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VKU zur parlamentarischen Verabschiedung des Energiemarktes / Europäisches Parlament verabschiedet Verordnung zum Energiehandel mit Augenmaß

Geschrieben am 14-09-2011

Berlin (ots) - Heute hat das Europäische Parlament der Verordnung
über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT)
zugestimmt. REMIT erfüllt zwei wichtige Funktionen. Zum einen wird
mit dem Verbot von Marktmissbrauch eine wichtige Regelungslücke bei
der Beaufsichtigung der Energiemärkte geschlossen. "Die an die
Marktmissbrauchsrichtlinie angelehnten und zugleich an die speziellen
Anforderungen des Energiemarktes angepassten Regelungen sind ein
wichtiges Instrument, die Integrität der Energiemärkte zu sichern",
erklärt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes
kommunaler Unternehmen (VKU). Zum anderen werde die Verordnung dazu
beitragen, die notwendige Transparenz im Energiegroßhandel zu
stärken. So berücksichtigt REMIT bei den Datenmeldeverpflichtungen
weitgehend die unterschiedlichen Unternehmensgrößen.

Die Einführung der de-Minimis-Regelung stellt sicher, dass
kommunale Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren
können: "Damit können sie auch in Zukunft ihren Kunden attraktive
Energieprodukte anbieten und müssen nicht fürchten, aus dem Markt
gedrängt zu werden", so Reck weiter. Bei den nun anstehenden
Beratungen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der
Durchführungsakte muss jedoch darauf geachtet werden, bereits
bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen zu nutzen und
Doppelabfragen zu vermeiden: "Nur so können Kostenbelastungen bei den
Unternehmen verhindert und gleichzeitig ein großer Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet werden. Das ist im Sinne der kommunalen
Unternehmen und der Verbraucher."

Die verabschiedete Verordnung über die Integrität und Transparenz
des Energiemarktes trägt auch Implikationen für die im nächsten Monat
von der Europäischen Kommission geplante Novelle der EU-
Finanzmarktrichtlinie (MiFID) in sich. "Gerade im Hinblick auf die
kommenden Verhandlungen zur Finanzmarktrichtlinie muss in Anlehnung
an das Vorgehen bei REMIT darauf geachtet werden, dass kleinen und
mittelgroßen Energieversorgern keine unverhältnismäßig großen Hürden
auferlegt werden. Anforderungen hinsichtlich Liquidität,
Eigenmittelunterlegung der Handelstätigkeit und Transparenz sollten
im Verhältnis zu den tatsächlichen Handelsaktivitäten der Unternehmen
stehen", so Reck. "Das Europäische Parlament hat bei REMIT bewiesen,
dass eine Regulierung mit Augenmaß möglich ist. Diesem Vorbild
sollten die Vorschriften zur Finanzmarktregulierung folgen."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp@vku.de

Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de


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