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Ab in den Urlaub: Tipps für Reisen in Europa 2011

Geschrieben am 08-07-2011

Brüssel / Berlin (ots) - Sommer, Sonne, Strand und Meer? Für viele
steht der Urlaub vor der Tür. Wer in den kommenden Wochen eine
Ferienreise ins EU-Ausland plant, kann mit den Tipps der
EU-Kommission entspannt in den Urlaub starten.

Mit dem Handy im EU-Ausland

Die EU-Kommission hat die Preise für die Benutzung des Handys im
Ausland drastisch gesenkt. Im EU-Ausland geführte Gespräche werden
mit maximal 35 Cent (netto) pro Minute verrechnet, eingehende Anrufe
kosten im Ausland maximal 11 Cent (netto) pro Minute. Auch der
Versand einer SMS kostet nur noch 11 Cent (netto). Gerade hat die
EU-Kommission vorgeschlagen, auch das Daten-Roaming im Ausland
zukünftig preiswerter zu machen. Damit beim Telefonieren keine
höheren Preise berechnet werden, sollte vorher beim Anbieter der
Eurotarif für Auslandstelefonate beantragt werden. Der Wechsel ist
kostenlos und findet innerhalb eines Werktages statt. Eine
Aufstellung der Eurotarife der Mobilfunkanbieter in allen 27
EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier http://ots.de/kOdQN

EU sorgt für Fahrgastrechte bei Flug- und Zugreisen

Verspätung, Stornierung, Gepäck verschwunden: Bei Reisen treten
manchmal unangenehme Problem auf. Urlauber sollten sich vorher über
ihre Fahr- und Fluggastrechte, die in der EU gelten, informieren. Ob
es bei Flugausfällen um eine anderweitige Beförderung oder eine
Entschädigung geht - für die Rechte als Flugpassagier ist gesorgt.
Auch Bahnreisende haben dank der EU verbindlichen Rechtsanspruch auf
Entschädigung. Vorher waren sie bei Verspätungen und Zugausfällen auf
die Kulanz der Bahnunternehmen angewiesen. Weitere Informationen und
das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte finden Sie hier:
http://ots.de/stGUY

Notrufnummer 112 gilt in der gesamten EU

In allen EU-Ländern gilt die einheitliche Notrufnummer 112 - ob
mobil oder aus dem Festnetz. Diese Nummer kann bei allen Notfällen
im Ausland gewählt werden. Ganz egal, ob es sich um einen Unfall,
einen Hausbrand, oder einen Einbruch handelt. Viele Mitarbeiter, die
die Notrufe entgegen nehmen, sprechen auch Fremdsprachen. Mehr
Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/112/index_de.htm

Über 180 Millionen Europäer nutzen EU-Krankenversicherungskarte

Rund 37 Prozent aller EU-Bürger nutzen bereits die Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK). Die Karte gilt in allen
EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der
Schweiz. Sie deckt alle medizinischen Leistungen ab, die während
eines vorübergehenden Aufenthalts zu Urlaubs-, Arbeits- oder
Studienzwecken erforderlich sind. Bei Krankheit oder Unfall in einem
anderen Land hat der Karteninhaber Anspruch auf die gleiche
medizinische Behandlung und Bedingung wie der im Land versicherte
Patient. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Ungetrübter Badespass

In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Ihre
Qualität wird regelmäßig untersucht. Der jüngste Badegewässer-Bericht
der EU-Kommission vom Juni zeigt: An den meisten Stränden und
Badegewässer ist das Wasser sauber. Eine interaktive Karte mit allen
Badestellen fnden Sie hier: http://ots.de/rgIOV

Alles sonnenklar beim Sonnenschutz

Die EU-Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln kommt den
Verbrauchern gerade jetzt zum Beginn der Feriensaison zugute:
Mittlerweile verfügen 96 Prozent der Produkte über das von der
EU-Kommission empfohlene Mindestmaß an UVA-Schutz und über ein
verbraucherfreundlich gestaltetes Etikett. Die Kennzeichnungen,
darunter ein UVA-Logo oder -Siegel auf den Flaschen und das Verbot
irreführender Ausdrücke wie "Sunblocker" oder "völliger Schutz",
hatte die Europäische Kommission empfohlen. Mehr Informationen finden
Sie hier:
http://ec.europa.eu/consumers/citizen/my_holidays/sunscreens_de.htm

Urlaub mit dem Haustier

Auch der Familienhund darf mit in den Urlaub. Damit es bei der
Einreise in andere EU-Länder keine Probleme gibt, gilt seit dem 3.
Juli 2011 die Kennzeichnungspflicht für Haustiere. Die Tiere müssen
durch einen implantierten Mikrochip markiert werden, auf dem der im
Heimtierpass vermerkte alphanumerische Code zur Identifizierung
gespeichert ist. Für Reisen nach Großbritannien, Malta und Irland ist
eine solche Chipkennzeichnung zwingend. Für Reisen in andere
EU-Mitgliedstaaten genügt auch eine deutlich lesbare Tätowierung, die
vor dem 3. Juli 2011 angebracht worden ist und den Code zur
Identifizierung wiedergibt. Weitere Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm

Rote Kelle für Verkehrssünder

Verkehrssünder müssen künftig mit einer Verfolgung ihrer Delikte
rechnen, auch wenn diese nicht im Heimatland stattgefunden haben.
Raser und Drängler werden dank einer Initiative der EU-Kommission
jetzt europaweit verfolgt. Bisher sind die Strafzettel oft nicht bis
zum ausländischen Verkehrssünder gelangt. Auch für deutsche Fahrer
gilt: Die Verkehrsregeln müssen befolgt werden, ob in Deutschland
oder im Ausland. Einen Überblick über die Verkehrsregeln in allen
EU-Staaten finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm

Europa fast grenzenlos - Reisen ohne Reisepass und Grenzstau

Oft merken Europas Bürger es gar nicht mehr, wenn Sie von einem
Land ins andere wechseln. Seit 1995 gilt für Personen im sogenannten
Schengen-Raum die uneingeschränkte Reisefreiheit. Dazu gehören
inzwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und
Ungarn. Innerhalb dieser Länder gibt es außer in Ausnahmefällen keine
Grenzkontrollen und das Reisen ohne Pass ist möglich. Den Pass
sollten Sie aber auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen,
für den Fall, dass Sie sich ausweisen müssen, oder aus
Sicherheitsgründen. Weitere Infos finden Sie hier:
http://europa.eu/travel/doc/index_de.htm

Euro erspart lästigen Umtausch

Der Umtausch der D-Mark in Peseta, Lira und Francs gehört der
Vergangenheit an: In siebzehn EU-Staaten ist der Euro inzwischen
gesetzliches Zahlungsmittel, wer dorthin reist, muss sich um einen
Geldumtausch nicht mehr kümmern. Auch was den bargeldlosen
Zahlungsverkehr angeht, so hat sich seit dem 1. Januar 2008 für den
Verbraucher und den Reisenden viel getan. Seitdem gibt es SEPA
(Single European Payment Area), den einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische
Zahlungen behandelt werden. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://europa.eu/travel/money/index_de.htm



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Unter den Linden 78 - 10117 Berlin
Tel.: 030 2280 2250
claudia.guske@ec.europa.eu

http://ec.europa.eu/deutschland/presse/index_de.htm


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