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Erneuter Rechtsbruch beim Klimaschutz: Krimi beim Autokältemittel geht weiter

Geschrieben am 14-09-2011

Frankfurt am Main (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung

Autohersteller umgehen gezielt EU-Richtlinie zur Abschaffung
extrem klimaschädlicher Kältemittel in Autoklimaanlagen - Trickserei
bei Anträgen auf Typgenehmigung: 2011 nur zwei Genehmigungen für neue
Fahrzeugtypen in ganz Europa - DUH und VCD nennen Verzögerungstaktik
zu Lasten der Umwelt skandalös - Zukünftig geplanter Chemiecocktail
1234yf von DuPont und Honeywell gefährdet Autofahrer bei
Fahrzeugbränden durch lebensgefährliche Flusssäure - Neun von zehn
Autokäufern fordern verlässliche Angaben über Spritmehrverbrauch
durch Autoklimaanlagen

Die Automobilindustrie hebelt gezielt eine seit Jahresbeginn
geltende Richtlinie aus, mit der die EU die Klimaschädlichkeit von
Autoklima-anlagen eindämmen will. Dabei geht es vor allem um
Zeitgewinn. Obwohl sie nach EU-Recht verpflichtet sind, alle neuen
Modelle seit 2011 mit einem klimafreundlicheren Kältemittel zu
befüllen, beantragten die Autohersteller bis heute europaweit ganze
zwei Typzulassungen für neue Fahrzeugtypen mit 1234yf. Unter
Missachtung der eindeutigen Rechtsvorschrift berufen sich die
Autobauer auf angeblich in Vorjahren auf Vorrat genehmigte
Typzulassungen. Mit diesem Trick sollen neue Fahrzeugtypen bis ins
Jahr 2017 weiter mit dem bisherigen Klimakiller-Kältemittel R134a
ausgeliefert werden. Dies geht aus Antworten des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) auf entsprechende DUH-Anfragen in den
letzten Wochen und Monaten hervor, über die die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation heute im Rahmen einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) bei der
IAA in Frankfurt berichtete.

Danach haben die Autohersteller europaweit zwischen Januar und
Mitte August 2011 nur zwei Typgenehmigungen für neue Automodelle
beantragt und erhalten. Im ersten Halbjahr 2010 hatte allein das
deutsche KBA noch knapp 30 neue Typgenehmigungen erteilt. In den
letzten drei Monaten vor Inkrafttreten der verschärften
Klimaschutzvorschriften für Kältemittel waren es sogar 47
Zulassungen. "Die Autoindustrie verstößt erneut vorsätzlich gegen
europäische Klimaschutzvorschriften", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Nachdem sie das Verbot für das bisherige
klimaschädliche Kältemittel jahrelang herausgezögert hat, werden ab
2011 auf den Markt kommende Fahrzeuge zulassungstechnisch als
"Altfahrzeuge" definiert. Resch: "Vor genau vier Jahren hatte sich
VDA Präsident Matthias Wissmann noch dafür feiern lassen, alle
Entwicklungen an chemischen Kältemitteln einzustellen und ab 2011
nurmehr natürliche Kältemittel wie CO2 einzusetzen. Nur ein Jahr
später kehrten die deutschen Autobauer stillschweigend zu den
billigeren chemischen Kältemitteln zurück." Im Ergebnis würden bei
der diesjährigen Leistungsschau der Branche jede Menge
"Weltneuheiten" präsentiert, die zumeist mit veralteter,
ineffizienter und letztlich rechtswidriger Klimatechnik ausgestattet
seien.

Die Automobilhersteller müssen generell bei größeren
Modifikationen bestehender Fahrzeugmodelle eine neue Typgenehmigung
beantragen. Nach der Vorgabe der EU ist seit Jahresbeginn 2011 für
Kältemittel in Autoklimaanlagen neuer Fahrzeugtypen ein deutlich
geringerer Grenzwert vorgeschrieben als bisher. Für die Autobauer
heißt das eigentlich: Angesichts der EU-Richtlinie müssen sie bei
neuen Modellen zwingend ein umweltschonenderes Kältemittel einsetzen.

Die EU-Richtlinie 2006/40/EG legt fest, dass nach dem 1. Januar
2011 keine neuen Typgenehmigungen für Personenkraftwagen und leichte
Nutzfahrzeuge mehr erteilt werden dürfen, wenn das in der Klimaanlage
eingesetzte Kältemittel die Klimawirkung des Treib-hausgases
Kohlendioxid (CO2) um mehr als den Faktor 150 übertrifft. Derzeit
wird fast ausschließlich das extrem klimaschädliche Kältemittel R134a
eingesetzt, das die Atmosphäre 1.430-mal stärker aufheizt als das
Treibhausgas Kohlendioxid (CO2). Erst ab 2017 gilt die Regelung für
alle Neufahrzeuge, also auch für Fahrzeugtypen, die zum 1. Januar
2011 schon zugelassen waren.

Der Ersatzstoff, der zur IAA auf den neuen Namen "Solstice[TM]
1234yf" getauft wurde, ist jedoch wegen seiner Gefährlichkeit hoch
umstritten. Die Automobilindustrie hat sich auf die von den
US-Konzernen DuPont und Honeywell angebotene Chemikalie festgelegt,
die zwar die Klimaschutzvorgaben formal erfüllt, aber im Brandfall
bereits bei 400 Grad Celsius zur Emission von hochgiftigem
Fluorwasserstoff führt, der in Kontakt mit Wasser zur Flusssäure
reagiert. Selbst geringe Mengen dieses Giftes führen zu extremen
Verätzungen.

Der finanzielle Vorteil für die Autohersteller ergibt sich daraus,
dass das neue Kältemittel keine wesentliche Konstruktionsänderung der
Klimaanlage voraussetzt. Der Nachteil für den Autokäufer: 1234yf ist
aufgrund des komplizierten Produktionsprozesses sowie der
Patentrechte um ein Mehrfaches teurer als das bisherige Kältemittel
R134a. Außerdem fehlen bislang ausreichende Produktionskapazitäten.
"Die Autoindustrie nimmt nicht nur hohe Gesundheitsrisiken für die
Autofahrer in Kauf", erklärte bei der Pressekonferenz der
international tätige Verkehrsexperte Axel Friedrich, "sie sorgt auch
dafür, dass ihre Kunden die Zeche bezahlen". Einerseits müssten die
Autofahrer für den hohen Preis, den DuPont und Honeywell aufgrund der
Patente verlangen können, aufkommen, andererseits sei im Vergleich zu
Klimaanlagen mit dem Kältemittel CO2 ein höherer Spritmehrverbrauch
zu erwarten.

Das verschärfe ein Problem, das die große Mehrheit der Autofahrer
bereits heute verärgere: Der durch Autoklimaanlagen verursachte
Spritmehrverbrauch wird bisher von keinem Autohersteller angegeben.
Darauf wies der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Gerd Lottsiepen,
hin. Ausweislich einer noch laufenden Online-Umfrage, die der VCD
gemeinsam mit der DUH im Rahmen der von der EU-geförderten
Informationskampagne PRO KLIMA durchführt, fordern mehr als 90
Prozent der befragten Autofahrer, dass der Mehrverbrauch durch
Pkw-Klimaanlagen gesondert ausgewiesen wird. Lottsiepen: "Bisher wird
der Mehrverbrauch beim EU-Verbrauchstest nicht einmal ermittelt.
Stattdessen wird die Klimaanlage auf dem Prüfstand schlicht
abgeschaltet." Angesichts der Mehrkosten, die den Autohaltern bei
eingeschalteter Klimaanlage entstehen und die von Fall zu Fall massiv
differieren können, sei die Informationsverweigerung "eine eklatante
Missachtung von Verbraucherinteressen", erklärte Lottsiepen. Die
Politik dürfe sich das nicht länger bieten lassen, zumal die
Autokunden offenbar längst weiter seien. Im Rahmen der Online-Umfrage
äußerten ebenfalls mehr als 90 Prozent der Befragten die
Bereitschaft, für eine umweltschonendere Klimaanlage mehr Geld
auszugeben. Die Autofahrer wissen offenbar, dass eine effiziente
Klimaanlage an der Tankstelle bares Geld spart.

Hintergrund

Um den Umstieg auf umweltschonende Klimatechnik zu forcieren,
führt die DUH seit September 2010 zusammen mit dem VCD die Kampagne
"PRO KLIMA: Effiziente Autoklimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln"
durch. Sie wird im Rahmen des EU-Programms LIFE+ gefördert.

Das Faktenblatt zum Thema finden Sie unter:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2684

Weitere Informationen zur Kampagne unter: www.autoklimaanlage.info

Die Online-Umfrage ist verfügbar unter:
www.umfrage-autoklimaanlage.de



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin;
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Gerd Lottsiepen, Verkehrspolitischer Sprecher VCD, Rudi-Dutschke-Str.
9, 10969 Berlin; Mobil: 0171 8824449,
E-Mail: gerd.lottsiepen@vcd.org;
Tel.: Pressestelle des VCD: 030 280351-12

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater,
Mobil: 0152 29483857; E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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