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Deutsche Umwelthilfe verklagt Baumarktkette Hornbach wegen zuviel Quecksilber in Energiesparlampen

Geschrieben am 09-08-2011

Berlin (ots) - Energiesparlampen der Hornbach-Eigenmarke "Flair
Energy" überschreiten Grenzwerte für Quecksilber - Baumarktkette
lehnt Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur
künftigen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ab - DUH erhebt
Klage gegen Hornbach wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen

Von der Baumarktkette Hornbach verkaufte Energiesparlampen der
Eigenmarke "Flair Energy" enthalten regelmäßig zu viel giftiges
Quecksilber. Dies ergaben Produkttests der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH). Die Untersuchungen weisen bei den geprüften "Flair Energy"
Kompaktleuchtstofflampen durchgehend mehr als die gesetzlich
erlaubten 5 Milligramm (mg) Quecksilber auf. Der gemessene Höchstwert
lag mit 13 mg um mehr als das Doppelte über dem gesetzlich erlaubten
Grenzwert.

Zwar nahm Hornbach inzwischen die Energiesparlampen seiner
Eigenmarke "Flair Energy" vom Markt, doch schließt dies nach
Überzeugung der DUH eine Wiederholung nicht aus. Deshalb fordert die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation von Hornbach die
Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der sich das
Unternehmen verpflichtet, nur noch Energiesparlampen in Verkehr zu
bringen, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Dies lehnt
Hornbach jedoch ab und verweigert somit jede Garantie, dass künftig
alle angebotenen Energiesparlampen tatsächlich die gesetzlichen
Quecksilbergrenzwerte einhalten. "Hornbachs Weigerung, verbindlich zu
versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die
die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen, ist nicht
hinnehmbar", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die modernen Energiesparlampen (Gasentladungslampen) sparen
gegenüber Glühlampen 80 Prozent des Stroms ein, enthalten aber
technisch bedingt geringe Mengen des giftigen Schwermetalls
Quecksilber. Qualitätshersteller schaffen es heute, den
Quecksilbergehalt auf ca. 2 mg zu reduzieren. Um mögliche schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu minimieren, ist die
zugelassene Quecksilbermenge in Gasentladungslampen auf maximal fünf
Milligramm je Lampe begrenzt. "Mit so genannten
Quecksilber-Dosierpillen bei der Herstellung von Gasentladungslampen
stellt die präzise Einhaltung der Grenzwerte heute kein technisches
Problem mehr dar. Die Händler müssen nicht fürchten, unbeabsichtigt
zu viel Quecksilber in ihren Energiesparlampen zu haben", erklärt
Thomas Fischer, aus dem DUH-Bereich Kreislaufwirtschaft. Lediglich
bei Ramschware sei Vorsicht geboten, denn bei dieser werde das
Quecksilber gelegentlich noch mit der veralteten und ungenauen
Flüssigdosierung eingebracht. Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß
und ein Zeichen minderer Qualität.

Weil Hornbach seinen Kundinnen und Kunden trotz technischer
Machbarkeit keinen Schutz vor zu hohen Mengen des Schwermetalls
Quecksilber in Energiesparlampen garantieren will, erhebt die DUH
nunmehr Klage gegen Hornbach vor dem Landgericht Landau. "Mit unserem
Gang vor Gericht wollen wir erreichen, dass Hornbach die geltenden
Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhält
und sicherstellen, dass zukünftig Hornbach-Kunden unbedenkliche
Lampen kaufen können", so Resch.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Tel.: 030 2400867-43, E-Mail: fischer@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0,
0171 5660577, Email: rosenkranz@duh.de


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