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Pressemitteilung des IZ Klima e.V. zur Verabschiedung des CCS-Gesetzes: Gesetz gegen den Klimaschutz - Länderklausel verhindert dringend notwendige Demonstration einer wichtigen Klimaschutztechnologie

Geschrieben am 07-07-2011

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung des
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) im Deutschen Bundestag
erklärt der Vorstandsvorsitzende des IZ Klima e.V., Klaus von Trotha:

"Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) ist in dieser Form ein Gesetz
gegen den Klimaschutz.

Deutschland hat sich im völkerrechtlich verbindlich beschlossenen
Europäischen Klimapaket von 2009 zu einem Bündel von Maßnahmen
bekannt, die garantieren sollen, dass die Europäische Union ihre
Klimaziele erreicht. Zu diesem Klimapaket gehört auch die
CO2-Speicherung, die zusammen mit vielen anderen Maßnahmen wie dem
Ausbau der Erneuerbaren oder der Energieeffizienz dazu beitragen
kann, die CO2-Emissionen so zu reduzieren, dass die ehrgeizigen
Klimaziele der EU und der Bundesregierung auch erreicht werden. Die
mit dem KSpG vorliegende Umsetzung der CCS-Richtlinie aus dem
EU-Klimapaket verhindert im Ergebnis jedoch die notwendige
Demonstration der CCS-Technologie im industriellen Maßstab. Denn
durch die eingefügte Länderklausel, mit der die Zustimmung
Schleswig-Holsteins und Niedersachsens im Bundesrat erkauft werden
soll, wird es faktisch ein Vetorecht einzelner Länder gegenüber einer
von der Bundesregierung eingegangenen Klimaschutzverpflichtung geben.
Dies kann - auch im Hinblick auf die fatale Präzedenzwirkung für
andere schwierige Infrastrukturentscheidungen weit über die
Energiepolitik hinaus - nicht hingenommen werden. Ich halte daher die
Länderklausel für europarechtlich extrem bedenklich, wenn die
Entscheidungshoheit über Verpflichtungen, die die Bundesrepublik
Deutschland international übernimmt, auf die Ebene der Landespolitik
übertragen wird. Dies ist ein einmaliger und sehr bedauerlicher
Vorgang in der Geschichte bundesdeutscher Gesetzgebung.

Aber auch jenseits der rechtlichen Bedenken sehe ich ganz
praktische negative Auswirkungen: In seiner jetzigen Form bedroht das
Gesetz massiv das vielversprechende CCS-Demonstrationsprojekt in
Brandenburg und setzt zudem die Aussicht auf mehrere hundert
Millionen Euro Förderung aus Brüssel für dieses Projekt aufs Spiel.
Das wäre klimapolitisch ein Rückschlag und industriepolitisch eine
Dummheit, denn der Optimismus, dass die CCS-Prozesskette
funktioniert, ist durch die Entwicklung der letzten Jahre gewachsen.
Die Abscheidetechnologien haben einen großen Schritt nach vorn getan,
die Effizienz beim Wirkungsgrad kann rascher gesteigert werden als
gedacht, und auch die Forschungen auf dem Gebiet der CO2-Speicherung
geben berechtigten Anlass zu der Erwartung, dass die CO2-Speicherung
beherrschbar ist. Jetzt käme es ganz entscheidend darauf an, diese
Entwicklung weiter voran zu treiben, die gesamte CCS-Prozesskette von
der Abscheidung bis zur Speicherung in industriellem Maßstab zu
demonstrieren und sie so weiter zu entwickeln, dass sie so schnell
als möglich als Klimaschutztechnologie "Made in Germany" der Welt
angeboten werden kann. Diese positive Entwicklung droht mit diesem
Gesetz abgebrochen zu werden.

Ich bin mir bewusst, dass diese Situation viel mit dem derzeit
erkennbaren Mangel an Akzeptanz seitens der Bevölkerung in den
Regionen mit potenziellen CO2-Speichern zu tun hat. Wir müssen die
vorhandenen Ängste ernst nehmen, aber dürfen vor ihnen auch nicht
zurück weichen. Wenn es stimmt, dass das Risiko von CO2 in der
Atmosphäre größer ist als unter der Erde, dann muss man alles daran
setzen, die Menschen durch den Nachweis der Beherrschbarkeit zu
überzeugen und nicht schon vor der Hürde mangelnder Aufklärung
kapitulieren. So wird man erfolgreiche Klimaschutzpolitik auch auf
anderen Gebieten nicht betreiben können."



Pressekontakt:
Michael Donnermeyer
Geschäftsführer IZ Klima e.V.
Tel.: 030-20 61 37 891
E-Mail: donnermeyer@iz-klima.de


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