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Deutsche Zweitmarkt AG befürwortet die Regulierung des Zweitmarkts für geschlossene Fonds

Geschrieben am 04-07-2011

Hamburg (ots) - Die Deutsche Zweitmarkt AG, Makler und Handelshaus
für geschlossene Fonds, befürwortet eine Regulierung des Zweitmarkts
für geschlossene Fonds. Ausschließlich Institutionen mit
BaFin-Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG
sollte zukünftig der Handel mit geschlossenen Fonds gestattet sein.
In Folge dessen benötigen Zweitmarkt-Makler unter anderem auch eine
Erlaubnis als multilaterales Handelssystem (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr.
1 lit. b KWG). "Die bevorstehende Regulierung des Vertriebs im
Erstmarkt ist zu kurz gedacht. Der Anlegerschutz darf nicht nach der
Zeichnung eines Fonds enden, sondern muss sich bis zum Ende der
Laufzeit oder einem Verkauf am Zweitmarkt fortsetzen", begründen
Björn Meschkat und Jan-Peter Schmidt, Vorstand der Deutschen
Zweitmarkt AG, die Forderung. In einer öffentlichen Anhörung wird
sich der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch, 6. Juli 2011,
mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler-
und Vermögensanlagenrechts beschäftigen. Dieser sieht eine
grundsätzliche Einstufung des geschlossenen Fonds als
Finanzinstrument vor, allerdings ist die Behandlung des Zweitmarkts
nicht eindeutig geklärt.

Zweitmarkt aktuell weitestgehend unreguliert

Aufgrund fehlender Markteintrittsbarrieren hat sich die Anzahl der
Makler im Zweitmarkt in den vergangenen fünf Jahren von circa fünf
auf rund 20 vervielfacht. Auch wenn 70 Prozent des Handelsvolumens -
rund 3,3 Milliarden Euro in den vergangenen fünf Jahren - weiterhin
bei den etablierten Maklern liegen, ist die Beratungsqualität im
Zweitmarkt durch die neuen Anbieter deutlich gesunken. Meschkat: "Ein
Großteil der neuen Marktteilnehmer arbeitet - entgegen der
eigentlichen Funktion eines Maklers - im Auftrag einzelner Käufer.
Die Folge sind Angebote unter Marktniveau, zu deren Annahme
offensichtlich viele Kommanditisten stark bedrängt werden. Dies wird
uns vermehrt von Anlegern berichtet."

Regulierung minimiert oft gerügte Beratungsmängel

Die Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG
zieht neben dem Nachweis der fachlichen Eignung der handelnden
Personen auch die Notwendigkeit professioneller
Unternehmensstrukturen nach sich. Beispielsweise für die Schaffung
eines Compliance-Office, die Stellung eines Geldwäsche-Beauftragten
oder auch die jährliche Prüfung nach § 36 Abs. 1 WpHG. Meschkat: "Der
aus der Regulierung resultierenden Marktkonzentration werden
maßgeblich die 'schwarzen Schafe' im Zweitmarkt zum Opfer fallen. Mit
einer entsprechenden Minimierung der bisher oft gerügten
Beratungsmängel. Das wäre ein wichtiger Schritt weg vom Image des
grauen Kapitalmarkts."

Pressebilder unter http://www.deutsche-zweitmarkt.de

Über die Deutsche Zweitmarkt AG

Die Deutsche Zweitmarkt AG führt seit 2006 als Makler und
Handelshaus Käufer und Verkäufer von geschlossenen Fondsanteilen in
allen Assetklassen zusammen. Besonderen Wert legt das Unternehmen auf
eine kompetente Beratung sowie die serviceorientierte
Handelsabwicklung. Mit Veröffentlichung des Deutschen Zweitmarktindex
für die Assetklassen Schiff (DZX-S) und Immobilie (DZX-I), den
marktübergreifenden Kursbüchern für Schiffsbeteiligungen und
Immobilien sowie dem Anbieter- und Assetklassen übergreifenden
Fondsrechner setzt sich die Deutsche Zweitmarkt AG für einen
transparenten Zweitmarkt ein.



Pressekontakt:
Deutsche Zweitmarkt AG
Jennifer Gehle
Telefon: 040/30 70 26 0513
Telefax: 040/30 70 26 0413
E-Mail: presse@deutsche-zweitmarkt.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Telefon: 040/45 02 10-640
Telefax: 040/45 02 10-999
E-Mail: DZAG@achtung.de


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