspruch zu Zielen, die das Bundesverkehrsministerium
selbst in seinem nationalen Verkehrslärmschutzpaket II im Jahr 2009
festgelegt hatte. Danach sollte der Straßenverkehrslärm bis 2020 um
30 Prozent sinken. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
hingewiesen und der Bundesregierung vorgeworfen, sich zulasten der
Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zum "Büttel der
Automobilindustrie" zu machen.

Noch vor Beginn entsprechender Beratungen auf EU-Ebene liefere sie
einen Vorschlag zur Neuordnung von Grenzwerten für Fahrzeuggeräusche,
der übermotorisierten PS-Schleudern künftig noch größere
Geräuschentwicklung erlauben würde. Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe kritisiert: "Die an
die EU-Kommission übermittelte Position der Bundesregierung trägt
wieder einmal die Handschrift des Verbands der Automobilindustrie,
VDA. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, bedient er
einseitig vermeintliche Bedürfnisse der Industrie. Wie schon bei der
Novelle der Energieverbrauchskennzeichnung lässt sich die Regierung
vor den Karren der Automobilindustrie spannen."

Vor dem Hintergrund wachsender Gesundheitsschäden insbesondere
durch Straßenverkehrslärm in Europa und Deutschland (allein
hierzulande sind 13 Millionen Bürger in ihrem Wohnumfeld von
gesundheitsschäd¬lichem Lärm betroffen) will die EU-Kommission die
Grenz¬werte für Lärmemissionen von Fahrzeugen europaweit verschärfen.
Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission wird in diesem Herbst
erwartet. Bereits am kommenden Montag beginnen in Genf Konsultationen
über neue europäische und internationale Standards zum
Fahrzeuggeräusch, die auch großen Einfluss auf die Diskussionen in
Brüssel haben werden. Die Beratungen umfassen neben der Festsetzung
neuer Grenzwerte für Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge auch
eine Verbesserung der Testmethoden.

Bereits im Vorfeld der Debatte hatte die Kommission eine
Untersuchung der Auswirkungen verschiedener Grenzwertszenarien und
zum Vergleich zweier Messmethoden in Auftrag gegeben. Das in der
Studie als optimal ermittelte Szenario sieht eine Reduktion in zwei
Schritten vor. Die erste Phase ab 2013 mit einer Reduzierung um 2 dB
(A) kann danach allein mit Hilfe geräuscharmer Reifen erreicht
werden, die den ab November 2012 geltenden Grenzwert für
Außengeräusche von Reifen einhalten. Der zweite Schritt sieht für Pkw
eine Reduktion von weiteren 4 dB(A) ab 2015 für Typzulassungen und ab
2017 für alle Neufahrzeuge vor, da dies die Umsetzung technischer
Maßnahmen notwendig macht. Der gesellschaftliche Nutzen übersteigt
nach den Ergebnissen der EU-Studie die Kosten für die Industrie um
das Zwanzigfache oder mehr. Die Kosten für die Industrie würden
letztendlich vom Markt getragen.

In dieser Situation tritt die Bundesregierung erneut zum Schutz
der so genannten deutschen Premiumhersteller auf die Bremse, noch
bevor es auf EU-Ebene überhaupt offizielle Äußerungen zu neuen
Ansätzen in den Messmethoden und zur Absenkung von Höchstwerten gibt.
Im Vergleich zu den Ergebnissen der Folgekostenabschätzung der
EU-Kommission sieht der deutsche Vorschlag einen um bis zu fünf
Dezibel höheren Grenzwert vor, von dem insbesondere hoch motorisierte
Pkw profitieren. Darüber hinaus würde er eine nochmalige zeitliche
Verzögerung bedeuten: So würde die erste Stufe nicht vor 2014 in
Kraft treten, die zweite Stufe frühestens 2018.

"Mit ihrem Vorpreschen versucht die Bundesregierung, den
bevorstehenden Kommissionsvorschlag negativ zu beeinflussen, noch
bevor es ihn gibt. Gleichzeitig revidiert sie ihre eigenen nationalen
Ziele für die Lärmminderung, denn auch eine wirksame Minderung des
Verkehrsaufkommens ist kein Thema für diese Regierung. Die DUH
fordert die Kommission auf, die Variante, die sich auf Basis der der
Kostenfolgeabschätzung ergibt, zur Grundlage ihres Vorschlags zu
machen", sagt die Leiterin des Verkehrsbereiches der Deutschen
Umwelthilfe, Dorothee Saar.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 01511 6225862, Tel.: 030
240086772, Fax: 030 2400867 - 19, saar@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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