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Gesetzesverstöße und mangelhafte Beratung in Baumärkten zur Entsorgung von Bauschaumdosen

Geschrieben am 21-07-2011

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Baumärkte verstoßen gegen gesetzliche Informationspflichten zur
Entsorgung gebrauchter Bauschaumdosen - Testbesuche der DUH belegen
neben fehlender Kundeninformation auch mangelhaften Beratungsservice
zum umweltgerechten Umgang mit Montageschaumdosen -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert flächendeckende Umsetzung
gesetzlicher Informationspflichten im Handel und konsequente
Kontrollen durch zuständige Behörden

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut Verstöße von
Baumärkten gegen Verbraucherinformationspflichten festgestellt. Jeder
fünfte Baumarkt informiert seine Kunden demnach nicht über die
Entsorgung gebrauchter Montageschaumdosen (PUR-Schaum), obwohl dies
gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Drittel der Baumärkte informiert
nur unzureichend. Dies ergaben aktuelle Testbesuche der DUH. "Dass
ein großer Teil der Baumärkte wie selbstverständlich bestehende
Umweltgesetze ignoriert, zeigt wie sicher sich diese sind, nicht
erwischt zu werden. Nur Umweltgesetze die konsequent kontrolliert
werden, werden in der Praxis auch eingehalten", erklärt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert die
Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, "die Einhaltung der
Informationspflichten des Handels endlich konsequent zu kontrollieren
und Verstöße zu ahnden".

Vermeintlich leere Bauschaumdosen beinhalten immer noch umwelt-
und gesundheitsschädliche Reststoffe, weshalb diese nicht im Hausmüll
oder der Wertstoffsammlung, sondern getrennt als Sonderabfall
entsorgt werden müssen. Nach der Verpackungsverordnung sind Baumärkte
verpflichtet durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln auf
die Rückgabemöglichkeiten gebrauchter Bauschaumdosen hinzuweisen. Für
eine sachgerechte Verbraucherinformation ist die Anbringung von
Hinweisschildern an allen Verkaufsstellen notwendig. Neben den
Baumärkten, die gar nicht informieren, bietet jedoch ein Drittel der
Baumärkte nur an einer von mehreren Verkaufsstellen Informationen zur
Entsorgung von Bauschaumdosen an. "Eine derart partielle
Verbraucherinformation ist völlig unzureichend und entspricht nicht
dem gesetzlich geforderten Anspruch konsequenter
Verbraucherinformationen über die Rückgabe von Bauschaumdosen"
kritisiert Jürgen Resch.

Als positives Ergebnis der Testbesuche bewertet die DUH die
erhöhte Bereitschaft der Baumärkte, auf Nachfrage leere
PUR-Schaumdosen zurückzunehmen. Allerdings stellen immer noch die
wenigsten Baumärkte ihren Kunden hierfür Sammeltonnen zur Verfügung.
Zwanzig Prozent der besuchten Baumärkte verweigerten die Rücknahme
von leeren Bauschaumdosen oder verlangten einen Beleg, dass die Dosen
im jeweiligen Baumarkt gekauft wurden.

Seit Dezember 2010 dürfen schadstoffhaltige Montageschäume nur
noch durch sachkundige Mitarbeiter ausgehändigt werden. Das
persönliche Aushändigen von Bauschaumdosen bietet zusätzliche
Möglichkeiten, auf deren umweltgerechte Entsorgung hinzuweisen. Doch
in weniger als der Hälfte aller Testbesuche wurden den
DUH-Mitarbeitern bei der Dosenübergabe Hinweise zur entsprechenden
Entsorgung mitgeteilt. "Das Potential, beim persönlichen Kontakt mit
den Kunden Informationen zur umweltfreundlichen Entsorgung von
Bauschaumdosen mitzuteilen, wird vom Handel bislang nicht ausreichend
genutzt", bedauert Maria Elander, DUH-Bereichsleiterin
Kreislaufwirtschaft. "Durch Anweisung aller Baumarktmitarbeiter zur
aktiven Kundeninformation bei der Dosenübergabe, kann mit geringem
Aufwand ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz und zur
Ressourceneffizienz geleistet werden".

Die DUH fordert den Handel auf, bestehende Umweltgesetze
konsequent und in geeigneter Weise einzuhalten und kündigt weitere
Testbesuche an. Sollte sich die Situation nicht kurzfristig ändern
wird die DUH zudem verstärkt Gesetzesverstöße als
Verbraucherschutzverband abmahnen und die entsprechenden Betriebe im
Internet veröffentlichen. Durch die geplante Veröffentlichung und
namentliche Nennung von Baumärkten, die gegen gesetzliche
Informationspflichten verstoßen, können sich Verbraucher selbst ein
Urteil darüber bilden, welches Baumarktunternehmen Umweltschutz
wirklich ernst nimmt.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Mobil:
0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de


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